Meiner Meinung nach, solange der/die Kläger die Fristen einhalten, Beschwerde bzw.Revision dagegen einlegen, hemmt das erstmal die Rechtskraeftigkeit dieses Urteiles.Voraussetzung ist, dass die Revision zugelassen wird.welche Instanz waere darueber? Habe das jetzt nicht auf dem Schirm.Desweiteren ist doch bis heute ein Magazin kein wesentlicher Bestandteil einer Waffe, ich kann meine Waffe auch von Hand befuellen.somit greift die Argumentation des Richters gar nicht..
.man belehre mich bitte.