„Das Ganze hätte auch anders ausgehen können“, sagte der Richter Josef Weiß. Allein schon aufgrund der extremen Gefährlichkeit, die Glock sei alles andere als ein „harmloses Gerät“, finde er es nicht angemessen, das Strafmaß zu reduzieren, zumal die Waffe auch schon öfter für negative Schlagzeilen gesorgt habe.
So hatte unter anderem der Amokschütze von München, der 2016 neun Menschen und dann sich selbst erschoss, eine solche Pistole benutzt.
Mit dieser Argumentation stellt es mir die Haare auf. Und mein Kaffee kommt mir gleich wieder hoch