So sieht es aus. Es soll ja auch Möglichkeiten geben, die angeblich fehlenden Schießnachweise 12-18 mal(bzw. regelmässig) nachzuerfüllen. Dann brauchst halt einen guten Zugang zu den Schießständen mit Aufsicht, es sei denn, Du hast den Lehrgang "Bescheinigung für Schiess-und Standaufsichten nach §27 WaffG i.V. m. § 10 WaffV " absolviert, dann darfst Du sogar alleine auf dem Stand schiessen, zumindest bei uns in BW so geregelt.