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Chrissy2

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Posts posted by Chrissy2

  1. vor 22 Stunden, erik_fridjoffson sagte:

    Wie lang dauert es, bis er wieder hier ist?

    8 Jahre hat er Einreiseverbot. Hat ja auch "nur" einen Menschen umgebracht. Und Abertausende an Prozeßkosten verbraten.

    Man überlege: Ein Ex-LWB darf wegen bloßer falscher Vereinszugehörigkeit - ohne jemals selbst auch nur eine einzige popelige Ordnungswidrigkeit (!) begangen zu haben - nach 10 (!!) Jahren auf Wiedererteilung seiner Erlaubnisse betteln. 

    DAS nenne ich mal Verhältnismäßigkeit! *Kotz*

  2. http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-03/sachsen-neonazi-waffenbenutzung-urteil-sechs-monate-gefaengnis

    Zitat

    Nach Zeugenaussagen hatte der Angeklagte in der Nacht vom 1. auf 2. November 2016 einen in Bautzen lebenden Asylbewerber aus Libyen mit einer Schreckschusspistole vom Typ Walter P 22 bedroht. Die Polizei fand später am Tatort ein abgefeuertes Geschoss

    Zitat

    Robert S. soll wegen illegaler Benutzung einer Schusswaffe sechs Monate ins Gefängnis.

     

  3. vor 6 Stunden, Gunfire sagte:

    Da kommt mir das große Kotzen. Wie dumm muss man eigentlich sein, um so einen Posten zu bekommen?

    "Ende der 2000er-Jahre war sie zusammen mit ihrem damaligen Kollegen Dennis Melerski Darstellerin in der deutschen Scripted Reality-Serie Achtung Kontrolle! – Einsatz für die Ordnungshüter.[1] Mihalic ist mit Melerski verheiratet.[2]"

    (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Irene_Mihalic)

  4. vor 8 Stunden, Jägermeister sagte:

    Hier die verzerrte Wahrnehmung und Wahrheit einer Ex-Polizistin.

    Wer ist denn das fleißige grüne Kerlchen oben rechts? Der klatscht ja n bisschen wie ein Pinguin, aber mit vollster, tiefster Inbrunst!!

    Und wie orgiastisch verzückt der Ströbele strahlt.

    Schade, wenn es keine Waffen mehr gibt... wer soll dann selbige in Knäste schmuggeln?

    IMG_9068.PNG

    • Like 1
  5. vor 7 Stunden, Glockologe sagte:

    Das Tragen von Waffen (Du sprichst korrekterweise nicht von Schußwaffen, nicht einmal ich darf außerhalb meiner Arbeitszeit eine Schußwaffe tragen), ist nun einmal in Deutschland negativ konnotiert.

    Die breite Masse ist da gehirngewaschen, wie in viele Ländern

    Siehe Artikel von heute. Von einer sehr intelligenten Linken. Einfach mal zählen, wie oft da "Maschinenpistolenmündung" (in allen Variationen) vorkommt!! :-))

    https://www.welt.de/icon/unterwegs/article162665120/Shopping-auf-der-Fifth-Avenue-Kein-Spass-seit-Trump.html

  6. Nur aus Interesse, weil ich es mitverfolge: Weiß jemand wie die aktuelle Sachlage bei der geplanten Besitzstandswahrung der Aufbewahrungsbehältnisse aussieht? Es wird ja von seiten der Verbände/Interessenvertretungen regelmäßig von einer selbigen gesprochen, eventuell auch ausgedehnt auf die gemeinsame Aufbewahrung in einem Haushalt.

    Dazu gäbe es ja mehrere Möglichkeiten. Es könnten beispielsweise nur die Waffen geschützt sein, die man bis dahin erworben und in dem entsprechenden Altbehältnis untergebracht hat und die dann noch vorhandenen "Leerplätze" darin zu irgendeinem Stichtag wären dann quasi umsonst/verfallen.

    Es könnten aber auch die bis zur Änderung (oder einem willkürlichen Datum xy ab 2003) erworbenen Schränke komplett geschützt sein, die man dann auch nach der neuen Regelung noch "nachbefüllen" könnte bis die Kapazitätsgrenze erfüllt ist.

    Wenn die letztere Möglichkeit zuträfe und vorab durchsickert, hätte das aber vermutlich einen ungeahnten Run auf deutlich günstigere, alte Schränke zur Folge, wo sich dann Leute noch Dutzende von den Teilen kaufen für die nächsten 100 Jahre. 

    Weiß jemand fundiert genaueres?

  7. vor 16 Minuten, Jägermeister sagte:

    Es muss gar kein Schrank verankert werden. Es sei denn, es ist ein Schrank der Sicherheitsstufe B und wiegt unter 200kg (Leergewicht) UND es sollen dort bis zu 10 Kurzwaffen drin gelagert werden.

    Das stimmt! Zu 100%

    Genau so wie man ab einem 0er-Schrank "Waffen und Munition zusammen" lagern darf, ergo nach dem Wortlaut des Gesetzes auch ne unterladene Waffe drin liegen lassen dürfte. ABER ist leider in der Praxis nicht so. Mit dem "Verankern" ist es das gleiche:  Das muss man laut Gesetz weder mit einem Waffenschrank noch mit einem Behältnis machen (Ausnahme siehe Posting oben). Wenn das Ding aber dann geklaut wird weil es zu leicht war und problemlos weggetragen werden konnte, dann wird einem DER REST des oben zitierten 36er WaffG um die Ohren gehauen:

    Zitat

    Waffengesetz (WaffG)
    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    Wird aber vermutlich mit der unsäglichen Neuregelung bei dann ja nur noch erlaubten 0ern nicht mehr einfach der Fall sein können. Also rein vom Gewicht her... außer natürlich Munitionsbehältnisse.

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