Steht heute auf der Homepage von meinem Angelverein (WAV Stuttgart)
Offener Brief an Minister Hauk
Sehr geehrter Herr Minister Hauk,
ich höre heute , 2.Januar 2017 im Radio, der Biber soll eventuell in Baden-Württemberg in die Liste der jagdbaren Tiere aufgenommen werden.
Da scheint sich ja ein konfessioneller Konflikt anzubahnen wenn diese Genehmigung im Jagdrecht erfolgen soll. Das Fischereirecht wäre da doch nach Auffassung der römisch katholischen Kirche und damit auch ihres christlichen Leitbildes eher das richtige Gesetz.
Seit dem Konstanzer Konzil, auf dem der Biber als Fisch deklariert wurde und dies vom Jesuitenpater Charlevoix 1754 mit Bezug auf die Pariser Universität bestätigt wurde ist der Biber kein Fleisch. Eben ein Fisch und damit ist eindeutig das Fischereirecht zuständig
Bedenken sie, die katholische Kirche hat schon renommierte Wissenschaftler gebannt und exkommuniziert, wenn sie Glaubenslehren durch Wissenschaft ersetzen wollten. Die werden vielleicht mit einem Landesminister ebenso verfahren. Da scheint Vorsicht geboten.
Mit freundlichen Grüßen
1. Vorsitzender Württembergischer Anglerverein e.V.
Dieser Beitrag ist nicht unbedingt ernst zu nehmen und kann durchaus als Satire betrachtet werden.
Hans-Hermann Schock