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Dann rede Du aber nicht von Cider (aka Spüli).
So, ich geh jetzt ein paar Worte mit meinem alten Freund, dem DUC D'ALBA wechseln.
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Ich finde das auch gut, daß dieses selbstgerechte A******** wegen seiner zweifelhaften Methoden, die auch in anderem Zusammenhang vielfältig belegt sind, endlich verklagt wird.
Viel Glück dem Kläger.
Wie jetzt, ist George W. Bush auch verklagt worden?
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Nee, laß ma, nicht schon wieder Gaswaffen.
Mach lieber "Marlboro", klingt deutlich interessanter und relevanter.
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Verehrte Stefanie,
sehen wir es vielleicht mal so: Eine hermeneutische Grundregel besagt, daß das Ganze aus dem Einzelnen und das Einzelne aus dem Ganzen verstanden werden muß. Dieses Prinzip wird traditionell als hermeneutischer Zirkel bezeichnet. Es ist zurückzuführen auf die antike Rhetorik, genauer auf den Topos: Es kann von den Teilen auf das Ganze geschlossen werden. Insoweit wohnt jeder Frage die ihr gebührende Antwort bereits im Moment des Stellens, bedingt durch die Sichtweise des Fragenden inne, wie dann wiederum die Antwort die Prämisse der Frage materiell beeinflusst, was in extremo zu einem plötzlichen Paradigmenwechsel führen kann.
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Liebe Stefanie,
ist es nicht Sinn einer Frage, Antwort zu erhalten?
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Prinzipiell egal, so lange Du den Anschlag auf der Scheibe vermerkst.
Allerdings gäbe es für die folgende Haltung Extra-Dosen-Punkte:
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So'n Tagebuch hab' ich auch. Ist aber die Vorauflage, noch herausgegeben von Konrad Kujau.
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Die Wettkampfleitung gibt fürderhin bekannt:
5.
Wer mit der Luftpistole auf 5m schießen möchte, druckt sich die Scheibe halb so groß aus. Wie er das macht, Völker, ich habe kein Wort verstanden, ist der Wettkampfleitung wurscht.
Ich weise aber auf Regel Nr. 4 hin.
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Die Wettkampfleitung gibt bekannt:
1.
Ziel ist es, mit den wenigsten Schüssen jede Dose einmal zu treffen. Wer mit acht Schüssen alle Dosen trifft, liegt vorn.
2.
Wer mit 16 Schüssen jede Dose zweimal trifft, ist gut, hat aber was falsch gemacht.
3.
Wenn mehrere Teilnehmer mit acht Schüssen alle Dosen treffen, entscheidet die Diskussion. Kriterien könnten das schönste Trefferbild, der Katzentreffer, der Katzennichttreffer, das Zentrum der Dose usw. usw. sein.
4.
Mogeln gilt nicht.
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Wer mit den wenigsten Schüssen alle Dosen einmal getroffen hat, steht auf der Siegerliste recht weit oben.
Der Rest wird dann ausdiskutiert. Ist hier ja ein Diskussionsforum.
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M. E. Nein!
§ 20 WaffG 2002 spricht von Erbfall und baut damit wohl auf die (einschränkende) Rechtsprechung zu § 28 IV Nr. 1 WaffG 1976 auf.
Unter Erbfall sind daher nur die Fälle zu verstehen, in denen der Erbe in die Rechtspostionen des Erblassers von Gesetzes wegen vollständig eintritt (§ 1922 BGB, man spricht von der sog. Universalsukzession). Nur vor diesem Hintergrund soll der Wafenerwerb und -besitz des Erben gegenüber anderen Arten des Erwerbs oder Besitzes privilegiert werden.
Da die Universalsukzession (Erbfall) immer den Tod des Erblassers voraussetzt, fallen Rechtsgeschäfte unter Lebenden nicht darunter. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß sich diese u. U., wie bei der vorgezogenen Erbauseinandersetzung (rechtlich meistens eine bloße Schenkung), auf das Erbe auswirken können.
BTW: Der Erwerb im Wege des Vermächtnisses war schon nach WaffG 1976 nicht möglich (OVG Hamburg, GewA 1997, 338), da das Vermächtnis eben kein Fall der Universalsukzession ist. Beim Vermächtnis wird lediglich ein Teil des Nachlasses abgetrennt und der Vermächtnisnehmer tritt nicht in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Da § 20 WaffG von "Erbfall" spricht, wird dies noch konkreter.
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Der Artikel ist doch eine völlige Nullnummer. Es wird ja nicht einmal gesagt, weswegen der Mann verurteilt wurde.
Angesichts desssen, daß es in dem Artikel heißt, daß der Mann mit dem Reizgas gegen eine Bekannte vorgegangen sei, so wird die Verurteilung aller Wahrscheinlichkeit nach wegen (versuchter) gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB, Strafrahmen sechs Monate bis zehn Jahre) erfolgt sein, die u. a. immer dann vorliegt, wenn die Körperverletzung (oder ihr Versuch) vermittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs geschieht.
Die Gefährlichkeit der Waffe/des Werkzeugs wird dabei regelmäßig bei der Strafzumsessung berücksichtigt.
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Nach ungefähr zehn Würfen war zwar eine Griffschale gebrochen, aber kein Schuss hat sich gelöst.
GLGLGL, nennt man das Berner Qualitätskontrolle?
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Jeden morgen bekomme ich den Newsletter von WO. Und damit heute den Link auf einen Artikel in der Westfalenpost in welchem über eine bei einem aktuellen Mordfall verwendete "Pumpgun" berichtet wird.
Dazu wird dann Sylvie Möller vom FWR befragt, die sich zum Thema Vorderschaftrepetierflinten wie folgt äußert:
Für Leistungsschützen macht eine solche Waffe wenig Sinn. Sie wird verwendet zum Wurfscheibenschießen und für die Jagd auf Wasservögel", erläutert Sylvie Meller vom Forum Waffenrecht in Emmendingen. Jäger können ohne weiteres eine solche Waffe legal kaufen, Sportschützen wird es aber schwer fallen, die Erlaubnis zu erhalten, denn: "Ein Sportschütze muss ein Bedürfnis nachweisen. Da es aber kaum Wettbewerbe für solche Waffen gibt, wird es ihm auch schwer fallen, das Bedürfnis nachweisen zu können," erläutert die FachfrauTontauben? Praktische Flinte im BdMP? Fachfrau??????
Hat im FWR wirklich niemand daran gedacht, der Referentin für Öffentlichkeitsarbeit vielleicht mal einen Sachkundelehrgang zu spendieren und vielleicht ein Abo der wichtigsten Fachblätter?
Einen Eimer pour Monsieur, bitte.
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Wie jetzt, ihr habt geübt, Ihr Schweine?
Hättest ja kommen können...
Turner wurde zu spät bewußt, daß seine Wettbewerber Schweine waren.
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Das ist vielleicht mal eine bessere Idee aus Berlin:
1.
Wenn davon die Rede ist, daß die Hinterziehung von Sozialbeiträgen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat verfolgt werden soll, richtet sich dies an Arbeitgeber, die sind nämlich primär zur Abfuhr dieser Lasten verpflichtet.
Ich vermag keinen Grund zu erkennen, warum der Arbeitgeber, der Schwarzarbeiter beschäftigt, in irgendeiner Form schutzwürdig sein sollte. Im übrigen würde ein entsprechender Straftatbestand nahtlos in die Gesetzessystematik (s. Steuerhinterziehung) passen.
2.
Wenn ansonsten Arbeitslose oder Soziempfänger sich strafbar machen sollen, wenn dieses schwarzarbeiten, so vermag ich auch hier keine Schutzwürdigkeit erkennen. Warum die Allgemeinheit mit den Sozialabgaben für solche Leute belastet werden soll, erklärt sich mir nicht.
Eine Anmerkung noch. Zur Schwarzarbeit genötigt wird in D wohl keiner. Wenn jemand partout über seine Verhältnisse lebt und nachher mit den ihn treffenden Lasten nicht zurecht kommt, so ist dies allein sein Problem und nicht das der Allgemeinheit. Soviel Eigenverantwortung müßte eigentlich drin sein.
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Der Scheibe dürfte es wurscht sein, ob es von vorn BOOM oder pffft macht.
Kein Problem also. Im Zweifel hast Du die Klasse "Luftpumpe auf X Meter" bereits gewonnen.
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...aber ich würde jetzt nicht für jedes kaliber eine eigene wertung schaffen...
Willst Du etwa kneifen?
...wieso hast du eigentlich die 45acp vergessen?Ooops, das wird die Kleine mir hoffentlich nicht übel nehmen.
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Ich würde mal sagen, Cliff, Turner und ich gehen mit gutem Beispiel voran und fangen nächsten Mittwoch mit der Schmusy-Pyramide an.
Disziplinen:
1. Pistole od. Revolver, Cal .357 Magnum, offene Visierung, 25m
2. Pistole od. Revolver, Cal .44 Magnum, offene Visierung, 25m
3. UHR Cal .egal, Aimpoint, 25m
ggf. noch...
4. Spielzeuggewehr Cal .22 lfb, Visierung egal, 50m
Ach ja, Die Disziplin 2 müßt Ihr leider mit unserer neuen Vereinswaffe schießen . Die Disziplin 2 kommt übrigens als erste dran. (HäHäHä).
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Wahrscheinlich deshalb, weil die englischen Kreisel so gebaut sind, daß man sie vollständig einsehen und so zügig in sie hineinfahren kann.
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Ich bin kein Elektriker, aber sind hier nicht die Ampere (= Stromstärke) ausschlaggebend?
Ihr da OHM, macht WATT ihr VOLT!
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Der war mal gut.
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Ich weiß gar nicht, was ihr habt. Gegenüber bspw. "Katzenkönig" oder "Sirius" ist das doch ein stringenter Plan.
Sachen gibt's im Internet.......................
in Allgemeines
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Geil!