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joedalton

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  1. Sämtliche notwehrbejahenden Grundsatzurteile seit dem Reichsstrafgesetzbuch 1871 haben eben nicht geholfen. Die kannte ja auch der Richter. Das ist doch die Krux. Deswegen ist zu befürchten, dass es ein neues Grundsatzurteil vom BGH gibt. Und das wird dann wohl an den SWG wegen Eigentumsentwendung solche Hürden setzen wie für einen WS für Normalbürger. Bedanken kann man sich bei den Klageerzwingern.
  2. Bitte nochmal: es gab nur EINEN Prozess! Es gab nur EINE Hauptverhandlung. Es gab nur EIN Urteil. Der Tatvorwurf lautet Totschlag, da hilft das Waffengesetz 0,0%. Die Waffe hat er legal besessen. In Anbetracht von Totschlag wäre zudem eh jeder WaffG-Verstoß so subsidiär, dass er für das Strafmaß keinerlei Rolle spielt. Und die Anwendung war entweder Notwehr oder nicht - Notwehr ist eine rein strafrechtliche Bestimmung. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen! So wurde er denn dann auch "NUR" wegen Totschlags verurteilt und nicht wegen eines waffenrechtlichen Deliktes. Was hätte hier denn ein Waffenrechts-Fachanwalt noch mehr erreichen sollen als die eh schon erfolgte Nichtverurteilung wegen eines waffenrechtlichen Delikts? Einen Abzugsbonus für den Totschlag? Was natürlich immer stimmt ist die Tatsache, dass man nie genug Kenntnis im Waffenrecht haben kann.
  3. Zuviel ist ja auch nicht immer gut. Siehe manchen "Landanwalt" mit diversen "Spezialgebieten". Beim Vorwurf des Totschlags wäre mir ein ausgewiesener Fachspezialist im Strafrecht wie der Herr Dr. hier allemal lieber... zumal das Waffenrecht ja hier kaum eine Rolle spielt. Geht ja ausschließlich um §§32 (evtl. noch 33) StGB ja oder nein. Daran - und nur daran - hängt und fällt alles. Und dieser Präzendenzfall kann in Zukunft JEDEN von uns direkt betreffen bei der Abwägung einer eventuellen Reaktion (so sehr ich auf ein Nichteintreten hoffe). Und wo bleiben die Schützen-, Jäger- etc. -Verbände? Habe in diesem Zusammenhang noch nirgendwo etwas gelesen, das - wenn überhaupt - über eine steril-sachliche Kurzinfo hinausgegangen ist. Seit Jahren nicht. So ungern ich es sage: das macht grün besser, wenn es um etwas geht. Viel besser. Viel lauter. Viel erfolgreicher. Leider.
  4. Zitat Homepage Kanzlei / Notariat: Rechtsanwalt Dr. J So arg viel besser könnte ich mir einen Anwalt in dieser Hinsicht nicht vorstellen...
  5. Rollmops, wie geil Dafür ein I like!!!!!!
  6. Und wieder einmal haben wir den Beweis, dass sich der Staat gar nicht genug brave LWB wünschen kann. Die könnten so einen Unfug gar nicht treiben, nicht mal wenn sie im Gegensatz zu dem Typen SELBER dafür zahlen würden. Spätestens nach der Einschätzung des Gutachters "verfestigte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und querulatorischen Zügen" hieße es WINK WINKE WBK. Ohne Angst vor der 5 kann man so ziemlich viel treiben und so ziemlich viel Rücksicht von Verwaltung und Justiz erwarten. Aber wehe da liegt ne grüne Karte im Haus....
  7. Sicher kein Fehler! Die Dame ist nur mit 440 zu knapp 4000 Votes recht abgeschlagen. Irgendwie haben da viele nen ziemlich seltsamen Geschmack. (oder es haben mehr so wie ich gestimmt )
  8. Was man mittellos mit Prozesskostenbeihilfe und ohne Angst vor der 5 im WaffG alles erreichen kann BSG: Rechtliches Gehör auch für Querulanten
  9. Leider hat die Dame auch erst 60 Votes... ist halt starke Konkurrenz dabei zB die Dame:
  10. http://m.bild.de/news/ausland/schoenheitswettbewerbe/schoenheitswettbewerb-kasachstan-40543242,variante=S,wantedContextId=17410084.bildMobile.html Ich habe schon abgestimmt! «Batyr arular» contest | Ministry of Defence of the Republic of Kazakhstan
  11. Na ja, keine Urteilsbegründung des LG -> verzögert die Sache mit der Revision beim BGH -> der Herr ist gleich 82, krank, (noch nicht rechtskräftiger aber verurteilter) Totschläger mit bundesweiter "Berühmtheit", alleine und psychisch sehr angeschlagen, dazu eine Gedenkstätte gegen ihn vor seinem Haus -> wenn es den Herrn aus selbst- oder biologiebegründetem "Zeitablauf" (keine Ironie!) nicht mehr gibt vor einem BGH-Spruch, dann bleibt mangels Angeklagtem nur noch das Zurückfallen auf den Ist-Stand und dann bleibt das Anti-Notwehr-bahnbrechende LG-Urteil als Präzendenzfall für die Zukunft. Ich will mir da jetzt keinen Reim drauf machen. Erst recht keine herbeireden. Aber man wird sehen wo die Reise hingeht und wie schnell..... jedenfalls wünsche ICH ihm alle Kraft dieser Welt, viel Gesundheit und noch einen langen, unbescholtenen Lebensabend als (dann wieder) LWB und Jäger.
  12. Und dazu vielleicht noch nachgeschoben der beste, zusammenfassende Satz in diesem Zusammenhang in einem Kommentar zum Urteil von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Uni Regensburg. Der trifft es, wie ich finde, absolut und voll auf den Punkt. "Dennoch scheint sich an diesem Fall erneut zu zeigen: Während das geschriebene Recht zur Notwehr einschließlich der schuldbefreienden ergänzenden Vorschrift zur Überschreitung derselben (§ 33 StGB) relativ weit ist – in der Lehre meist garniert mit dem Spruch „Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“, wird die Notwehr in der Rechtspraxis eher eingeschränkt ausgelegt, es sei denn, es handelt sich bei den Beschuldigten um Polizeibeamte." (Überfallener 77jähriger erschießt einen flüchtenden Angreifer - Totschlag? | beck-community)
  13. Hier zumindest mal der Link zur stattgegebenen Klageerzwingung des Familienclans des Täters durch das OLG Celle mit ausführlicher Begründung: -> Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz Zitat daraus: Dies ist jedoch ein Umstand, der den besseren Erkenntnismöglichkeiten der Hauptverhandlung überlassen werden muss.[...] Schließlich wird es aber bei der Würdigung der Frage der Erforderlichkeit entscheidend auf die Aussagen der Mittäter des Getöteten ankommen Meine Gefühle dabei: + Danach und dadurch wurde das LG Stade gezwungen zu entscheiden, mit bekanntem Ausgang: Totschlag ohne jegliche Rechtfertigung durch Notwehr bzw. Notwehrexzess. Hierzu gibt es zwar ein Aktenzeichen zum Urteil - 10a Ks 151 Js 32983/10 - aber immer noch keinerlei schriftliche Urteilsbegründung durch das Gericht. Urteil war bereits vom 27.10.2014. -> LG Stade, 27.10.2014 - 10a Ks 151 Js 32983/10 - dejure.org
  14. Schade, dass ein Moderator persönlich wird. Könnte man auch neutral formulieren. Insbesondere da auch der Vorpost neutral formuliert war. Tipp: "Wen die gern gemachte Werbung mit drei Topics innerhalb drei Minuten für einen deutschen Waffenhersteller inklusive gleich mitgeliefertem Link zur Händlersuche nicht interessiert, für den gibt es noch knapp 50.000 andere Themen hier im Forum". Wär doch was.
  15. Gleich drei Sauer-Werbe-Topics nacheinander mit Link zur Herstellerseite.... ist das ein Werbeboard? Dachte dafür gibt's die Werbebanner...
  16. Siehe bereits hier: http://www.gunboard.de/threads/97579-Endlich-mal-gebraucht-ein-Redakteur-NICHT-den-Waffennarr
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