Jump to content

loetlampe

Unüberprüfte Benutzer
  • Posts

    6
  • Joined

  • Last visited

Website

  • ICQ
    121861814

loetlampe's Achievements

Newbie

Newbie (1/8)

10

Reputation

  1. Das ist schon happig, aber das ist die Höchststrafe, wird sowas dann nur verhängt wenn Personen zu Schaden kommen oder kann der Richter das auch ohne Schäden so verhängen?
  2. Erst einmal ein freundliches Hallo an Alle, bin ganz frisch hier. Also, es geht um folgendes: Ich habe mir letztes Jahr zu Sylvester eine P22 zugelegt, und damit von meinem Garten aus Raketen, Pfeiffer und Sterne veschossen, was mir ziemlich viel Spass gemacht hat. Den Rest des Jahres lag die Waffe eigentlich nur herum, Ausnahmen waren ausgedehnte Spaziergänge mit meinem Hund im Wald in den Abendstunden. Dieses Sylvester wird es wegen fehlendem kl. WS wohl ode übel wieder normales Feuwerwerk geben müssen. Nun zu meiner Frage: Wenn ich nun einen Waffenschein ebantragen möchte, reicht dann als Grund dass ich die Waffe zum feuerwerken benutzen möchte oder diese ab und zu mit in den Wald nehme zu Gassigehen? Und was wird noch geprüft, bin zwar nicht vorbestraft, (ok ok, mit 12 mal was geklaut) aber wissen würde ich das trotzdem gerne. Vielen Dank an alle die mir helfen können.
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)