Jump to content

maeck

Members
  • Posts

    61
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    1

Posts posted by maeck

  1. Nein, noch keine Antwort.

    Allerdings hat mir der Autoresponder seiner Bundestags Mailadresse auch mitgeteilt, dass Herr Kiesewetter sich bis zum 06.01.2016 im Urlaub befindet und eingehende emails nicht weitergeleitet werden.

    Auf meine mail an die Verbandsadresse habe ich bisher noch keine Reaktion bekommen, aber ich nehme an er ist auch für den Verband im Urlaub.

    Ich werde also bis zum 08.01.2016 warten ob bzw. welche Stellungnahme ich erhalte. Sollte Herr Kiesewetter seine in der mail getätigte Aussage bestätigen, dann ist es an uns ein echt dickes Fass aufzumachen. Schließlich wäre er als Präsident des VdRBw nicht mehr tragbar. Sollte er die Stellungnahme seiner email nicht bestätigen, dann bin ich auf die Erklärung gespannt - wie beispielsweise jemand über seine mail Account solche Meldungen unter die Leute bringen kann...

    Ich melde mich sobald ich eine Rückmeldung erhalten habe.

    Cheers,

    maeck
     

    • Like 3
  2. So, ich habe heute zunächst mal nur höflich und knapp angefragt. Poltern kann ich immer noch.

    _________________________________________________

    Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Kiesewetter,

    ist diese email Antwort wirklich von Ihnen verfasst worden und spiegelt Ihre tatsächliche Meinung zum Gesetzentwurf IP-15-6110 der EU Kommission wieder?

    Ich bitte Sie um eine Stellungnahme.

    Mit freundlichen Grüßen,

    maeck

    _
    Am 19.12.2015 um 00:25 schrieb Kiesewetter Roderich:

    Wir werden mit aller Entschiedenheit dafür sorgen, daß privater Waffenbesitz verboten wird. Ausnahme Schutzpersonen.

    _________________________________________________

    Heute erhaltene Antwort:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bis zum 6. Januar sind wir unter dieser Adresse nicht erreichbar.

    Eingehende E-mails werden nicht weitergeleitet.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Team Roderich Kiesewetter MdB

     

  3. @Hollowpoint: Genau diese Gedanken habe ich mir auch gemacht und will deshalb nachhaken. Ich werde höflich nachfragen, aber dabei auch daruf hinweisen, dass wenn das tatsächlich seine Meinung ist, ich wie eben ausgeführt reagieren bzw. agieren werde. Ich werde auch, genau wegen eines eventuellen Hacks seines EMail-Postfaches, parallel via Schneckenpost schreiben.

    Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden, was da für eine Reaktion kommt. 

    • Like 3
  4. Ich werde da jedenfalls nochmal nachhaken. Sowohl via email als auch per Post.

    Entweder hat da wirklich einer seiner Assis abgedreht, oder ich muss aus dem VdrBw austreten, meine Schulterklappen abgeben und alle meine Kameraden, also alle RAG Vorsitzenden, Kreisleiter, etc darüber in Kenntniss setzen. Insbesondere, weil in der Sportordnung des VdRBw zu lesen ist, dass:

    103. Neben den sportlichen Aspekten ist der Schießsport im Verband Bestandteil der Qualifizierung und Förderung von Reservisten. Durch den regelmäßigen und sicheren Umgang mit Waffen und Munition sowie die sachkundige Ausbildung stellt der Verband der Bundeswehr qualifizierte Reservisten als Funktionspersonal für die Aus und Weiterbildung zur Verfügung.

  5. Hab ich gerade auf der ProLegal Seite gelesen:

    Grüße,

    maeck

    _____________________________________

    Zitat

    Am Freitag, den 11.12. 2015, hatte das Bundesministerium des Innern (BMI) die Vertreter der wichtigsten Verbände zu einem konstruktiven Dialog und Meinungsaustausch zum jüngsten Waffenrechtsvorstoß der EU eingeladen. Anwesend waren neben der für das deutsche Waffengesetz zuständigen Abteilungsleitung des BMI auch geladene Vertreter der Sport-, Jagd- und anderer Interessenverbände wie BDS, DSB, prolegal, der Reservisten, des BVSSV, DJV, DEVA, BKV, VuS, JSM, VDB, DSU, FSD, BSSB, VDB, BDMP, Kyffhäuser, BVS, BHDS und dem FWR.

    Die wichtigsten Punkte aus der rund zweieinhalbstündigen Besprechung in aller Kürze:

    Die Vertreter der Ministerialbehörde haben zu Beginn des Treffens noch mal die bekannten Eckpunkte der im November präsentierten EU-Richtlinie umrissen: Die EU-Kommission hatte mittels einer Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels bereits seit mehr als zwei Jahren an einer Verschärfung des europäischen Waffenrechts gearbeitet. Bekanntermaßen nutzte nun die Arbeitsgruppe die politische Empörungslage nach den terroristischen Anschlägen am 13.11. in Paris, um ihre Vorstellungen durch die europäischen Instanzen zu bringen.

    Das BMI hatte sich im Einvernehmen mit dem FWR für das etwa zweieinhalbstündigen Meeting Verschwiegenheit in Bezug auf die Details der Besprechung ausbedungen. So ist es hier leider auch nicht möglich, diejenigen Interessenvertreter zu benennen und mit welchen Argumenten sie die berechtigten Anliegen ihrer Interessengruppen wahrnahmen. Für prolegal e.V. und die Schießsport-Vereinigung "Freie Schützen in Deutschland" brachte das Direktionsmitglied Dr. Markus Bartram in Berlin die entschiedene Stellungnahme gegen die von der EU geplante Waffengesetz-Verschärfung vor.

  6. Mich hat heute dieses nette Schreiben ereilt...Landtagsabgeordneter Bayern, der auch auf der Dringlichkeitssitzung als besonders qualifiziert auffiel..

    Cheers,

    maeck

     

    Sehr geehrter Herr XXX,

    zuerst einmal zur Klarstellung: Die Änderungsvorschläge der Europäischen Kommission für die Feuerwaffenrichtlinie liegen bereits seit April 2015 vor und sollten im Januar 2016 behandelt werden. Aufgrund der Terroranschläge ist also nur die Behandlung vorgezogen worden.

    Auch stimmen Ihre Aussagen zu den halbautomatischen Waffen nicht. Nur die gefährlichsten halbautomatischen Feuerwaffen (halbautomatische Feuerwaffen mit automatischen Mechanismen) sollen aus der bestehenden Kategorie B7 in Zukunft in die Kategorie A eingeordnet werden. Die verbleibenden halbautomatischen Feuerwaffen unter Kategorie B, die für die Jagd oder für das Sportschießen verwendet werden, können weiter von Privatpersonen erworben werden, wenn sie die entsprechende Genehmigung haben. Das gilt insbesondere für halbautomatische oder kurze Repetierfeuerwaffen, halbautomatische Langfeuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen, Repetierfeuerwaffen und halbautomatische Langfeuerwaffen mit glattem Lauf von maximal 60 cm Länge – um nur einige zu nennen.

    In der Anlage füge ich Ihnen meinen Antrag zur Problematik bei, der voraussichtlich Ende Januar besprochen wird. Mit dem Bericht selber rechne ich im Juni/Juli nächsten Jahres. Hierzu sind Sie gerne eingeladen.

    Mit freundlichen Grüßen

    XXX, MdL Oberst d.R.

    SPD

    P.S.Denken Sie daran: Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

  7. Noch eine kleine Info von meiner Seite:

    Wir hatten gestern abend eine RAG-Leiter Sitzung unseres Kreisgruppe (8 RAG`s). Dabei wurde natürlich auch dieses Thema behandelt. Uns hat natürlich auch brennend interessiert, warum bisher keine Reaktion bzw. Stellungnahme seitens des VdRBw gekommen ist. 

    Wir haben uns daraufhin entschlossen hier mal nach zu haken, denn unserer Meinung nach wäre eine Stellungnahme des Verbandes von Nöten.

    Mal sehen, was dabei heraus kommt.

    Grüße,

    maeck

    • Like 2
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)