Jump to content

hemo

Registrated User
  • Posts

    4675
  • Joined

  • Last visited

Posts posted by hemo

  1. Wenn das alles so war, wie ich vermute, dann, lieber Klaus, definiere mal den Begriff "Rechtsstaat".

    Aber vielleicht ist dieses Forum auch nicht der richtige Platz für solche Grundsatzdiskussionen. Mit 68-ern hat das nichts zu tun. Wir alle fordern immer den richtigen Umgang mit den Gesetzen und mit geltendem Recht. Aber dann muß es doch für alle gelten, oder bin ich im falschen Film?

    hemo

  2. Hier geht es nur um eine abstrakte Betrachtungsweise. Wenn der Trick der Exekutive legitim ist, dann müßt ihr auch damit rechnen, daß das Waffengesetz nur auf dem Papier existiert.

    Übrigens Klaus: Ein Haftrichter muß rund um die Uhr erreichbar sein, das war mit meinem Posting gemeint, nicht, daß alle Gerichte nachts da sitzen und auf Prozesse warten.

    hemo :zau2b:

  3. Die sollen doch nicht so tun, als sei der Kaplan nicht willens gewesen, alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Das Ganze klingt ja fast wie "Standrecht", da wird auch ersmal erschossen und danach kann man Rechtsmittel einlegen.

    Gerichte sind rund um die Uhr besetzt, bei Festnahmen geht das ungestört.

    hemo

    Rechtsskandal!! :wm1:

  4. So lautet das Gesetz, Ihr Ungläubigen. Meine Behälter sind von außen natürlich abschraubbar. Die Schrauben sind geerdet, das Behältnis steht unter 220 Volt. Gerät der Schraubenzieher zwischen Schraube und Behälter, gibt es Funken. Das veranlaßt das dahinterliegende Schwarzpulver, sich zu erkennen zu geben.

    hemo

    SCHERZ (nicht nachäffen) :sheep:

  5. ....aber hier gibts doch gar keine Seite 3. Und was das Mitlesen angeht: Von mir aus darf hier jeder mitlesen. Wir haben doch nichts zu verbergen. Im Gegenteil, wir haben hier vieles mitzuteilen, u.a. auch die Begeisterung für unseren Sport, die sich in vielfältiger Weise ausdrückt. Also: Nur zu, Jungs und viel Freude beim Lesen. Kommt einfach mal in einen Schützenverein und laßt euch von unserer Begeisterung anstecken.

    hemo :D

  6. Warum gilt ein Tausch von Waffen gleicher Art und gleichen Kalibers behördlich als Neuererwerb, der einen Voreintrag erforderlich macht? Es ist schlichtweg nicht nachvollziehbar, warum die Behörde so vorgeht. Zwar ist der Waffentausch nicht als Erwerbsgrund im WaffG vorgesehen, er wäre aber logisch. Man hat ja bereits eine Eintragung für eine solche Waffe. Warum geht da ein Tausch nicht problemloser über die Bühne? Und warum bekomme ich für eine kaputtgeschossene Waffe nicht automatischen Ersatz?

    hemo :spy:

×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)