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Hagen

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Posts posted by Hagen

  1. Uff, ich dachte schon, nur mir fehlt der Durchblick (schäm, schäm, schäm). Ich konnte schon die Antwort auf mein Posting nicht richtig zuordnen, ob Gegenrede oder Zustimmung oder wedernoch. Aber jetzt ahne ich etwas. Nachtigall. ick hör' Dir trapsen.... das läuft doch nicht etwa auf "Organ-HANDEL" hinaus??? (So ein Schelm...) :wink::wink::wink:

  2. Naja Clifford, so einfach ist das auch nicht. Ich brauche doch Dir jetzt nicht zu erzählen, das in der Rechtssprechung schon mal die eine oder andere Reform vonnöten ist. Ganz aktuell der laufenden Prozeß, wo "dank" geschickter Verteidigung (ich weiß, ich weiß, sein Job) des Triebtäters eine 14-Tagesfrist? überschritten wurde und das Opfer jetzt nochmal durch die Mühle gedreht wird. Hier sind es auch Richter, die nach Anpassung rufen. Und bei den Strafmaßen merkt man oft noch die Historie aus 18hundertdickmilch, das ursprünglich der Schutz des Eigentums des gehobenen Bürgerstandes im Vordergrund stand.

    Menschlich ist für mich vieles nachvollziehbar. Wir wollen aber an dieser Stelle auch nicht vergessen, daß z.B. eine Frau Bachmann (oder Bachmaier?) für die Lynchjustiz am Mörder ihres Kindes seinerzeit 8 Jahre Knast kassiert hat.

  3. Hatte nicht Schröder zu so einem Thema mal sinngemäß gesagt:" Wegsperren und Schlüssel wegschmeißen!"?

    Tja, so lautete seinerzeit dieser mediengeile Spruch. Und wieviele Triebtäter und Perverse hatten seitdem wieder Freigang oder sind gar ganz freigekommen? Am spektakulärsten war wohl der Freak, der dank der stern-reporter ("seit 30 Jahren grundlos in der Sicherungsanstalt) "rausgeschrieben" wurde und kurz danach eine Jugendliche mißbraucht hat. Und wieviele Verhandlungen laufen gerade aktuell, in denen dank geschickter Verteidiger (ich weiß, Sledge und Co. werden sagen: Der macht nur seinen Job) das Opfer vorgeführt wird? Auch ein Beispiel der Politik der "ruhigen Hand".

  4. Korrekt Nightforce. Insbesondere beim Praktischen Schießen (und IPSC etc.) gehen die Kenntnisse weit über eine normale Sachkunde hinaus. Und die Kenntnis des Regelwerks (mit allen Kommandos) ist nicht nur für die Wettbewerbe relevant, sondern vor allem für die Sicherheit aller Beteiligten und Umstehenden ("show clear"...).

    Unabhängig davon sollte jeder Verein eine "Vereinshaftpflicht" abschließen. Diese schützt den VORSTAND bei etwaigen "Fehlern". Sie ersetzt nicht die Privathaftpflicht, die JEDER EINZELNE (nicht nur, aber insbesondere Schützen) haben sollte.

  5. Clifford, hör auf, unseren "Nachwuchs" so zu veralbern. WIR müssen UNS doch an die Nase fassen, warum wir die Kids nicht besser ausgebildet haben. Das ist wie beim Thema "Aufklärung": Wenn die Eltern nix richtig erzählen, reimen die Kinner sich dann zwangsläufig was hanebüchenes zusammen, oder?

    Ehrlich gesagt, ich hatte beim Lesen auch vor Lachen Wasser in den Augen... :lol::lol:

  6. "Rin' in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln"... (wegen meiner Anfrage zum RWaffG). Jetzt kann ich meine Tasche mit den wichtigsten Sachen zum Übernachten also wieder auspacken? Und ich hatte mir extra noch aus Bild-online die Top-Ten der geilsten Knäste in Deutschland ausgedruckt. By the way: Braucht man für die Schwimmhalle in Weiterstadt jetzt eigentlich eine Badekappe?

  7. @Sledge: Bibliothek? Kenne ich, hatte ich als Student schon mal gesehen. :lol: Besonders beliebt die Präsenzbibliothek im Iuridicum, wenn sich im Rahmen einer Übung über 100 Studenten auf 2 Exemplare "JA" (oder wie die hießen) stürzten und die ersten die Fallübung einfach herausrissen (sparte Kopierkosten und sicherte einen Informationsvorsprung).

    Zum Thema: Etwas google gequält, aber keinen Original-Gesetzestext hierzu gefunden. Interessant aber in diesem Zusammenhang, das da auch jemand von einer Polizeistelle einen historischen Abriß hinterlegt hatte: Zum Thema Reichswaffengesetz von 1938 ist in dieser Arbeit der Tenor, daß die Nazis ein Interesse an einer wehrhaften, bewaffneten Bevölkerung (Ausnahme natürlich die Staatsfeinde) hatten, u.a. auch deswegen, weil die einheimische Waffenindustrie (und das -gewerbe) seit Versailles "darniederlag". (Jetzt sehr verkürzt wiedergegeben).

    Ich habe das Thema ja nicht begonnen, aber mittlerweile bin ich auch neugierig geworden, was wohl im Original-Text/Paragraph steht und wie es formuliert ist. Ich fürchte nur, selbst wenn jemand den entsprechenden § abbildet, wird es dann ruckzuck wieder "x" Versionen geben, wie das wohl zu verstehen ist und was wirklich die Intention des Verfassers war/ gewesen sein könnte !!! Halali..

  8. Jo. Grundsätzlich kein Widerspruch....(zwinker, zwinker). ABER: Schütz war das damals kommissarisch oder stellvertretend oder so. Mein erster Ansprechpartner war ein Redakteur, der selber Sportschütze ist und sich innerhalb seines Kollegenkreises nicht so recht outen mag, weil er dann mehr oder weniger "Hiebe" oder mindestens "Nichtachtung" erhält. Sehr liberale und tolerante Einstellung dort. Zumindest, solange man sich dem dortigen Mainstream anpaßt. Tja, und selbiger hatte mich dann an Herrn Schütz verwiesen.

    EGAL. Viel Erfolg bei Deinem Tun. :wink:

  9. @Clifford: Die Frage war gar nicht so blöd. Da wird in der Tat immer wieder darauf verwiesen, aber konkret...?

    Aus der Visier-Sonderbeilage Visier 9/2001:

    1. Auf der Titelseite fotomäßig eingeblendet ein "Zu §8 (Bedürfnis, allgemeine Grundsätze) ... Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung de Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztlich gar zur Tötung eines Rechtsbrechers führen kann... . Sonst keine Quellenangaben.

    2. Eine Zusammenfassung von Ulrich Falk, Jurist, Regensburg:

    - BVerwG IC 25/73 vom 24.6.1975: Das Gericht stellte lediglich fest, daß auch unter dem WaffG von '72 der Bedürfnisbegriff der gleiche ist wie aus dem Gesetz von 1938.

    - BVerwG IC 115/64 vom 4.11.1965 enthüllt ähnlich Unspektakuläres: "Das Bedürfnisprinzip... (habe) den Zweck, daß möglichst wenig Faustfeerwaffen 'ins Volk' kommen".

    - Im Gesetz vom 18.3.1938 steht in §15 I die Notwendigkeit eines Bedürfnisses für Faustfeuerwaffen (§11 I).

    - Im Vorläufer des Gesetzes von '38, dem Reichswaffengesetz vom 12.4.1928 war ein Bedürfnis nur für eine einzige Erlaubnis vonnöten: für das Führen von Waffen. Dann nur als Text, das das '38er Gesetz diese Freiheit verschärfte, um zu verhindern, daß "Feinde von Volk und Staat" ... keine genauere Angabe (G, §, Abs.)

    3. Ein Text von DTS und Schwarz: "Blutspuren: So wenig Waffen wie möglich ins Volk"

    Allgemeiner Abriß über (u.a.) "Gesetz über Schußwaffen und Munition aus dem Oktober 1928, Verschärfung zwischen 1928 und 1931, Neues Reichswaffengesetz vom 18.3.1938, hier § 23 "Feinde von Volk und Staat...". Sonst keine dezidierten Angaben über Gesetz vom..., §, ...

    4. Vorwort in der Visier 10/2001 von DTS:

    Auch hier nur allgemein "...übernimmt ohne Skrupel alle möglichen Rechtsnormen aus dem WaffG der Nazis...)

    Mehr habe ich nicht gefunden. FRAGE: Hat denn kein Jurist oder Historiker noch ein WaffG von '38? Oder wäre das verboten? Zur Not einer von Leute, die einen kurzen Draht zu DTS haben, noch mal die Quellen (§§) genauer benennen lassen. Viel Erfolg.

    Ich hatte u.a. auch dieses Thema (und den Abbau der Grundrechte für Legalwaffenbesitzer "Unverletzlichkeit der Wohnung") mit dem Cefredakteur Herrn Schütz vom stern besprochen. Am Telefon tat er sehr interessiert und bat um Zusendung von Material. Für teuer Geld (Einschreiben) hingeschickt, dann wahrscheinlich gleich Ablage "P". Dabei sichere auch ich ihm wöchentlich seinen Arbeitsplatz...

    :wink:

  10. @AlterHerr: Nö, Klapse bin ich noch nicht, ich versuche es erst einmal auf freiwilliger Basis in einer Selbsthilfegruppe der Anonymen Waffenfreunde...:

    Hallo, mein Name ist Hagen und,...äh,...,(schluck),.. ich bin Waffenfan.

    (klatsch, klatsch, klatsch aus der Gruppe. Einige stehen auf und umarmen mich).

    Schuld sind meine Eltern! (logo, wer sonst?). Sie haben mir schon als kleinen Buben eine Wasserpistole geschenkt. Später habe ich Gleichgesinnte getroffen und wir haben Erbsenpistolen gekauft. Schnell merkten wir von selbst, daß wir dieses Gleichgewicht des Schreckens nur durch ständiges Aufrüsten toppen konnten (Zusatzmagazine zum Aufstecken, Reservemagazine etc.). Später kam einer gar mit einem Erbsengewehr. Dieses Schwein, nur weil die zu Hause Geld hatten. Ab sofort hatte er die Macht!

    Bestärkt wurde ich in meinem Hang zu Waffen durch die damaligen Gewaltfilme wie "Bonanza" und "Die Leute von der Shiloh Ranch", die mich glauben machten, mit einer Waffe kann man Probleme lösen.

    Richtig abgesackt bin ich dann bei der Bundeswehr. Das Gewehr ist die Braut des Soldaten. Wir haben damit nicht nur geschossen, sondern permanent mit Gleitmitteln (Öl) und Mehrzweckpapier daran herumgerieben, vor allem, wenn sie nach dem Schießen heiß war und unsere Finger in kleine, dunkle, schmutzige Löcher gesteckt. Ich kann es heute selber kaum noch glauben. Wer sich ausschließen wollte (he, wenn wir alle, auch unsere Feinde, keine Uniform tragen würden, wüßten wir doch gar nicht, wer auf wen schießen soll, etc!). wurde gemoppt (und zwar ein ganzes Wochenende lang, alle Flure mit dem Mopp).

    Später zeigten mir Jäger, das es nicht nur Schießen gibt, sondern auch richtig edles (teures) Schießen, ganz exklusiv, nicht für jedermann. Die Kleidung war wie beim Bund auch grün, hatte aber nicht mehr den Hiwi- oder Schmuddelcharakter. EDEL. Und ein Blick durch ein Zeiss-Objektiv ließ mich neue Welten sehen, alles war plötzlich so klar..., und so grooooß.

    Tja, und da stehe ich nun. Und wenn ich mir für die Zukunft etwas wünsche, dann...

    DAS AB 1.4. ENDLICH DAS SLG 97 UND SL 8 WIEDER (OPTISCH) RÜCKGEBAUT WERDEN DÜRFEN!

    :wink::lol::lol:

  11. @clifford: In der Tat, Euer Ehren, konnte man so interpretieren. Sorry, ich ziehe etwas zurück:

    Bemerken WOLLTE ich das vorläufige "Endziel" von 10 GB, dem sich die kleinen Digis ja doch recht vehement nähern. Mir ging es mitnichten um besser/schlechter. Auch beim Thema digital/analog ist es wieder eine Abwägung bezüglich "Einsatzziel/Zweck" und "geeignetem Sachmittel". Und manchmal braucht man womöglich Beides. (Kurbelt die Wirtschaft an)... :wink:

  12. Die einzigen Vorteile einer Spiegelreflex sind:

    - die Möglichkeit eines Objektivwechsels

    - die höhere Lichtstärke bei Zoomobjektiven, bedingt durch größere Objektive

    - ... Zitat ende.

    Die o.a. Vorteile würde ich nicht so gering schätzen: Bei einem schönen Urlaub in einem (halb-)exotischen Land mit noch exotischeren Tieren kommt es darauf an, das man mit einem superschnellen Autokokus, lichtstarken Tele (100-300 mm) SOFORT abdrücken kann und anschließend auch was von dem Vieh sieht. Nicht mehr die späteren Erklärungen: "Der braune Punkt da war ein Affe, der war IN WIRKLICHKEIT gaaanz groß". Auf einem Dia muß man anschließend das Namensschild des Affen lesen können (wenn er eines hätte, logischerweise).

    Bei den digitalen Kameras hat man immer noch eine Auslösegedächtnis"minute" wie weiland bei den Dieselautos.

    Mit dem Tele kann man auch wunderbare Makroaufnahmen von Pflanzen und Insekten schießen. Nicht zu vergessen der bildfüllende Kitsch-Sonnenuntergang. In Ortschaften, bei Gebäuden wiederum ein gutes Weitwinkel mit dem Kompromiß, möglichst viel abbilden, aber ohne allzugroße Verzerrungen.

    Natürlich schleppt man dann locker 7-9 kg mit sich herum. Na und? Ist man ja vom Waffenkoffer schon gewohnt :lol::lol:

    Meine Spiegelreflex Bj. 88 habe ich mit den hama-Beuteln sogar schon unter Wasser gehabt (bis 5 m Tiefe).

  13. Herzlich willkommen. A pro pos Informationsbedürfnis: Ab und an schweifen wir auch mal geringfügig vom Thema ab und man landet plötzlich in einem Diskurs über Digitalkameras, Motorräder und (leider Gottes: Katzen!!!). Vielleicht kommen wir auch mal über die Kette

    - Kurzwaffe

    - Heckler&Koch

    - Wasserfest

    - auf TAUCHEN zu sprechen. :wink:

  14. @Cliff: Nur als Rezitat: Der ausführlichste Verweis (mit originärer Quellenangabe?) war meines Wissens damals in der Sonderbeilage in der Visier zum Thema "Fakten zum Waffenbesitz". War eine Zusammenfassung von DTS. Ich schaue heute abend mal, ob die noch was finde...

  15. Wenn sie ein gutes Objektiv hat (Carl Zeiss!!!, u.a. bei einigen Sony) ist das bald wichtiger als eine riesige Pixelauflösung.

    Auf die Folgekosten achten (Speichermedien). Unsere Sony hat zwar einen USB-Port (Laptop auch), USB wird aber von NT nicht unterstützt. Wir mußten daher einen Diskettenadapter kaufen (DM 400). Auch der bei Kauf vorhandene Speicherchip mit 8 MB reicht bei höchster Auflösung nur für 5 Fotos ("normale" Fotos, ausreichend für PC, Mails etc ca. 40). Ein 64 MB-Chip hatte auch noch einmal DM 400 gekostet (40 Fotos hochauflösend).

    EIn weiteres Kriterium für die Sony war die lange Akkulaufzeit. Bei manchen anderen Modellen nicht mal 1 Stunde. Schlecht, wenn Du dann in der Pampa bist und eine Steckdose suchst. :lol:

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