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Elster1962

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Posts posted by Elster1962

  1. Der Händler meines Vertrauens führt neben scharfen, auch die sogenannten Schreckschusswaffen (neuerdings ein geradezu ein riesiges Sortiment davon) und Messer!

    Lt. seiner Aussage war das Geschäft mit den SSW bis 2016 geradezu inflationär. Seit dann die Flüchtlinge in Scharen ins Land eingefallen sind, brummt jedoch der Laden.

    Will sagen, genau an diese Kundschaft verkauft er die Dinger (und auch Messer) wie warme Semmeln.

    Ein paar Tage vor Silvester, wurde mir dies bei einem Einkauf in seinem Laden, mit meinen eigenen Augen bestätigt.

    Warum kann die Presse bei solchen Berichten dann nur nicht Roß und Reiter nennen bei dem SSW immer beliebter werden?

    Bio-Deutsche oder Die wo schon immer hier gelebt haben, spielen dabei als Kunden eine geradezu untergeordnete Rolle. Ich kenne jedenfalls in meiner Verwandt- und Bekanntschaft niemanden der eine SSW sein eigen nennt.

  2. Zitat aus dem Positionsblatt vom Deutschen Jagdverband zum neuen Waffengesetz:

    Zitat

    "Es gibt allerdings eine Altbesitzregelung (Magazin mit größerer Ladekapazität als 10 Schuss). Wer ein solches Magazin vor dem 13.6.2017 erworben hat, für den gilt das Verbot nicht. Voraussetzung ist allerdings die Meldung des Magazins bei der Waffenbehörde. Diese Anzeige muss innerhalb von eineinhalb Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Das Verbot gilt dann für das entsprechende Magazin nicht, das heißt, dass nicht nur der weitere Besitz erlaubt ist, sondern auch die Verwendung (soweit sie bisher schon zulässig war)."

    Ist dem wirklich so? Da steht auch nichts geschrieben von Quittungen oder von der Erbringung von Nachweisen wann das Magazin erworben worden ist (bei mir waren die einfach im Lieferumfang der Halbautomaten mit dabei).

    • Like 1
  3. Als Kinder haben wir gerne und häufig in den zerbombten Ruinen der Artilleriekaserne auf dem Seelberg in Stgt.-Bad Cannstatt gespielt (heute steht dort das Landeskriminalamt BW und die staatliche Münze).

    Mitten auf diesem verwüsteten Gelände stand einsam, ein noch intaktes Kasino-Gebäude der Kaserne.

    In diesem waren damals mit die ersten ins Land gekommenen Gastarbeiter untergebracht und es wimmelte dort geradezu von Ringeltauben.

    Ein bis zweimal im Monat, es kann auch öfter gewesen sein, kam dann der Feldschütz (ja, sowas gabs damals noch) und hat sich dann der Taubenplage angenommen.

    Mit dem Kleinkalibergewehr hat er diese gezielt vom Dach geholt. Sehr zur Freude von uns Kindern, wegen dem Knallen und der Patronenhülsen, die wir eifrig gesammelt haben! Und sehr zur Fruede der Gastarbeiter, die sich damit ihren Speiseplan aufgebessert haben!

    Heute baut man dort in der Nähe mit einem Riesenaufwand an Material und Kosten, sogenannte Taubenhäuser und stellt Taubenbeauftragte ein, die Taubengelege gegen Holzeier austauschen:e136:

    Aber leider, wie so Vieles andere auch in diesen unseren Landen, ging auch hier im Laufe der Zeit die Vernunft den Bach herunter! 

    • Like 3
  4. Am 1.1.2020 at 14:51 , Jägermeister sagte:

    Nach seiner Logik gibt er den Jagdschein bis zum Wiedererhalt nach der Verlängerung zurück. Damit fehlt auch die Erlaubnis zum Besitz der Munition.

    Den gab ich nicht zurück. Der wurde nämlich einfach einbehalten. Und mir gesagt, ich werde benachrichtigt wenn Sicherheitsabfrage durch ist und ich ihn mit der eingetragenen Verlängerung wieder abholen kann. Alternativ könnten sie ihn mir auch zuschicken, wenn ich dies wollte, kostet aber extra!

    Somit kein Jagdschein zw. Beantragung und Eintragung der Verlängerung und somit solange auch kein Jagen möglich. Munitionsbesitz schon. Weil zuhause in verschlossenem Schrank.

  5. vor 2 Stunden, TT22 sagte:

    Ach so war das gemeint...

    Früher (bei meinem KJA) war das mal so.

    Ich bin immer im Mitte Ende April mit meinem Jagdschein und der Versicherungsbestätigung zum Kreisjagdamt, habe alles vorgelegt und in max. 10 Min. war der Fisch geputzt und der Schein verlängert.

    Dann kam der besagte April vor 6 Jahren.

    "So, sie wollen also den Jagdschein gleich verlängert haben und wieder mitnehmen!?  So geht das aber nicht, wir müssen zuerst die Regelabfrage machen und dann können wir erst verlängern", meinte meine Sachbearbeiterin. Da half auch der Hinweis nicht, daß der 1. Mai unmittelbar bevorstehe und ich erst vor 4 Wochen ein Gewehr gekauft habe und da auch schon eine Sicherheitsabfrage durchgeführt worden ist.

    Ich mußte den Schein da lassen und bekam ihn erst Ende Mai wieder. "Dafür schicken wir ihn den nach Hause, so daß ich nicht extra wieder vorbei kommen müssen". Ergo! ich bekam meine Jagdkarte (mithelfender Jäger) nicht ausgestellt und mit der Bockjagd im Mai war es Essig!

    Erschwerend kommt bei mir hinzu, daß ich im Rems-Murr-Kreis wohne und da ist für das Waffenrecht (WBK Eintragungen) das LRA Waiblingen und für das Jagdrecht (Jagdschein) die Aussenstelle des LRA in Backnang zuständig. Ich wohne genau dazwischen. Beide Behörden kommunizierten zum damaligen Zeitpunkt nicht (deshalb 2 x Regelanfrage innerhalb von 5 Wochen).

    Der wirkliche Hammer aber war vor 3 Jahren. Mit dem obigen Wissen bin ich im Februar mit allen benötigten Unterlagen hin. Selbige Sachbearbeiterin hat sich alles angeschaut, ihr Dienstsiegel gezückt und ohne weiteres den Schein sofort verlängert und ich konnte ihn auch gleich wieder mitnehmen. Mir ist glatt der Unterkiefer weg geklappt.

    Nichts desto trotz, gehe ich jetzt immer schon im Februar hin.

    @Jägermeister Das mit der Kopie des Jagscheins kann gewaltig in die Hose gehen. Genau so wie Du es beschrieben hast, hat es nämlich mein Jagdkamerad vor einigen Jahren gemacht. Und prompt fuhr er auf dem Weg ins Revier in eine Verkehrskontrolle. Weil überall auf dem Auto Aufkleber Jagd und das Schild Jagdschutz waren, wurde er nach dem Vorhanden sein von Waffen im Auto gefragt und hat dann sein Gewehr WBK und eben die Kopie vom Jagdschein gezeigt.  Stante pede hat er eine OWI wegen der Kopie kassiert und es gab ein Mordsgalama deswegen.

    Lustig (oder eher doch nicht) war/ist auch der Antrag auf Voreintrag für einen Schalldämpfer. Mein LRA Waiblingen verlangt dazu immer (jedenfalls war das bisher der Fall) eine Bescheinigung, daß ich regelmäßig zur Jagd gehe. Da ich in Schömberg im Schwarzwald als mithelfender Jäger jage, beantrage/tragte ich diese Bescheinigung bei dem dort für mich zuständigen Kreisjagd- und Forstamt dem LRA Calw. Von denen werde/wurde ich dann jedes Mal angepflaumt was das denn soll und in welchem Gesetz das verlangt wird. Bis ich die Bescheinigung dann habe/hatte gehen zusätzlich immer 3 Wochen ins Land.

    • Sad 1
  6. vor 11 Stunden, TT22 sagte:

    Wieso das denn?

    Ende des Jagdjahres ist gem. BJagdG immer der 31.03. Eine Abweichung ist gar nicht möglich!

    Ganz einfach und so meinte ich es auch. Wenn Du den Schein am 06.01.2020 verlängern lassen willst, dann kann es Dir passieren, dass sie in Dir erst wieder aushändigen bzw. verlängern, wenn sie mit Ihren Sicherheitsabfragen durch sind.

    Somit hast Du u.U. ab dem Tag wo Du den Schein verlängern lassen willst, nämlich keinen mehr.

    So ist es mir mal mitten im April passiert und ich musste bis Ende Mai warten bis ich ihn wieder ausgehändigt bekam. So lange dann halt nicht jagen, weil ich ohne Vorlage des Scheins keine Jagdkarte bekommen habe.

    Deshalb ist u.U. das Jagdjahr für dich zu Ende wenn Du Pech hast. Deshalb lasse ich erst im Februar verlängern.

    Somit habe ich ihn auch noch sicher bis zum 31.01.20 und kann den ganzen Januar noch durchjagen.

  7. Just now, Jägermeister sagte:

    Ich muss auch verlängern. Das mache ich gleich ab 06.01. zusammen mit der Sprengpappe.

    Dann ist aber u.U. auch der 06.01. das Endes des Jagdjahres.

    Für mein Dafürhalten wäre es längstens Mal an der Zeit und überfällig, dass unsere Verbände zu einem bundesweiten Jagdstreik aller bundesdeutschen Jägerinnen und Jäger (sofortige Einstellung der Jagd im Bundesgebiet, keine Entsorgung von Fallwild, kein Wildtiermonitoring etc.) wegen dieses unseeligen Machwerks aufrufen.

    Das würde reinhauen, vor allem wenn sich alle von unseren Jagdkameraden (was sie leider nicht tun werden) daran halten würden, wäre der Scheiß ruck zuck wieder vom Tisch!

    • Like 1
  8. Was hat es eigentlich mit dem Datum des 13.Juni 2017 im Bezug auf die Magazinkapazitäten auf sich?

    Wenn ich diesen Kassiber  (17) Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am ... [Datum des ersten Tages des 19. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt.

    richtig verstehe, braucht es keinen Nachweis, dass die Magazine vor dem 13.06.2017 besessen worden sind (zumindest steht das nicht explizit da geschrieben).

    Wenn doch, wäre das doch ein Fall für die Rechtschutzversicherung dagegen gerichtlich anzugehen. Denn zum damaligen Zeitpunkt bestand keine Pflicht ein Beleg für den Erwerb eines solchen Magazins aufzubewahren!

    • Like 1
  9. vor 1 Minute, Immerbadisch sagte:

    Diese Ar... löcher... 

    Ne, wahrscheinlich doch nicht. Hab jetzt weiter gelesen da gibt es den neuen §37a und insbesondere

    § 37g Eintragungen in die Waffenbesitzkarte (1) Der Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz hat gleichzeitig mit der Anzeige nach § 37a oder § 37b Absatz 1 die Waffenbesitzkarte und, sofern die betreffende Waffe in den Europäischen Feuer-waffenpass des Erlaubnisinhabers eingetragen ist, auch diesen zur Eintragung oder Berichtigung bei der zuständigen Behörde vorzulegen. (2) Bei Austausch eines wesentlichen Teils entfällt die Vorlagepflicht nach Absatz 1. (3) Die zuständige Behörde trägt Anlass und Inhalt der Anzeige in die Waffenbesitzkarte oder den Europäischen Feuerwaffenpass ein.

    Vermutlich ersetzt das die Streichungen nach § 13 wobei dort aber explizit auf Jäger abgehoben wird.

    Das Ganze Machwerk ist ein ausgemachter Mist. Verkomplizierter als zuvor und an keiner Stelle ist ein Sicherheitsgewinn festzustellen!:e136:

  10. vor einer Stunde, TT22 sagte:

    Quatsch!

    z.B. Hier hat der DJV eine (wenn auch nicht ganz fehlerfreie) Synopse erstellt und auch die Fundstelle für den Entwurf angegeben: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/Synopse Änderung WaffG 2019.pdf

    Lese und verstehe ich das Richtig?

    § 13 Erwerb und Besitz... ...Jäger. Der Jagdscheininhaber nach Satz 1 hat binnen zwei Wochen bei der zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen.

    2. bei der zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung des Erwerbs in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte zu beantragen.

    D.h. ja dann für jede neue Waffe eine neue WBK?

    Da kann doch was nicht stimmen!

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