Doch, doch, hier is noch ne Frage.
Bin auch Mod auf einem FLämischen Forum http://www.vdwp.com/guns/index.php, und dar haben wir am Moment einen Thread über die Benutzung von Gewald bei der Verteidigung von Sachen. Es gibt eine Zahl an Rechten-Studenten und einer dafon hat als Jahresaufgabe hier eine Verhandlung über zu schreiben.
Also einfache Frage: darf man in D gesetzlich seine Sachen/Gütern mit Gewald verteidigen gegen zB. Diebstal ? In Holland und Frankreich darf man es, bei uns in Belgien nicht, da darf man nur seine eigene Person verteidigen falls sein Leben bedroht ist.
Wen vorhanden, bitte auch einige Links zur Waffengesetz uzw seiten wo ich diese Info zuruckfinden kann, damit ich alles an unser Forummember forwarden kann.
Freundlichen Dank bereits