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Der Strack

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Everything posted by Der Strack

  1. http://m.spiegel.de/politik/ausland/a-1070273.html#spRedirectedFrom=www&referrrer= Mitglieder einer Bürgerwehr und andere Aktivisten haben aus Protest gegen die US-Regierung das Hauptquartier eines Naturparks im Bundesstaat Oregon besetzt. Die bewaffneten Miliz-Männer wollen dort so lange bleiben, "wie es nötig ist".
  2. http://m.focus.de/regional/bayern/todesdrama-um-elfjaehrige-an-silvester-eine-frage-laesst-den-menschen-keine-ruhe-wurde-gezielt-auf-janina-geschossen_id_5186765.html Auch die Kommentare sind lesenswert...
  3. Jetzt mit Fotos: http://m.bild.de/regional/berlin/feuerwerk/knallkopp-streitet-boellerei-ab-43997736.bildMobile.html ALTER FALTER...........
  4. So einfach kann das Leben manchmal sein... http://www.zazzle.com/gun_control_nra_iphone_5_5s_case-256426746465433378
  5. Bei allem was mit Waffen zu tun hat sagt man in der Urteilsbegründung dann ganz gerne "der Gesetzgeber will so wenig Waffen wie möglich im Volk, also ...." oder "die Intention des Gesetzgebers war hier dies und das, auch wenn nicht so detailliert im Gesetz geregelt" Und ZACK! Das reine Gesetz, obwohl mittlerweile auch schon extrem strikt, würde bei entsprechend wohlwollender (notfalls auch neutraler) Auslegung nämlich VIEL, VIEL mehr zulassen! Deutlich ideologischer sind die Verordnungen dazu und die juristischen Auslegungen in neuerer Zeit... Man denke exemplarisch nur daran, dass laut neuen Urteilen mittlerweile eine Schusswaffe regelmäßig nicht mehr "geeignet ist, einen überraschenden Angriff abzuwehren" und daher Waffenscheine verweigert werden, obwohl alle (!) anderen Anforderungen erfüllt wurden. Mit genau dieser gleichen Begründung der Richter könnte man sofort sämtlichen Sicherheitsbehörden ihre Waffen wegnehmen.
  6. Richtig. Soviel zum Bestimmtheitsgebot aus dem Grundgesetz. Ginge es nicht um böse Waffen, hätten die Richter genau andersrum entschieden, mit dem Argument "wenn der Gesetzgeber keine geladene Lagerung gewollt hätte, dann hätte er das namentlich ins Gesetz geschrieben". Jetzt fällt einfach ein Obergericht ein Urteil mit der Aussage: das muss jeder wissen, deswegen ist es verboten. Steht zwar weder im WaffG, noch in der AWaffV, noch in der VwVWaffG, aber ist ja auch egal. Ach ja, die Tatsache, dass explizit im Gesetz steht "Munition und Waffen dürfen zusammen", die übergehen wir dann halt mal einfach im Urteil. Weil das "macht man nicht", auch mit gesetzlicher Erlaubnis nicht...
  7. SCHWEIZ: 2015 schossen nullmal pro Woche Kinder versehentlich auf Menschen
  8. ÖSTERREICH: 2015 schossen nullmal pro Woche Kinder versehentlich auf Menschen
  9. KANADA: 2015 schossen nullmal pro Woche Kinder versehentlich auf Menschen
  10. Ihr habt den Titel dieser Zeitung, äh dieses Schmierblattes, nicht richtig genannt. Der heißt: "Neues Deutschland - Sozialistische Tageszeitung."
  11. "Das Polizeipräsidium München rät Einbruchsopfern [..] Sie sollten keinesfalls versuchen, den Eindringling zu stellen oder gar anzugreifen. Viel besser sei es, sich zu verstecken und mit seinem Mobiltelefon die Polizei zu informieren. Auch vom Einsatz von Pfefferspray rät Polizeisprecher Peter Beck ab: "Falls man es benutzt, kann es zu einer Anklage kommen." Dann entscheidet ein Richter darüber, ob der Einsatz des Sprays angemessen war. Schließlich gilt es als Waffe." Da prallen 2 Sichten aufeinander... :-D
  12. http://m.focus.de/finanzen/recht/schreien-schlagen-schiessen-notwehr-wie-weit-darf-ich-bei-einem-einbruch-gehen_id_5075382.html Auch wenn die Polizei davon abrät: Wer einen Einbrecher in seinem Haus erwischt darf ihn festhalten, bis die Polizei kommt um seine Identität festzustellen und ihn gegebenenfalls gleich festzunehmen. So regelt es die Strafprozessordnung §127 (1).
  13. Bitte auch in 2016 weiter dranbleiben und schreiben!!!! Bis zu einer Abstimmung kann noch etwas Zeit vergehen und wir wollen doch nicht, dass die Eindrücke verblassen!!
  14. Sehr guter Artikel. Allerdings kleinere Ungenauigkeiten: "Dabei werden nicht nur das Bundeszentralregister und die örtlichen Polizeibehörden abgefragt." Besser: Staatsanwaltschaftliche Verfahrensdatenbank wird abgefragt (weil viel mehr als in BZR). Und die Wohnortgemeinde wird auch noch angeschrieben. "Während jeder Sportschütze per Gesetz dazu verpflichtet ist jährlich mindestens 18 Trainings- oder Wettkampfeinheiten nachzuweisen" Ist so?
  15. FRANKREICHSchüsse stoppen Amok-Fahrer (29) vor Moschee! Die Soldaten brüllen in seine Richtung, doch er lässt sich nicht aufhalten. Dann fallen Schüsse! Kugeln durchlöchern das Auto, der Fahrer wird an einem Arm und an einem Bein getroffen.
  16. http://orf.at/stories/2316721/2316720/ Nun fühlen sich Befürworter des Gesetzes bestätigt, wie etwa die texanischen Waffenrechtler von „Open Carry“. Sie trugen sich bisher mit der Sorge, dass man großkalibrige Handfeuerwaffen nicht problemlos unter der Kleidung tragen könne, so deren Präsident C. J. Grisham gegenüber dem „Wall Street Journal“.
  17. http://www.stimme.de/polizei/suedwesten/Waffen-sichergestellt;art1495,3541670 "Anwohner hatten die Beamten gerufen, weil der Mann dadurch auffiel, dass er mit einer Miniaturkanone von seinem Balkon schoss."
  18. Und wer hat die Polizei gerufen? Der Hausmeister mal wieder...
  19. http://www.swissinfo.ch/ger/schweizer-loesten-im-jahr-2015-ein-fuenftel-mehr-waffen-ein-als-2014/41868318 Deutlich mehr Schweizer kaufen eine Pistole, ein Gewehr oder eine andere Waffe für den privaten Gebrauch. Die Gesuche für Waffenerwerbsscheine nahmen im laufenden Jahr im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich zwanzig Prozent zu. [...] gibt es in der Schweiz bei rund 8 Millionen Einwohnern etwa 2,5 Millionen legale Waffen - das ist einer der höchsten Pro-Kopf-Werte weltweit. Heute müssen in der Schweiz nur jene Waffen in den kantonalen Registern eingetragen sein, die nach dem 12. Dezember 2008 gekauft wurden. Wie viele ältere Waffen es gibt, ist unbekannt. Der Bundesrat schätzt, dass es etwa zwei Millionen sind. Wie können die Schweizer noch am Leben sein????? Und das als unser Nachbarvolk! OHNE Grenzkontrollen (okay, bis auf den Kohle-Zoll)! Da müsste es doch täglich Schießereien und Amokläufe geben..... GIBT ES ABER NICHT! TROTZ STATISTISCH GESEHEN 1 WAFFE BEI JEDEM DRITTEN (!!!) BÜRGER!!!!
  20. http://www.br.de/nachrichten/bewaffnung-polizeihelfer-hilfspolizisten-100.html Um Asylunterkünfte zu bewachen, setzen mehrere Bundesländer auf Polizeihelfer. Zum Teil sind sie bewaffnet - etwa in Baden-Württemberg und Sachsen. In Bayern will man einen anderen Weg gehen.
  21. Der musste GANZ schnell wieder weg sein, weil in Israel innerhalb von Sekunden mit Gegenwehr zu rechnen ist... also mit richtiger Gegenwehr, nicht Handyfilmen und 110 anrufen.
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