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Sledge Hammer

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About Sledge Hammer

  • Birthday 08/02/1950

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

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  1. Nicht zu vergessen, daß Michael Mann executive producer von Miami Vice war. http://www.buyersmls.com/miamivice/mann.htm
  2. ...und weil der Thread mit "Recht" herzlich wenig zu tun hat, verschieb' ich ihn mal nach "Allgemeines, Medien, Off Topic".
  3. Wobei das zitierte Urteil in dieser Beziehung eher harmlos ist. Vgl. hierzu das Urteil BGH NJW 1990, 3281, welches langatmig ein besonders widerliches vielaktiges Mordgeschehen unter Gestrauchelten beschreibt, um dann die Frage zu beantworten, ob die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben der lebenslangen Freiheitsstrafe verhängt werden kann oder ob die lebenslange Freiheitsstrafe zuerst abgesessen werden muß, bevor der Täter in den Entzug geschickt wird.
  4. ...und per Post: http://www.meinestadt.de/erfurt/branchenbuch/0-1-2?requestID=&startAt=10
  5. Oh mein Gott.... Erfurt jetzt auch per Telefon möglich: http://www.meinestadt.de/erfurt/branchenbuch/0-1-2?requestID=&startAt=10
  6. Eigentlich kein größeres Problem, mit dem Auto nach Erfurt zu kommen: http://www.route.de/index.jsp
  7. Auf Mittwoch dann.. ...ich werde Dich eiskalt abledern!
  8. Die KWKG-Eigenschaft von Munition ergibt sich daraus, daß sie für eine Waffe bestimmt ist, die Kriegswaffe im Sinne der Kriegswaffenliste (Anlage zu § 1 I KWKG) ist (Nr. 50 i. V. m. Nr. 29 Kriegswaffenliste).
  9. Brüssel ist eigentlich ganz hübsch. Die Belgier sind freundlich, wenn auch manchmal etwas träge. Und Essen kann man in Belgien fantastisch. Mein Fazit: Belgien wird unterschätzt.
  10. Ich sag es ja nur ungern, auch nicht ganz richtig. Es handelt sich um zwei verschiedene Prüfungen. Die Bedürfnisprüfung nach § 4 IV WaffG 2002 findet einmal spätestens nach drei Jahren statt und kann im Rahmen der (ersten) Prüfung nach § 4 III WaffG 2002 stattfinden. Die Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung nach § 4 III WaffG 2002 findet dagegen in regelmäßigen Abständen, spätestens alle drei Jahre statt.
  11. Das ist so nicht richtig. Das Bedürfnis hat mit der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung nichts zu tun (vgl. § 4 WaffG 2002), es handelt sich um unterschiedliche Voraussetzungen: 1. Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG 2002) Hier wird geprüft, ob man dem Betroffenen überhaupt eine Waffe in die Hand geben darf oder ob zu befürchten steht, daß der Betroffene sich nicht an die den Waffenbesitz regelnden Vorschriften halten wird. 2. pers. Eignung (§ 6 WaffG 2002) Liegen in der Person des Betroffenen Gründe vor, den Waffenbesitz zu verweigern? 3. Bedürfnis (§ 8 WaffG 2002) Hat der Betroffene einen sachlich gerechtfertigten Grund, eine Waffe haben zu wollen? Ist er Sportschütze, Jäger, Sammler etc.?
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