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Hoffnung

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  1. Zunächst erstmal danke für die bisherigen Antworten. @ Neuser: Gerne. Es geht mir im Kern darum, dass ja bei Autounfällen doch relativ häufig Schädel-Hirn-Traumen auftreten, wobei es bei den zwei schwereren Formen eben Hirnödeme geben kann, die eben solche Effekte verursachen können. Nach derzeitiger Gesetzeslage kann die Behörde bei Bekanntwerden die WBK nach einem entsprechenden Gutachten einziehen. Aber wie sähe das dann aus, wenn dies nur für z.B. ein Jahr gelten würde? Kann der Psychologe hier im Vorwege einen entsprechenden Vermerk weitergeben, wonach eine weitere Untersuchung für ein ENDGÜLTIGES Urteil erforderlich sein wird?
  2. Wie verhält es sich mit der Eignung/ Ungeeignetheit (welch Wort), wenn der Patient in Folge einer physischen Erkrankung, beispielsweise durch Hirndruckveränderungen in Folge eines Unfalls oder Tumors, Veränderungen in seiner Persönlichkeit zeigt? Vor allem aber: Lassen sich hierbei unter Berücksichtigung reversibler Unfallfolgen oder benigner Tumore Prognosen aus psychologischer Sicht erstellen, die für den Waffenbesitz relevant sind? Wie könnten die erforderlichen Maßnahmen durch die Waffenrechtsbehörde eine mögliche Genesung berücksichtigen, falls sich nur eine vorübergehende Nichteignung ergeben würde, eine vollständige Genesung (auch psychisch) also wahrscheinlich wäre?
  3. Wobei schade ist, dass die sich hier nie zu Wort melden. Vielleicht könnte ein gemeinsames Kennenlernen gegenseitige Vorbehalte abbauen helfen und zu praxisgerechteren Lösungen beitragen? Soll nicht böse gemeint sein, aber ich glaube, dass ein solcher, natürlich unverbindlicher Gedankenaustausch mit Sicherheit bei den Usern ein mehr an Verständnis für unsere Behörden mit sich bringen könnte.
  4. Alles klar, und morgen fliegt dann das SEK bei Waffenversandhaus XY ein, weil ein amerikanischer Waffenhersteller für seine preiswerten Repetierer MG-Läufe verwendet? :aua: Ich will keine Waffe und keinen Händler heilig sprechen, ich suche doch nur nach einer Definition! Zweifelhaftes kann ich in dieser Frage nicht ersehen. In den Gesetzestexten und Anlagen stehen schließlich sehr präzise Definitionen zu Wechselsystemen, Waffentypen und deren Merkmalen. Und ich suche eben genau so etwas, mehr nicht. Einen Link, einen einfachen Hinweis, irgendwas. Aber ich stimme zu, dass wir die Diskussion über bestimmte Fabrikate und Händler aus dieser Fragestellung tunlichst heraushalten sollten, um uns hier nicht in den bereits genannten S***haarspaltereien zu verlieren. Dies möchte ich anderen, schillernderen Persönlichkeiten vorbehalten wissen...
  5. Yepp! Und genau darum geht es mir! Wir machen wenigstens unsere Hausaufgaben!
  6. Um mal den zitierten Begriffstutzigen meine Sorgen aufzuzeigen: Was ist mit Rohren, die aus abgedrehten Läufen von MGs oder StGws hergestellt wurden? Oder Läufen für zivile Präzisionsgewehre aus Sturmgewehrfertigung, die einfach nachträglich etwas umgeändert wurden? Passen können die zwar nicht mehr in Kriegswaffen, auch nach Änderungen unmöglich, nur der juristische Status bleibt ja leider erhalten. Und da gibts so einiges auf dem Markt! Ich bin weder pro noch contra eines gewissen Händlers, ich will nur die Definitionen, bevor ich pauschal veurteile. That´s it...
  7. Übrigens wäre das auch für sonst gänzlich harmlose Waffen notwendig. ich kann mich erinnern, dass manchmal alte SL 7 mit Rohren des PSG1 aufgewertet werde. Ergo Kriegswaffe? Bei den 5ern oder solchen Dingern ist es im Prinzip ja klar. Bei Hybriden oder Costum-Umbauten aber leider nicht so ganz...
  8. Um so wichtiger sind doch klare Definitionen, wie sich sich aus Kommentaren oder Urteilen ergeben, wenn es um die anwaltschaftliche Vertretung Betroffener geht, oder? Schließlich hilft es diesen wenig, wenn man hinterher von allen Seiten das obligatorische "wir haben es doch immer gesagt" hört. Ganz abgesehen von der Außenwirkung der legalen Waffenbesitzer, wenn die Blöd-Zeitung wieder eindrucksvolle Bilder zeigen will. Und genau darum suche ich derzeit nach diesen Definitionen. Ohne diese haben übrigens auch interne Dienstanweisungen keinerlei Bedeutung, wenn dies später nach dem Prinzip Zufall bewertet werden soll. 1. Regel bei juristischen Fragestellungen: Definieren, definieren, definieren!
  9. Da mache ich mir keine Kopfschmerzen, weil die Teile identische bauart und Bestempelungen haben, wie die vom BKA ausdrücklich als Zivilwaffen bescheinigten Produkte anderer Hersteller. War auch im DWJ mal so gezeigt worden. Aber was ist vorher? Ist die Summe der Teile vor Zusammenbau das Ganze? Und ab wann? Wenn der Lauf gedreht wird? Wenn er eingespannt wird, die Stempel bekommt oder erst im Gehäuse?
  10. Schon klar, aber dann bliebe die Frage, ab wann eine Kriegswaffe Kriegswaffe wäre. Ich möchte mich ja auch nicht in S***harrspaltereien verlieren, aber ich denke, dass es für viele Besitzer und Interessierten einfach wichtig zu wissen wäre, wo genau die Grenzen verlaufen. Nach derzeitiger Definition dürfte das entstammen einer Produktionsliene kein Merkmal dafür sein, da die Produktion, sofern nicht abgeschlossen, keine fertige Waffe beinhalten kann - und diese ja dann eingestuft würde. Der nachträgliche Einbau von Kriegswaffenteilen wäre dann ein Merkmal für Kriegswaffen, aber das entstammen aus einer Produktionslinie nicht, da der Lauf ja zuvor nur ein Lauf war, der sowohl als auch und für ganz andere Dinge verwendet werden könnte. Bei Unbrauchbarmachung verliert er ja auch genau definiert seinen Status, nur wann er ihn gewinnt, das finde ich nirgends...
  11. Und wie ist das, wenn die Waffe nun ausschließlich für den Zivilmarkt gebaut wurde, wie das PE 90? Die Rohre waren doch dann nie für Kriegswaffen bestimmt, lagen ja schon im Werk in ganz anderen Regalen. Somit sollten die doch dann auch bei baugleichheit zivil sein, oder? Genau das meine ich ja, wie definiert sich das "für"? Geeignetheit, Ähnlichkeit oder Baugleichheit? Gibt es hier schon Kommentare? Danke für die bisherigen Hinweise!
  12. Bei manchen Waffen auf dem Markt ist ja gerade die große Diskussion entbrannt, ob zivil oder Kriegswaffe. Nur kapiere ich nicht, wie eine von vornherein für den Zivilmarkt gefertigte Waffe als Halbautomat nun eine Kriegswaffe sein sollte? Die Bestimmung ist klar und im Werk wurden Rohlinge eingebaut, die dadurch einwandfrei zivil sind. Wie soll sowas dann plötzlich eine Kriegswaffe sein können, wenn identische Modelle mit betreffenden Teilen hier zugelassen sind? Welcher Jurist kann mir das mal plausibel erklären, woraus sich die Unterschiede in der Definition ergeben sollen?
  13. Naja, wenigstens kann er wegen Versuchs verknackt werden, ist ja auch schon was wert. Ich will aber lieber nicht nachfragen, was jetzt das Karnickel mampft und wie es sich fühlt... :bunny: :pille2:
  14. Ich denke auch, dass uns solche Filme mit übertriebener Gewaltdarstellung eher schaden, wenn es um unser Ansehen in der Öffentlichkeit geht. Wobei DH-Filme im Vergleich zu den "wilden Engeln", "Cobra" oder dem "Clown" noch relativ harmlos ist. Das solche Serien in Deutschland überhaupt gesendet werden, ist an Peinlichkeit wohl kaum noch zu überbieten... :aua:
  15. Vielleicht sollte man sowas nicht als spannenden Zeitvertreib sondern als Dienst an de Gesellschaft sehen?
  16. Ich spreche mich ja nicht für übertriebene Strafen aus, aber das Strafprinzip beruht ja nicht allein Auf Resozialisierung sondern auch auf den Gedanken der Sühne und des Schutzes der Geselschaft vor einem Täter. Natürlich muss man die Umstände in der Persönlichkeit eines Angeklagten berücksichtigen, und bei geringeren Delikten oder Ersttätern sollten diese in jedem Falle die Chance auf Wiedereingleiderung in unsere Gesellschaft erhalten. Nur sehe ich bei manchen Tätern in diesem Bezug die obigen Probleme. @Karaya Habs eben mal geprüft, gibt dabei tatsächlich ein Gefälle. Danke für den Hinweis mit den Schöffen, werd mich mal schlau machen, wie man hier positiv einwirken kann.
  17. @ karaya Ich stimme Dir 100% zu, solche Gestalten sind meist cholerische Luftnummern, die sich an Schwächeren vergehen. Ich verstehe nur nicht, warum man bei der Frage der Schuld immer so nachsichtig ist. Nichts gegen Dich und Deine Zunft, aber bei manchen glaube ich, daß sie ihre eigenen Kindheitstraumata auf jugendliche Intensivsttäter übertragen und mit einem maßlos übertriebenen Verständnis das Urteil fällen. Muss ja nicht immer eine Gefängsnisstrafe sein, aber es gibt wirksameres als 20 Stunden Sozialarbeit...
  18. Hoffnung

    Rough men

    Yepp! Und wenn sie dazu stehen, dann gibts was mit der Moralkeule... Die moderne Menschheit ist eben recht komisch drauf: Alle wollen sauber sein, aber niemand will dabei nass werden.
  19. Zum Thema Kuh fällt mir "ich, wir beide und sie" mit Jim Carey ein. Einfach herrlich, wie er das Tier von seinem Leider erlösen will und nach einem Magazin aus seiner Beretta (?) schließlich Würgen, Schlagen und Beißen probiert. Am Ende sieht man das Vieh dann noch komplett in Mullverbänden.
  20. Als Fischkopf seh ich nur eine Erklärung: Mehrpreis für den Spritt durch das ewige hoch und runter in den Bergen? duck und weg... P.S. War nur Spaß, bin immer wieder gerne bei Euch.
  21. Viel entscheidender dürfte hier wohl eine Orientierung an den Merkmalen des §32 StGB sein, wo letztlich ja die Gebotenheit und die Erforderlichkeit der Handlung vorausgesetz werden. Die Gebotenheit beschreibt dabei die Umstände, die die juristische schwere und Definition des rechtswidrigen Angriffes charakterisieren. Die Erforderlichkeit hingegen bezieht sich ja ausdrücklich auf die Form der Notwehr, die zwingend erforderlich ist, um dann diesen Angriff abzuwenden. Also die klare Verhältnismäßigkeit. Wichtig ist aber letztlich auch, daß diese dem Verteidiger auch zumutbar sein muss. Die schwache Oma auf der Straße wird sich somit kaum mit Händen gegen Schwarzenegger wehren müssen, da dies nicht verhältnismäßig wäre. Könnte (!) sie aber zunächst andere Mittel nutzen (Pfefferspray), so wäre der Einsatz einer Schusswaffe bereits Notwehrüberschreitung. Über deren Inhalte siehe §35 StGB. Gruß Lars
  22. Die Wünsche unserer Behörden kommen dem geschichtskundigen Leser bekannt vor. Gabs ab 1933 und nannte sich "Gleichschaltung". Dazu noch die Direktive eine Zitats von H. Göring (auch bekannt als "Meier") zum Reichswaffengesetz von 1938 und der immer noch vorhandene "Landfahrerpapagraph". Wir sollten mal über die politische Gesinnung einiger Menschen nachdenken, die wir gewählt haben und die in den Ministerien sitzen. Aber das Durchrutschen von Hohmann in den Bundestag war natürlich purer Zufall....
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