Ja, ein "Jägerschrank" ist ein ja auch ein Schrank, in dem Langwaffen und im Innenfach Kurzwaffen aufbewahrt werden, darauf bezieht sich der zitierte §13 der AWaffV, die wichtige Passage hatte ich fett makiert.
Daher hier nochmal:
Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt (A-Teil vom Jägerschrank), so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden (B-Innenfach vom Jägerschrank) Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Zahl der Kurzwaffen im Jägerschrank vom Gesetzgeber auf 5 begrenzt wurde, weil das Innenfach (auch wenn es "B" ist) nicht wirklich gleichwertig zum regulären "B-Schrank" ist (idR. nur ein Verriegelungsbolzen in der Tür und geringere Wandstärken).
Aber bevor wir hier diskutieren, wäre es doch vielleicht sinnvoller den Hersteller ZFS-Sagerer zu fragen, was man in dem Schrank aufbewahren darf oder besser gleich die zuständige Waffenbehörde.
Wenn die Behörde schriftlich gibt, dass da 20 Kurzwaffen rein dürfen, ist doch alles OK!
Ohnen eine solche behördliche Aussage würde ich persönlich jedoch höchstens 5 Kurzwaffen im Innenfach aufbewahren, denn so interpretiere ich die gesetzlichen Vorschriften (und auf den Merkblättern von Verbänden und Behörden wird auch immer eine Höchstzahl von 5 Kurzwaffen im Jägerschrank ausgewiesen).