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Der Strack

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Everything posted by Der Strack

  1. Dann verkleinert der seit Jahren schon als Privatmann seine Sammlung? Wie groß war denn die?? Und ich kann bei den Angeboten auch kein Sammelthema erkennen.... na egal
  2. Die einzig gute Antwort in diesem Zusammenhang. I like!!
  3. Die ersten nutzen schon die Feiertage zum reduzieren ihrer Sammlungen... http://www.egun.de/market/item.php?id=5699783 http://www.egun.de/market/item.php?id=5697222 "Ich reduziere meine private Waffensammlung, aus zeitlichen Gründen werde ich die Beschreibungen der Waffen auf den Modelltyp und das Kaliber beschränken ! ! !"
  4. In Kanada, den USA und vielen anderen Ländern ohne ortsfesten "Schießstättenzwang" wäre das keine Schlagzeile...
  5. Ich find's halt Wahnsinn, dass ein Bundesrichter auf der einen Seite gefährlichen illegalen Sch*** legalisieren will, aber auf der anderen Seite mittlerweile bei legal (!) besessenen Waffen von der selben Kaste weder ein verfassungsmäßiger Vertrauensschutz noch ein selbiger Bestandsschutz eingeräumt wird.... Janusz Gora würde sagen: Skandal!!
  6. http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-12/drogenpolitik-alkohol-drogen-sucht-abhaengigkeit-verbot Der Herr ist Bundesrichter in Karlsruhe...
  7. Und: Die schießsportliche Betätigung unterliegt als Freizeitsport – wie im Übrigen in jeder Sportart – zeitlichen Schwankungen hinsichtlich der ausgeübten Intensität. Dabei muss berücksich- tigt werden, dass es sich beim Sportschießen nicht nur um spit- zensportliche Betätigung handelt, sondern vor allem auch um breitensportliches Schießen. Im Rahmen der Überprüfung hat die Behörde daher auch die Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze bei fortbestehender Mitgliedschaft nachvollziehbar gehindert war, den Schießsport auszuüben (z. B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, einem vorübergehenden Aussetzen insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder familiären Gründen). Dies gilt entsprechend auch für eine Überprüfung des Bedürfnisses bei Jägern. Hierbei muss man beachten, dass die Verwaltungsvorschrift für die Behörde absolut bindend ist. Das heißt sie muss sich danach richten! In dem Schreiben habe ich allerdings keinen Hinweis darauf gesehen.
  8. Sollte das wirklich massenhaft und ohne konkreten, "echten" Anlass der Prüfungswürdigkeit erfolgen, ist das ECHT krass und steht eigentlich im Gegensatz zu allem. Da fällt mir nichts mehr ein. 4 IV 3 WaffG: Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen. Dazu: 4.4 VwVWaffG: Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz 3 wird der Behörde das Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regel- überprüfung nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürf- nisses zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis mehr hat. -> es müssen konkrete Anlässe da sein, die den einen (!) Waffenbesitzer überprüfungswürdig machen. Alles andere, insbesondere eine "automatisierte" Bedürnisüberprüfung aller, wäre meines Erachtens nach nicht in Ordnung. Da hier unter Umständen gegen diverse Beamtenpflichten verstoßen wird, wäre eine Beschwerde bei der Fachaufsicht denkbar.
  9. Erste Antwort Schleswig-Holstein MdL: Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Nachricht und die darin gemachten Ausführungen. Herr S..... wird Ihre Anmerkungen in seine politischen Überlegungen einfließen lassen. Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und für das Jahr 2016 alles Gute. Mit freundlichen Grüßen i. A. xxx
  10. warum kann man nur 10 likes am Tag vergeben? Das reicht zur Zeit nicht...
  11. Auf diese geniale Idee ist meines Wissens noch keine andere Gruppierung gekommen. Ich finde sie super. Da bleibt noch jahrelang was plastisches im Gehirn! Besser geht es nicht! Und wer ein Problem hat, dass das konjunktivisch nach hinten losgehen können könnte, der soll trotzdem mitmachen, weil die Aktion sowieso stattfindet, ob es ihm gefällt oder nicht und es somit noch viel mehr nach hinten losginge, wenn nur ein paar Wenige mitmachen! DIE AKTION LEBT VON DER FRIEDLICHEN WUCHT!
  12. Schlagzeile heute: http://www.bild.de/news/inland/waffenhandel/waffenhaendler-auslaender-verbot-43868276.bild.html Interessant dazu ist das Waffengesetz in der Schweiz: Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung benötigen zum Erwerb auf jeden Fall einen Erwerbsschein. Grundsätzlich verboten ist der Erwerb, Besitz und das Tragen von Waffen, Munition und dergleichen für Angehörige folgender Staaten: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien. Ausnahmebewilligungen kann nur der Bund erteilen.
  13. Nicht nur LWB tun sich schwer, Aktivisten zu mobilisieren.... 4.700 statt 650.000.
  14. Ich finde das nicht gut, dass die Waffenbehörden mittlerweile für jeden Landkreis die Anzahl der WS-Inhaber öffentlich machen (müssen). Da weiß das kriminelle Gegenüber doch sofort, dass bei einem rechtstreuen Opfer auf öffentlichem Grund die Chance auf reale Gegenwehr bei 3/275.000 bzw. 0,0000109% liegt. Nicht gut.
  15. https://mobile.twitter.com/RKiesewetter Dort: Posten und öffentlich fragen, ob das sein Ernst ist. Der ist auch noch bei Facebook. Dort auch! (Ich bin bei beiden nicht)
  16. DAS ist Cameron: http://www.deutschlandfunk.de/ukraine-konflikt-grossbritannien-beliefert-russland-weiter.1818.de.html?dram:article_id=292510
  17. Für freundliche Kontaktaufnahmen mit dem netten Herrn C.: http://www.parliament.uk/biographies/commons/david-cameron/1467 Davon abgesehen: wer noch Mitbewohner, weitere Email-Adressen etc hat - AUF ZU RUNDE 2!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
  18. Editorial und -9- (!!) volle Seiten. Mit QR-Code und wichtigen Links. Sehr schön.
  19. Es gibt 2 Feststellungsbescheide des BKA für den Jet Protector: - 2007 war der Erstbescheid: http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/071212FbZ174Tierabwehrgeraet,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/071212FbZ174Tierabwehrgeraet.pdf - Und dann nochmal einer aus 2009, da wollte eine Behörde das Ding mittels eines Erweiterungsbescheides als "Anscheinswaffe" hochgestuft haben. Der Bescheid liest sich wie ein "in your face ":http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/111206FbZ174TierabwehrgeraetErgaenzung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/111206FbZ174TierabwehrgeraetErgaenzung.pdf Der JP ist ais dem EINZIGEN Grund, dass auf Gehäuse und "Magazin" das Wort "Tierabwehr" steht, KEINE Waffe und daher wäre auch der Laser in D erlaubt. Das "Laser-Pendant" für Behörden hat diese Aufschrift nicht, daher Waffe und folglich mit dem Laser zusammen eine verbotene Waffe. Natürlich hätte Piexon das Tierabwehr-Modell mit einem Laser in D rausbringen können, das wäre in jedem Fall legal, da nicht unter das WaffG fallend. Nachrüsten geht nicht, da zwar eine Picatinny(?)-Schiene verbaut ist vor dem Abzug, aber dann die Lasereinheit als Anbauteil unter das Verbot fällt, da sie mit der standardisierten Schienen-Aufnahme (die könnte man ja auch an eine Scharfe hinbauen) unter die Begrifflichkeit "für Schusswaffen bestimmt" fällt. Hätte der Laser keine solche "schusswaffenstandardisierte" Aufnahme, wäre auch er völlig legal zu kaufen und anzubringen. Siehe z.B. der für das kleinere Modell Guardian Angel: http://www.amazon.de/Piexon-Laser-Clip-Guardian-Angel/dp/B00EVXILNK Vielleicht kommt aber in Zukunft was: Piexon hat zumindest in Zusammenhang mit der vorvergangenen IWA mal beim BKA nachgefragt (Siehe Anhang). Allerdings hat das neueste Modell JPX4 zwar 4 Schuss aber wieder keinen Laser. Dafür aber auch keinen Feststellungsbescheid, da verlässt sich der Importeur auf den Erstbescheid des Vorgängermodells (https://notvorsorge.com/schutz-verteidigung/jpx4-cp-jet-protector) Vorteil des Dings ist halt, dass kein kleiner Waffenschein notwendig ist, die Aufbewahrung "egal" ist, es keine Altersbeschränkung gibt, man das Teil auch bei öffentlichen Veranstaltungen (nicht: Versammlungen!) dabei haben kann und wohl auch die Reichweite recht hoch ist. Nachteile sehe ich bei einem bewegten Ziel und bei einem schnellen Schuss, v.a. aus der Hüfte, da man hier ohne Laser wohl nie den Kopfbereich trifft. Ach ja, und bei irgendeinem "unsachgemäßen Gebrauch, Liegenlassen, Alkohol, "Bedrohen" etc pp." ist natürlich der LWB trotzdem alle Erlaubnisse los (auch wenn keine strafbare Handlung erfolgte) da die Waffenbehörde sicher sagt, dass selbiger dann auch mit seinen echten Waffen unvorsichtig umgehen wird. Die Damen und Herren brauchen ja keine Sicherheit und keinen Beweis, eine "Annahme, dass" reicht gemäß 5 I 2 WaffG für den finalen K.O. BKA_Piexon.pdf
  20. Der Jet Protector steht bei 25 Wochen (!!) Lieferzeit... Laut Idealo gings im September sprunghaft rauf. Woran das nur liegt?
  21. Bald überholen wir mit den Hits dieses Threads noch die Petition
  22. Danke für eure Tipps!! Das mit dem führig, kompakter, robust, zuverlässig etc habe ich auch schon an die EPs reingeschrieben. Ich sehe wir ergänzen uns perfekt! I like!
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