Ich weiß gar nicht, wo ihr alle euren Sachkundelehrgang gemacht habt. Wenn tatsächlich eine Notwehrsituation vorgelegen hat und der Schußwaffeneinsatz ulima ratio war, dann passiert (außer der Sachverhaltsaufklärung) nichts. Stellt sich im Ermittlungsverfahren heraus, daß keine Notwehrsituation vorlag, wird geprüft, ober ein eventueller Excess vorlag. Und wenn der entschuldbar ist, passiert auch nichts.
Also malt hier nicht die Schauermärchen an die Wand. Ob man eine Schußwaffe überhaupt in solchen Situationen einsetzt, ist eine ganz andere Frage.