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Posts posted by Sledge Hammer
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Ein zierliches Mädchen aus Hessen,
stand ausschließlich auf SMITH & WESSON;
bigger ist better, doch dann ward sie kluger,
ihr Lover schoß .480 RUGER.
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Doch weiter kommst Du nicht, mein Alter,
denn an der Grenze ham se WALTHER.
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Macht Dir das Schießen keinen Bock,
kauf Dir von IMPULSE ´ne Glock.
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Hast Du mal wieder nichts zu essen,
schieß Dir was mit Smith & Wesson.
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Wenn´s Bäu´rin mit dem Knechte tollt,
sucht Bauer seinen Python Colt.
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God bless America!
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Die Folgen sind übrigens für Nichtjuristen schwer überschaubar.
Folgen, wieso Folgen, wir haben es doch nur gut gemeint....
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Ich nicht.
Fing in diesem Thread ja auch schon an, langweilig zu werden.
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Unter normalen Umständen folgen Gesetze den gesellschaftlichen Verhältnissen. Zu versuchen, gesellschaftliche Umstände durch Gesetze zu formen, ist der Wahn von Utopisten.
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Das geht. Wenn die Waffe im Hotelsafe aufbewahrt wird, ist sie dem Hotelier zur vorübergehenden Verwahrung anvertraut, wofür der Hotelier keiner besonderen Erlaubnis bedarf.
Vorher natürlich fragen.
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§ 4 IV WaffG
Im Sinne dieses Gesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums ausübt.
Das gilt auch für die ungeladene Waffe im Koffer. Das Gesetz will hier jegliches Mitführen von Schußwaffen untersagen, da es im Rahmen der älteren Vorschriften (vor 1972) immer wieder zu Ausreden kam, wenn jemand eine Waffe dabei hatte.
Was bitte meinst Du mit "Insellösung"?
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@ rugerclub
Sicher, Herr Krey ist Hausherr (der gemieteten Messeräume) und kann damit die Erlaubnis gem. § 35 IV Nr. 2 c WaffG (...eines Waffenscheins bedarf nicht, wer die Waffe mit Erlaubnis eines anderen in dessen befriedetem Besitztum führt...) erteilen.
Aber, das Führen von Waffen auf öffentlichen Versammlungen ist nun einmal gesetzlich (nämlich nach § 39 WaffG) verboten und dieses Verbot geht der Erlaubnis nach § 35 IV Nr. 2 c WaffG vor.
Wenn ein Messeveranstalter es ermöglichen möchte, daß Waffen auf die Messe mitgebracht werden können, so muß er sich um eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bemühen oder die Messe nicht-öffentlich (z. B. durch vorherige Anmeldepflicht) machen.
Persönlich würde ich auch dem WaffG-Kommentar von Hinze zustimmen. Ich wäre allerdings nicht bereit, am eigenen Leib auszuprobieren, ob der Bundesgerichtshof seine o. zitierte Entscheidung nicht vielleicht revidieren möchte.
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Zwei Juristen - Eine Meinung, wo kommen wir denn da hin?
Ähhh, hast Du schon mal daran gedacht, Dich nach Hamburg versetzen zu lassen?
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@ promillo
Meinem Chauffeur ist nichts zu schwör.
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Zu verkaufen: Tiger 1
Bj. 1944; TÜV/AU neu 7.422 km; 61 Schuß; SD, Radio/Cassette; umfangreiches Zubehör; gepflegtes Langstreckenfahrzeug aus Rentnerbesitz.
VB 19.999,-- EUR
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Noch zu VO-Zeiten ist geplant worden, daß im Anschluß an das Onliner-Treffen ein Shootout in einem nahe gelegenen Verein stattfinden sollte, was die Frage aufwarf, ob man seine Waffen mitnehmen könne. Da die Zeitschrift VISIER, entgegen einer früheren Ankündigung, nun keine Aufbewahrungsmöglichkeit schaffen kann, stellt sich die Frage, kann ich meine Waffe auf die Messe mitnehmen, erneut.
Ich habe mir die Frage mal etwas näher angesehen und möchte im Ergebnis dringend davon abraten, eine Waffe auf die Messe mitzunehmen.
Das Minehmen einer Waffe auf die Messe (auch verpackt und nicht schußbereit) ist "führen" einer Waffe im Sinne des § 4 IV WaffG und somit erst einmal pauschal verboten.
Nun hat Clifford im Hinblick auf § 35 IV Nr. 2 c WaffG (...eines Waffenscheins bedarf nicht, wer die Waffe mit Erlaubnis eines anderen in dessen befriedetem Besitztum führt...) beim Veranstalter der Messe angefragt und von dort die Nachricht bekommen, daß dieser gegen ein Mitbringen von Waffen keine Einwände hat.
Leider ist die Sache damit nicht erledigt. Denn nach § 39 WaffG ist jegliches Führen einer Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen verboten. Ausnahmegenehmigungen kann nur die Behörde erteilen.
Was eine "öffentliche Veranstaltung" im Sinne dieser Vorschrift ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1991, 2715) definiert. Danach ist eine "öffentliche Veranstaltung" jedes planmäßige, zeitlich eingeschränkte, aus dem Alltag hervorgehobene Ereignis, welches nicht nach der Zahl der anwesenden Personen, sondern nach seinem Zweck und Charakter abgegrenzt ist und grundsätzlich jedermann offensteht.
Hierunter fallen auch (Waffen-) Messen.
Zwar gibt es Stimmen in der Literatur (Hinze, Waffenrecht, EL 1995, § 35, Anm. 16), die Waffenmessen hiervon ausnehmen wollen, das letzte Wort hat hier aber der Bundesgerichtshof.
Bevor jetzt jemand mit dem Argument kommt, er könne ja auch eine Waffe auf der Messe erwerben und dies sei nichts anderes, bitte ich folgendes zu bedenken:
Die (Sonder-) Erlaubnis eine Waffenmesse abzuhalten umfaßt auch die (Sonder-) Erlaubnis dort Waffen zu überlassen (§ 4 II WaffG). Dieses Überlassen schließt natürlich das Führen der erworbenen Waffe ein. Das bedeutet noch lange nicht, daß man auch Waffen mitbringen darf, denn Art und Anzahl der zum Verkauf stehenden Waffen sind der Behörde zu melden, so daß das Gefährdungspotential bekannt ist. Bei mitgebrachten Waffen ist dies nicht der Fall.
Ich bedauere, nicht zu einem anderen Ergebnis zu kommen. Dies ist jedoch eine Sache, bei der ich äußerst ungern daneben liegen würde. Susi bleibt jedenfalls zu Haus.
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Ich würde sagen, OK!
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Obwohl das ja eigentlich tolle Unterrichtsmöglichkeiten eröffnet...
...Sport: Anschütz statt Schwebebalken
...Werken: Wiederladen, statt Hobeln
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Bei der richtigen Feststellung, wer Recht hat, helfen wir Anwälte immer gern. 8)
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@ Karaya
Cliff spielt auf die Räumung einer Bauwagenkolonie an, die ein Gelände und die dazugehörige Straße (mitten in der Stadt) okupiert hatte und die nun geräumt wurde.
=> Demo => Demo => Autonome => Chaoten => usw
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Das Schreiben der DSU finde ich übrigens, in seiner sachlich-energischen Form, überaus gelungen. Chapeau!
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wer recht hat, dem gehört auch recht. Ist doch selbstverständlich, oder?
Willst Du mich brotlos machen?
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Aber Till, so was kann ich doch als Verfechter von Stainles Steel nicht sagen.
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@ Glock 17:
Schön gesagt!
was sich reimt ist gut
in Allgemeines
Posted
A lovely lady in lingerie
was pretty impressed by my WEATHERBY,
I thoght "now, that's cute" but then had to puke,
whe she asked me "will you marry me?"