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Der Strack

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Posts posted by Der Strack

  1. http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/statistik-weniger-waffenbesitzer-in-rheinland-pfalz/-/id=1682/did=16734282/nid=1682/1gswm0w/

    "Noch deutlicher gesunken ist die Zahl der Menschen, die einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte haben. Sie schrumpfte im gleichen Zeitraum von 93.383 auf 83.527 Ende September dieses Jahres - ein Minus von über zehn Prozent. "

     

    -> Bei 4.012.000 Einwohnern in RLP sind 83.527 WBK-Inhaber somit ein prozentualer Anteil an der Gesamtbevölkerung von genau 2,1 %.... schonmal 2,1%, die "richtig" wählen könnten. Bei einer restlichen Wahlbeteiligung von 50% wären´s dann allein aus den Reihen der Legalwaffenbesitzer schonmal 4,2 % für die Richtigen... den Rest sollten die dann schon noch hinbekommen :-)

  2. 1) Wenn die Amis so "dumm" und "hinterwäldlerisch" sind wie die linke Agenda so gern behauptet, warum sind sie dann in allen Dingen die klaren Weltbeherrscher??? Und selbst die komplette EU zusammen nur n feuchter Furz in deren Weltbild???

    2) Wenn die Amis wegen ihrer vielen bööööööösen Waffen so gefährlich sind, warum fliegt dann die ganze Welt so oft in den Urlaub hin??? Müsste man doch aus Selbstschutz meiden und nicht auch noch mit viel Geld und Bettel-ESTA hingondeln....

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  3. vor 14 Stunden, Alaska sagte:

     

    • Daten der Krankenkasse (zweiseitiger Erhebungsbogen)

    BITTE WAS??? Das heißt, die komplette Abrechnungshistorie muss dort öffentlich gemacht werden?  Das halte ich für sehr (!) bedenklich. Ich habe des Öfteren gehört, dass - gerade bei Kassenpatienten, die ja keinerlei Abrechnungsdiagnose erhalten - vom (Haus)arzt modifizierte beziehungsweise andere Daten abgerechnet werden, einfach um leichter oder etwas mehr Honorar zu bekommen. Zwar nicht schön, ist aber so. Wenn der dann zufällig eine Kennziffer von deren roter Liste nimmt, dann hast du ganz ohne Zutun Pech gehabt, weil du ja im Nachhinein, eventuell sogar nach Jahren, nie mehr irgendetwas nachweisen kannst, was war oder nicht war. 

    Hieße im Umkehrschluss für Privatpatienten dann auch, bestimmte Rechnungen (Psychotheraphie etc) besser nicht mehr bei der PKV einzureichen, wegen einer zukünftigen Gefahr, alles per Einverständniserklärung offen legen zu müssen??  Oder gar nicht erst eine notwendige Therapie anzutreten?  Damit würde man doch genau das Gegenteil von dem erreichen, was man eigentlich will! 

    Hast du über diese Geschichte weitere Infos?

  4. vor 10 Minuten, Jägermeister sagte:

    Innenministerieller Erlass vom BMI oder einem LMI? Und wurde der nach der letzten Waffengesetzverschärfung erneuert? Kann man das Dokument irgendwo einsehen?

    Zweiteres, ja und ja.

    Zweites ja: ich weiß nicht, ob man das im Netz findet.

    Erstes ja: siehe Anhang (Seite 2, Punkt 1, zweite Alternative)

    ID5-2131.67-21.pdf

     

    Und zumindest letztes Jahr noch von einem VG akzeptiert (sogar ausgedehnt) :-) s.o.

    • Like 2
  5. ID5-2131.54-12 vom 03.12.2003, erneuert am 26.10.2009.

    Jäger und Sportschützen: Bei bedürfnisgerechtem Besitz der Waffen länger als 10 Jahre, soll - sofern der Waffenbesitz nicht durch Missbrauch erfolgte - bei einem endgültigen Wegfall des Bedürfnisses von einem Widerruf durch die Verwaltungsbehörde abgesehen werden. Dies betrifft nicht etwaige Erlaubnisberechtigungen für Munition.

     

    -> Wurde vom VG Regensburg letztes Jahr nach einer Klage (RO 4 K 13.1257) auch noch auf Sammler ausgedehnt. Mal eines der wenigen gewonnenen Waffenrechtsverfahren vor einem VG in neuerer Zeit.... und eines wo die KVB KEINE Rechtsmittel bis zum BVerwG durchgefochten hat...

    Zitat aus der schriftlichen Urteilsbegründung: "Art. 3 Abs. 1 GG schließt die Beschränkung auf bestimmte Personengruppen aus. [...] Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis in Form der Waffenbesitzkarte würde beim Kläger zu einer besonderen Härte führen. [...] Aufgrund des sich aus Art. 3 GG ergebenden Gleichheitsgrundsatzes war das Ermessen hier daher dahingehend auszuüben, dass von einem Widerruf der dem Kläger erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis abzusehen war."

    • Like 1
  6. vor 20 Stunden, Alaska sagte:

    passt hier auch super rein.

     

    http://svbb.org/aktuelles/2015/Infobrief_2.pdf

     

    man beachte die Forderungen nach dem Bedürfnisnachweis von 18/12 Trainigstagen je Waffenart

    Zitat daraus:

    " Des Weiteren ist zu beachten, dass bei der Regelüberprüfung

    nach drei Jahren die gleichen Anforderungen gelten wie bei der

    Neuerteilung".

     

    -> Das ist ja klar, aber DANACH eben nicht mehr. Heißt: Erteilung: Pflicht, nach 3 Jahren: Pflicht, aber dann eben nur noch zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte für Wegfall des Bedürfnisses bekannt wurden.

     

  7. vor 21 Minuten, Anthrax sagte:

    Das ist eine Petition von irgendwelchen komischen 17,7k Verwirrten, keine Anweisung der obersten Heeresleitung.

    Ehm, sooooo unglaublich viel mehr Teilnehmer bei unserer Petition hatten wir aber aus D auch nicht..... Faktor 3,8. Hoffentlich sagt dann da auch keiner "das ist eine Petition von irgendwelchen komischen 70k Verwirrten"......

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