Aha, Cetus! Da kommen wir der Sache doch schon näher. Auch ich habe noch andere Hobbys, Boot, Quaterhorses, Fliegen etc. Ich bin auch ein ernsthafter Schütze. Ich besitze Waffen, um damit sportlich zu schießen. Ein Recht eines unbescholtenen Bürgers, Waffen zu besitzen, gibt es nicht. Der Staat hat das Gewaltmonopol, nur er darf Waffen besitzen (Polizei, Bundesweht etc.). Er läßt aber Ausnahmen von diesem Grundsatz zu: Sportschützen, Jager und Waffensammler etc. "Unbescholtener Bürger" ist kein Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes.
Auch wenn Herr Dr. Schilling den § 14 WaffG etwas eigenartig interpretiert, dann ist das die Verbandsmeinung des BdMP, die sich nicht zwangsläufig mit der Auffassung eines jeden BdMP-Mitgliedes decken muß. Ob allerdings die These "stets das Gesetz bis an den Rand der Legalität für die Schützen interpretieren" der Schützensache dienlich ist, weiß ich nicht. Ein gesundes Mittelmaß hat noch nie geschadet.
hemo
wünscht noch einen schönen Tag :chef: