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Der Strack

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Posts posted by Der Strack

  1. Und:

    Die schießsportliche Betätigung unterliegt als Freizeitsport – wie im Übrigen in jeder Sportart – zeitlichen Schwankungen hinsichtlich der ausgeübten Intensität. Dabei muss berücksich- tigt werden, dass es sich beim Sportschießen nicht nur um spit- zensportliche Betätigung handelt, sondern vor allem auch um breitensportliches Schießen.

    Im Rahmen der Überprüfung hat die Behörde daher auch die Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze bei fortbestehender Mitgliedschaft nachvollziehbar gehindert war, den Schießsport auszuüben (z. B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, einem vorübergehenden Aussetzen insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder familiären Gründen). Dies gilt entsprechend auch für eine Überprüfung des Bedürfnisses bei Jägern. 

     

    Hierbei muss man beachten, dass die Verwaltungsvorschrift für die Behörde absolut bindend ist. Das heißt sie muss sich danach richten! In dem Schreiben habe ich allerdings keinen Hinweis darauf gesehen. 

    • Like 1
  2. Sollte das wirklich massenhaft und ohne konkreten, "echten" Anlass der Prüfungswürdigkeit erfolgen, ist das ECHT krass und steht eigentlich im Gegensatz zu allem. Da fällt mir nichts mehr ein.

    4 IV 3 WaffG:

    Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.

    Dazu:

    4.4 VwVWaffG: 

    1. Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz 3 wird der Behörde das Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regel- überprüfung nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürf- nisses zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis mehr hat.

    2.  

      ->  es müssen konkrete Anlässe da sein, die den einen (!) Waffenbesitzer überprüfungswürdig machen. Alles andere, insbesondere eine "automatisierte" Bedürnisüberprüfung aller, wäre meines Erachtens nach nicht in Ordnung. Da hier unter Umständen gegen diverse Beamtenpflichten verstoßen wird, wäre eine Beschwerde bei der Fachaufsicht denkbar. 

  3. Erste Antwort Schleswig-Holstein MdL:

    Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrter Herr xxx,
     
    vielen Dank für Ihre Nachricht und die darin gemachten Ausführungen.
     
    Herr S..... wird Ihre Anmerkungen in seine politischen Überlegungen einfließen lassen.
     
    Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und für das Jahr 2016 alles Gute.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    i. A. xxx
    • Like 1
  4. vor 23 Minuten, Anthrax sagte:

    1. Im Brief ist doch vom Stein der Weisen die Rede, das ist er.

    2. Wirkt alles besser, wenn man plastisch was in der Hand hat.

    3. Krieg ich bei der Vorstellung Kicheranfälle, dass ein Assi in Brüssel mit 2 Eimern voller Steinen durch die Gegend rennt, nachdem er alle Briefe öffnen und aussortieren musste.

    Auf diese geniale Idee ist meines Wissens noch keine andere Gruppierung gekommen. Ich finde sie super. Da bleibt noch jahrelang was plastisches im Gehirn! Besser geht es nicht! 

    Und wer ein Problem hat, dass das konjunktivisch nach hinten losgehen können könnte, der soll trotzdem mitmachen, weil die Aktion sowieso stattfindet, ob es ihm gefällt oder nicht und es somit noch viel mehr nach hinten losginge, wenn nur ein paar Wenige mitmachen! DIE AKTION LEBT VON DER FRIEDLICHEN WUCHT!

    • Like 3
  5. Schlagzeile heute:

    http://www.bild.de/news/inland/waffenhandel/waffenhaendler-auslaender-verbot-43868276.bild.html

    Interessant dazu ist das Waffengesetz in der Schweiz:

    Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung benötigen zum Erwerb auf jeden Fall einen Erwerbsschein. Grundsätzlich verboten ist der Erwerb, Besitz und das Tragen von Waffen, Munition und dergleichen für Angehörige folgender Staaten: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien. Ausnahmebewilligungen kann nur der Bund erteilen.

     

  6. vor 58 Minuten, Hollowpoint sagte:

    ttps://www.all4shooters.com/de/Shooting/Waffenkultur/EU-Waffenverbot-Grossbritannien-UK-Cameron/

    David Cameron, The Great Hypocrite, fordert das Totalverbot aller "high powered semi automatic rifles" in der EU!

    Ausgerechnet ER, der für sich eine Extrawurst von der EU gebraten bekommen will, daß sein Land das Recht hat, sämtliche EU-Verordnungen und Richtlinien nach Gutdünken zu ignorieren, will dem Rest der EU sein Traum-Waffengesetz aufdrücken!!! 

    DAS ist Cameron: http://www.deutschlandfunk.de/ukraine-konflikt-grossbritannien-beliefert-russland-weiter.1818.de.html?dram:article_id=292510

  7. vor 2 Stunden, greyman sagte:

    Kann einer mit einfachen Worten erklären, warum ich den Jet Protector in Deutschland nicht mit dem Laser bekomme?

    Nur weil bei dem nicht "Tierwehrgerät" draufsteht?

    Es gibt 2 Feststellungsbescheide des BKA für den Jet Protector:

    - 2007 war der Erstbescheid: http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/071212FbZ174Tierabwehrgeraet,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/071212FbZ174Tierabwehrgeraet.pdf

    - Und dann nochmal einer aus 2009, da wollte eine Behörde das Ding mittels eines Erweiterungsbescheides als "Anscheinswaffe" hochgestuft haben. Der Bescheid liest sich wie ein "in your face :-) ":http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/111206FbZ174TierabwehrgeraetErgaenzung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/111206FbZ174TierabwehrgeraetErgaenzung.pdf

    Der JP ist ais dem EINZIGEN Grund, dass auf Gehäuse und "Magazin" das Wort "Tierabwehr" steht, KEINE Waffe und daher wäre auch der Laser in D erlaubt. Das "Laser-Pendant" für Behörden hat diese Aufschrift nicht, daher Waffe und folglich mit dem Laser zusammen eine verbotene Waffe. Natürlich hätte Piexon das Tierabwehr-Modell mit einem Laser in D rausbringen können, das wäre in jedem Fall legal, da nicht unter das WaffG fallend.  Nachrüsten geht nicht, da zwar eine Picatinny(?)-Schiene verbaut ist vor dem Abzug, aber dann die Lasereinheit als Anbauteil unter das Verbot fällt, da sie mit der standardisierten Schienen-Aufnahme (die könnte man ja auch an eine Scharfe hinbauen) unter die Begrifflichkeit "für Schusswaffen bestimmt" fällt. Hätte der Laser keine solche "schusswaffenstandardisierte" Aufnahme, wäre auch er völlig legal zu kaufen und anzubringen. Siehe z.B. der für das kleinere Modell Guardian Angel: http://www.amazon.de/Piexon-Laser-Clip-Guardian-Angel/dp/B00EVXILNK

    Vielleicht kommt aber in Zukunft was: Piexon hat zumindest in Zusammenhang mit der vorvergangenen IWA mal beim BKA nachgefragt (Siehe Anhang). Allerdings hat das neueste Modell JPX4 zwar 4 Schuss aber wieder keinen Laser. Dafür aber auch keinen Feststellungsbescheid, da verlässt sich der Importeur auf den Erstbescheid des Vorgängermodells :-) (https://notvorsorge.com/schutz-verteidigung/jpx4-cp-jet-protector)

    Vorteil des Dings ist halt, dass kein kleiner Waffenschein notwendig ist, die Aufbewahrung "egal" ist, es keine Altersbeschränkung gibt, man das Teil auch bei öffentlichen Veranstaltungen (nicht: Versammlungen!) dabei haben kann und wohl auch die Reichweite recht hoch ist. Nachteile sehe ich bei einem bewegten Ziel und bei einem schnellen Schuss, v.a. aus der Hüfte, da man hier ohne Laser wohl nie den Kopfbereich trifft. Ach ja, und bei irgendeinem "unsachgemäßen Gebrauch, Liegenlassen, Alkohol, "Bedrohen" etc pp." ist natürlich der LWB trotzdem alle Erlaubnisse los (auch wenn keine strafbare Handlung erfolgte) da die Waffenbehörde sicher sagt, dass selbiger dann auch mit seinen echten Waffen unvorsichtig umgehen wird. Die Damen und Herren brauchen ja keine Sicherheit und keinen Beweis, eine "Annahme, dass" reicht gemäß 5 I 2 WaffG für den finalen K.O.

     

    BKA_Piexon.pdf

    • Like 1
  8. Just now, DirtyHarriett sagte:

    Grund dafür, als Jäger so eine Waffe zu haben: sie ist extrem führig. Zuverlässig. Und es gibt nichts besseres zum Schießtraining.

    Danke für eure Tipps!! 

    Das mit dem führig, kompakter, robust, zuverlässig etc habe ich auch schon an die EPs reingeschrieben. Ich sehe wir ergänzen uns perfekt! :-) I like! 

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