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Sledge Hammer

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Posts posted by Sledge Hammer

  1. Sag halt was Inhaltliches zu dem Artikel, statt Dich über die "Zitierfähigkeit" zu verbreiten.

    OK, das Geistige kommt dort zu kurz.

    Aus Micky Maus zitierst Du doch sowieso schon immerzu und ich hab' noch nie was gesagt oder?

    Du irrst, bislang habe ich nur GALA, WILD & HUND, PSYCHOLOGIE HEUTE, CHROM & FLAMMEN, die PLATOW-BRIEFE und die St. PAULI NACHRICHTEN zitiert.

  2. Planmäßiger Auftritt dieser erst jüngst erworbenen, phantastisch gebauten jungen Sklavin in diesem knapp sitzenden Kattunkleid mit großem Auschnitt und einem großen Glas eiskalter Limonade in der Hand. Ach, wäre es doch nur nicht so heiß ...

    Aufwachen Herr Kollege, die Dame ist in Realität die gestrenge im vieljährigen Dienst verhärtete Bürovorsteherin, die Dich gerade an die zwei unerledigten Fristen von heute erinnern will, Du weißt schon, diese Sachen, die Du schon seit zwei Monaten vor Dir herschiebst.

  3. @ Karaya

    Bahamas? Etwas weniger zitierfähiges kontest Du nicht finden?

    Bush - the Man of Peace! Mit größter Genugtuung nimmt die Redaktion zur Kenntnis, daß der Sieg der antifaschistischen Koalition eine schwere Niederlage Deutschlands bedeutet, nicht nur seiner Regierung, sondern auch jener 90 % der Landsleute, die sich dem unmenschlichen Machtkalkül ihrer Oberen vorbehaltlos angeschlossen haben. Möge die Erstürmung und Plünderung der deutschen Botschaft in Bagdad ihnen eine Warnung sein, daß die Welt, dem schmutzigen Bündnis Deutschlands mit allen Mächten der Unterdrückung nicht weiter tatenlos zusehen wird.

  4. Das ist ja auch ein pointierter Zusammenschnitt aus dem fünften und dem letzten Absatz. Es kam mir auf den Gesamtkontext an, denn zum Bekommen eines W-Scheins gehört schließlich auch die (von B. S. selbst zitierte) Sachkunde.

    Nu ma ehrlich. Gerade als Ex-StA, bzw. Ri ist die "Definition" von Kriegswaffen doch nur peinlich.

  5. Guter Einwand.

    Vor allem im Licht des § 14 WaffG 2002, der den Begriff des Bedürfnisses wieder an die genehmigten Sportordnungen knüpft, womit wir dann auch für WBK-Inhaber wieder bei der Nr. 2a wären.

    Dann wäre § 9 AWaffV so zu lesen, daß Nr. 1 eine Generalklausel darstellt, welche durch Nr. 2 u. 3 konkretisiert wird.

    Hieß es nicht, das WaffG sollte anwenderfreundlicher werden?

  6. Der Trick wäre gewesen, am 1. April d.J. die Waffe(n) nachweislich nicht im Besitz gehabt zu haben. Dazu ist es aber nun zu spät.

    Wenn es denn so einfach (gewesen) wäre.

    Nach dem Wortlaut ist die Interpretation zwar richtig. Aber es handelt sich offensichtlich um ein sog. Redaktionsversehen, daß im Wege der teleologischen Auslegung, also nach dem Sinn und Zweck der Norm, zu korrigieren ist. Die Vorschrift ist dann so zu lesen, daß derjenige ein Gutachten beibringen muß, der am 1. April eine der einschlägigen Waffen auf seiner WBK eingetragen hatte.

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