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Posts posted by Sledge Hammer
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Ihr kennt ja auch Clifford nicht. Hier ein Foto von seinem letzten Danebenschießen:
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im schiesskino schiessen deutsche beamten ja auch nicht auf bussibär...
Ach, wirklich nicht:
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Eine illegale (nach dem Gesetz von welchem Land denn bitte ?) Waffe...
Nach dem Gesetz des Landes, in dessen Dreimeilenzone Du gerade hineinsegelst.
Daß es u. U. zweckdienlich sein mag, in der Karibik bewaffnet zu fahren, um sich vor Sandokan, Käpt'n Blaubär und anderen Piraten zu schützen, kann dahinstehen. Tatsache ist, daß der Artikel verschweigt, daß der deutsche Segler, der nach seiner Weltumselgelung mit sonstwo gekaufter Kanone in die deutsche Dreimeilenzone einläuft, sich wegen unerlaubten Waffenbesitzes strafbar macht. Die Küstenwache kontrolliert eigentlich recht fleißig und hält auch gern Nachschau an Bord. Gleiches dürfte m. E. auch für Segler anderer Nationen gelten.
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Ich kann Cliff nur recht geben. Der Artikel ist 10cm unter der Grasnarbe, z. B.:
Ich will eine Waffe nicht einsetzen, sondern damit nur abschrecken. "Wenn man eine Waffe hat, dann muss man sie auch einsetzen": Dieses Argument wird gerne von selbsternannten Waffensachverständigen oder Waffennarren gebrauchtHmm, vielleicht sollte sich der Herr einmal mit den üblichen Standardwerken zum Thema beschäftigen, denn danach gilt, wer eine Waffe zieht, muß den Willen und die Nerven haben, sie einzusetzen.
Also, es soll jeder für sich entscheiden, was für ihn das Richtige ist. Man betrügt sich aber selbst, die Frage je nachdem zu beantworten, ob man an eine Waffe herankommt oder nicht.Was soll das jetzt werden? Aufruf zum illegalen Waffenbesitz. Viel Spaß beim Einlaufen in die deutsche Dreimeilenzone mit dem sonstwo gekauften Schießeisen an Bord.
In jedem Fall Finger weg von Kriegswaffen. Das sind alle halb- und vollautomatischen Waffen. Ich hätte von Berufswegen ohne weiteres einen Waffenschein haben können, auch die notwendige Sachkunde habe ich nachgewiesen.HUAHAUAHAHAHAHHAHAHAHAHHAH >BRÜLL<
Alles in allem, ein Artikel, wie er nur in der Yacht - dem Fachblatt für alle Lieschen Luckners - vorkommen kann.
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"WBK zurückgeben" ist - zumindest in Hamburg - möglich, wenn die Abgabe der eingetragenen Waffen gemeldet wird und der Inhaber (vorerst) auf den Erwerb anderer Waffen verzichten will.
Die WBK wird dann vom OA mit einem entsprechenden Vermerk zur Akte genommen und es fallen keine Gebühren für das Austragen an.
Ist eigentlich nur für die Leute interessant, die Sport/Hobby aufgeben.
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Haste deenen Koffer verjessen?
Oder war die Auswahl bei Sarah Young so groß?
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Mit Contactlinsen habe ich keine Probleme. Liegt aber daran, daß die Dinger aufwendig angepaßt sind.
Mein Tip wäre, einen guten CL-Experten aufsuchen und sich dort im Hinblick auf den Einsatzzweck beraten lassen. Nach meiner Erfahrung haben normale (oder gar Discount-) Optiker von CL wenig bis überhaupt keine Ahnung.
Schau doch mal bei Interlens auf die Site.
Gegen trockene Augen hilft im übrigen künstliche Tränenflüssigkeit. Fragen Sie Ihren Augenarzt oder Apotheker.
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Och nööö, nicht das Heise-Forum.
Für eine Diskussion mit den dortigen "Virtuell-Herausgeforderten" ist mir meine Zeit zu schade. Da ist Nasebohren oder Büroklammern zählen um einiges produktiver.
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Auch falsch.
Ein virtueller Krieger, leicht überidentifiziert mit denen, die die Preußen letztendlich besiegt haben.
Den Russen?
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Komm Harry, gib es zu, das war der Versuch von "Rammschutz III".
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Nun hetz doch nicht so...
Die Antwort dürfte sich in § 12 I Nr. 3 WaffG 2003 finden. Dieser regelt, daß eine Waffe einem Beauftragten oder Mitglied einer schießsportlichen Vereinigung ohne weitere Erwerbsberechtigung übergeben werden darf, solange dieser bei der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe den Weisungen des Berechtigten unterliegt.
Im Klartext: Sorgt der Ausrichter einer Schießsportveranstaltung für eine Aufbewahrungsmöglichkeit, so kann diesem die Kanone in die Hand gedrückt werden.
Entsprechendes gilt für Munition.
Da allerdings die überwiegende Mehrheit aller Mitglieder einer schießsportlichen Vereinigung über eine WBK verfügen dürften, sollte bereits § 12 I Nr. 1a WaffG 2003 (Überlassen zur vorübergehenden sicheren Verwahrung) greifen.
Alles klar?
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MILFs = Mothers I like to PIIIEEEEEEEEEEEP:
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MILFs
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Aber verklagen?
Halloooo?
Jemand zuhause?
Suing people kicks ass!
Eric Cartman
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Der Herr Theologe hatte sich im übrigen weltlichen Beistands in Gestalt eines obskuren Wirtschaftswissenschaftlers names Beyer versichert.
Grund zur Aufregung besteht wohl nicht. Die Thesen der Herren sind quer durch alle Parteien und Instanzen mit Abscheu zurückgewiesen worden. Die Herren dürften sich damit ziemlich unmöglich gemacht haben.
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Ne, das hat mit Waffenbesitzern nichts, aber auch gar nichts zu tun.
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Danke Cid, das war eine wertvolle Insiderinformation.
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Gibt es eigentlich koscheres Kokain?
Koks dürfte per se koscher sein:
"Und Gott sprach: Sehet da, ich habe euch gegeben alle Pflanzen, die Samen bringen, zu eurer Speise" (1. Mose 1,29)
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"This home is entirely protected by Ruger"
Na, ja...
die Herren unten wirds freuen:
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"I went straight and got the .357 Magnum," she said.
"I would have used a shotgun, but I had just had new countertops done and I didn't want to tear up the kitchen."
Klingt eigentlich wie "Dirty Granny III - Magnum Force".
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neulich, beim messershoppen...
Ist das ´ne neue Extremsportart?
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Wer, bitte, ist Kettner?
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In seinem Enthüllungsbuch will Magic Mölli auch die Kohl-Spender nennen. Nach meinem Vorabexemplar sind es, wie zu erwarten war, Daniel Cohn-Bendit, die Verlagsgruppe Augstein sowie die Ernst-Thälmann-Stiftung in Chemnitz.
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Die "Achse des Blöden"...
...ist wachsam...und schlägt gnadenlos zu.
8)
GunBoard-Kommentar zur AWaffV I: Schießen zum Spaß?
in Lawcorner
Posted
Da ja nun ein vorläufiges Endergebnis vorliegt, meine ich, wir sollten uns einige Gedanken um die AWaffV machen. Mich treibt zunächst die Frage um, was auf einem Schießstand denn nun eigentlich noch erlaubt ist, z. B. darf ich mit meinem UHR mit LPV noch schießen? Hier tut sich mir ein ungelöstes Spannungsverhältnis zwischen § 9 I Nr. 1 und Nr. 2 i. V. m. § 5 auf:
§ 9 dürfte als "oder-Vorschrift" dahingehend zu lesen sein, daß das Schießen auf Schießstätten dann erlaubt ist, wenn
oderNr. 2 verweist über § 5 auf die jeweils einschlägigen Sportordnungen (wir lassen mal außer Acht, daß es diese noch nicht gibt). Bei restriktiver Auslegung bedeutet dies, daß nach Nr. 2 nur geschossen werden darf, wenn sich der Schütze getreu an die Sportordnung hält, er also mit der je Disziplin zulässigen Waffe mit zulässiger Munition auf ein zulässiges Zielmedium auf zulässige Entfernung gemäß zulässigen Kommandos (sind die Schützen fertig) schießt. Da die Sportordnungen recht detailiert gefaßt sind, engt dies das Schießen nach Nr. 2 erheblich ein.
Nr. 1 dagegen fordert lediglich, daß es sich bei dem Schützen um einen WBK-Inhaber handelt und daß dieser im Rahmen seines Bedürfnisses schießt. Was genau soll letzteres nun bedeuten?
Da Nr. 1 nicht auf Sportordnungen rekurriert und sich das Sportschützenbedürfnis zu anderen Bedürfnisses dadurch abgrenzen läßt, daß der Sportschütze nicht zu einem bestimmten Zweck (Jagd, Selbstschutz) schießt, sondern (Breitensport) zur Erholung und zum Ausgleich, sollte die Nr. 1 dahingehend zu verstehen sein, daß sich ein WBK-Inhaber beim Schießen nicht im Korsett der Sportordnungen bewegen muß und nur die sonstigen Restriktionen (z. B. kein Verteidigungsschießen) beachten muß.
Läßt sich diese Auslegung mit dem Telos der Norm vereinbaren?