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Hoffnung

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Posts posted by Hoffnung

  1. Ich fasse zusammen:

    Wir suchen einen Ort mit vernünftigen Waffengesetzes, entwickeltem Nachtleben, billigem Spritt und angenehmen Klima...

    Können wir nicht einfach alle zusammenlegen und kaufen uns eine Insel in der Südsee? :rol:

    Ich werf schon mal 5 Teuronen in unsere Inselkasse. :alien:

  2. Dann versuche ich mich einfach mal an näheren Definitionen, ausdrücklich ohne Gewähr, aber für Gewehre:

    In Nr. 29 steht ja "Rohre für..." und "Verschlüsse für...". Betrachtet man die Ausdrucksweise und die Intention des Gesetzgebers, dann fällt diesem kleinen "für" die entscheidende Bedeutung zu.

    Sind diese Teile für Kriegswaffen bestimmt, dann sind sie verboten. Sind diese aber für zivile Versionen bestimmt, dann erlaubt.

    Wesentliche Bedeutung hierbei hat auch, ob diese Teile einzeln oder als Bestandteil einer Waffe vorhanden sind. So besitzen FR 8 Läufe aus G3-Fertigung, sind aber nicht als dem KWKG unterliegend zu betrachten, da die gesammte Waffe als Repetierer nicht Gegenstand des Gesetzes ist. Gleiches gilt für die Savage-Waffen.

    Weiterhin wären angedrehte Rohre, die dann nicht mehr in Kriegswaffen passen KÖNNEN, dann nicht mehr Gegenstand des KWKG, da die Zweckbestimmung entfiele und diese nun für zivile Waffen bestimmt sind. Dies ist bei dem genannten SL7 mit PSG1-Lauf der Fall.

    Aber:

    Sind diese Waffenteile Bestandteil von Waffen, in die sie in unveränderter Form eingebaut wurden UND sind diese Waffen von ihrer Beschaffenheit her dem KWKG unterliegend, dann handelt es sich um Kriegswaffen. Darum kann ein M 14 auch nicht mehr demilitarisiert werden. Also können solche Waffen selbst kein ziviles Leben mehr führen, ihre wesentlichen Teile aber schon, wenn ihre usprüngliche Zweckbestimmung durch technische Maßnahmen entfiele.

    Ist übrigens nicht von mir sondern von mehreren Jura-Proffs.

    Und im übrigen gebe ich Karaya vollkommen Recht...

  3. @ Neuser:

    Es ist wirklich keine schöne Sache zur Zeit.

    Ich finde es nur schlimm, dass wir uns deswegen in den Foren auch noch selbst zerfleischen und die gegensätzlichen Standpunkte persönlich nehmen.

    Vielleicht werden die Gerichte ja bald ihre Entscheidungen treffen, dann gäbe es hierbei endlich die notwendige Sicherheit?

    Ich würde es jedenfalls allen Wünschen. Und wenn dann bestimmte Produkte, die dies alles ausgelöst haben, (durch die Behörden) vom Markt genommen werden, dann dürfte auch endlich wieder Ruhe herrschen und ein besseres Miteinander wieder möglich sein.

  4. Och, ich seh das ganz entspannt. Man sollte sich selbst nie zu ernst oder zu wichtig nehmen und immer noch über sich lachen können.

    Irgendwie wäre ich sonst auch mit mir selbst nicht mehr glücklich, wenn gleich alles in persönliche Differenzen ausartet, oder?

    Immer ruhig durch die Hose atmen, des past schoa. :red:

    Wollte nur nicht mit der gewissen Firma pauschal in einem Topf geworfen werden, auch wenn dies durch meine Fragestellung einfach erscheinen mag. Klar, ich hab so ein Teil im Schrank stehen - aber davon hängt mein Seelenheil nicht ab.

    Wenn die Behörden sagen, sowas ist pfui, dann geb ich sie eben ab. Ich kann auch ohne ein glücklicher Mensch sein. Und die obligatorische Hausdurchsuchung macht auch nicht Angst und Bange, wenn man als Kind von Steuerfahndern zur Welt kam. Sowas kann jeden jederzeit treffen, da muss man Verständnis für die Beamten zeigen und eben kooperativ sein.

    Außer meinen Nackten-Steinzeit-Pornos unter dem Bett hab ich schließlich nix zu verheimlichen. :love:

    Mir gings bei meiner Fragestellung wirklich, aufrichtig und ohne Hintergedanken um Hybriden und eine Definition, die sowas klären helfen würde.

    Aber bevor sowas Unfrieden hier verursacht:

    Kann der Thread bitte geschlossen werde?

    Ich glaube nicht, dass hier noch konstruktives folgen wird.

  5. Das kann und will ich überhaupt nicht beurteilen, wer was und wie ist.

    Ich weiß auch nicht, ob diese Art des Umgangs wirklich notwendig ist.

    Persönliche Angriffe sehe ich jedenfalls nicht als notwendig an, weder was Personen noch deren Arbeit betrifft.

    Was schert mich ein Beitler, wenn ich nach völlig anderen Dingen frage?

    Wir sollten bitte bei der Sache bleiben und uns hier nicht in persönliche Kritik verzetteln, okay?

    Aber für diejenigen, die es einfach nicht begreifen wollen:

    Visier-Spezial 10, "Päzisionsgewehre .308 Winchester und andere":

    Seite 81, linke Spalte:

    SL 7 "...mit dem polygonal gezogenem Matchlauf des HK PSG1..."

    Solche Sachen bedeuten nach geltendem Gesetz bei Neuerwerb Knast, ohne wenn und aber!

    Problem erkannt?!?

  6. @ Neuser:

    Danke für die Infos. Durch Deine praxisnahen Richtlinien wird ein solches Durcheinander dann verhindert werden können, wenn vorübergehende Probleme auftreten; gerade diese Konsultationen hatte ich bisher in der Diskussion vermisst.

    Hatte dies selbst in meiner Familie erleben müssen, sowas wünsche ich niemandem.

    Sofern Du Interesse an einem Kontakt zu einem Neurologen mit derartiger Orientierung suchst, schreibe bitte PN. Ich hab da jemandem im Bekanntenkreis.

    Gruß

    Lars

  7. Zunächst erstmal danke für die bisherigen Antworten.

    @ Neuser:

    Gerne. Es geht mir im Kern darum, dass ja bei Autounfällen doch relativ häufig Schädel-Hirn-Traumen auftreten, wobei es bei den zwei schwereren Formen eben Hirnödeme geben kann, die eben solche Effekte verursachen können.

    Nach derzeitiger Gesetzeslage kann die Behörde bei Bekanntwerden die WBK nach einem entsprechenden Gutachten einziehen.

    Aber wie sähe das dann aus, wenn dies nur für z.B. ein Jahr gelten würde? Kann der Psychologe hier im Vorwege einen entsprechenden Vermerk weitergeben, wonach eine weitere Untersuchung für ein ENDGÜLTIGES Urteil erforderlich sein wird?

  8. Wie verhält es sich mit der Eignung/ Ungeeignetheit (welch Wort), wenn der Patient in Folge einer physischen Erkrankung, beispielsweise durch Hirndruckveränderungen in Folge eines Unfalls oder Tumors, Veränderungen in seiner Persönlichkeit zeigt?

    Vor allem aber:

    Lassen sich hierbei unter Berücksichtigung reversibler Unfallfolgen oder benigner Tumore Prognosen aus psychologischer Sicht erstellen, die für den Waffenbesitz relevant sind?

    Wie könnten die erforderlichen Maßnahmen durch die Waffenrechtsbehörde eine mögliche Genesung berücksichtigen, falls sich nur eine vorübergehende Nichteignung ergeben würde, eine vollständige Genesung (auch psychisch) also wahrscheinlich wäre?

  9. Wobei schade ist, dass die sich hier nie zu Wort melden.

    Vielleicht könnte ein gemeinsames Kennenlernen gegenseitige Vorbehalte abbauen helfen und zu praxisgerechteren Lösungen beitragen?

    Soll nicht böse gemeint sein, aber ich glaube, dass ein solcher, natürlich unverbindlicher Gedankenaustausch mit Sicherheit bei den Usern ein mehr an Verständnis für unsere Behörden mit sich bringen könnte.

  10. Alles klar, und morgen fliegt dann das SEK bei Waffenversandhaus XY ein, weil ein amerikanischer Waffenhersteller für seine preiswerten Repetierer MG-Läufe verwendet? :aua:

    Ich will keine Waffe und keinen Händler heilig sprechen, ich suche doch nur nach einer Definition! :dr:

    Zweifelhaftes kann ich in dieser Frage nicht ersehen. In den Gesetzestexten und Anlagen stehen schließlich sehr präzise Definitionen zu Wechselsystemen, Waffentypen und deren Merkmalen. Und ich suche eben genau so etwas, mehr nicht. Einen Link, einen einfachen Hinweis, irgendwas.

    Aber ich stimme zu, dass wir die Diskussion über bestimmte Fabrikate und Händler aus dieser Fragestellung tunlichst heraushalten sollten, um uns hier nicht in den bereits genannten S***haarspaltereien zu verlieren. Dies möchte ich anderen, schillernderen Persönlichkeiten vorbehalten wissen...

  11. Um mal den zitierten Begriffstutzigen meine Sorgen aufzuzeigen:

    Was ist mit Rohren, die aus abgedrehten Läufen von MGs oder StGws hergestellt wurden?

    Oder Läufen für zivile Präzisionsgewehre aus Sturmgewehrfertigung, die einfach nachträglich etwas umgeändert wurden?

    Passen können die zwar nicht mehr in Kriegswaffen, auch nach Änderungen unmöglich, nur der juristische Status bleibt ja leider erhalten.

    Und da gibts so einiges auf dem Markt!

    Ich bin weder pro noch contra eines gewissen Händlers, ich will nur die Definitionen, bevor ich pauschal veurteile.

    That´s it...

  12. Übrigens wäre das auch für sonst gänzlich harmlose Waffen notwendig.

    ich kann mich erinnern, dass manchmal alte SL 7 mit Rohren des PSG1 aufgewertet werde.

    Ergo Kriegswaffe? :dr:

    Bei den 5ern oder solchen Dingern ist es im Prinzip ja klar. Bei Hybriden oder Costum-Umbauten aber leider nicht so ganz...

  13. Um so wichtiger sind doch klare Definitionen, wie sich sich aus Kommentaren oder Urteilen ergeben, wenn es um die anwaltschaftliche Vertretung Betroffener geht, oder?

    Schließlich hilft es diesen wenig, wenn man hinterher von allen Seiten das obligatorische "wir haben es doch immer gesagt" hört.

    Ganz abgesehen von der Außenwirkung der legalen Waffenbesitzer, wenn die Blöd-Zeitung wieder eindrucksvolle Bilder zeigen will.

    Und genau darum suche ich derzeit nach diesen Definitionen. Ohne diese haben übrigens auch interne Dienstanweisungen keinerlei Bedeutung, wenn dies später nach dem Prinzip Zufall bewertet werden soll.

    1. Regel bei juristischen Fragestellungen:

    Definieren, definieren, definieren! :china:

  14. Da mache ich mir keine Kopfschmerzen, weil die Teile identische bauart und Bestempelungen haben, wie die vom BKA ausdrücklich als Zivilwaffen bescheinigten Produkte anderer Hersteller.

    War auch im DWJ mal so gezeigt worden.

    Aber was ist vorher?

    Ist die Summe der Teile vor Zusammenbau das Ganze? Und ab wann? Wenn der Lauf gedreht wird? Wenn er eingespannt wird, die Stempel bekommt oder erst im Gehäuse?

  15. Schon klar, aber dann bliebe die Frage, ab wann eine Kriegswaffe Kriegswaffe wäre.

    Ich möchte mich ja auch nicht in S***harrspaltereien verlieren, aber ich denke, dass es für viele Besitzer und Interessierten einfach wichtig zu wissen wäre, wo genau die Grenzen verlaufen.

    Nach derzeitiger Definition dürfte das entstammen einer Produktionsliene kein Merkmal dafür sein, da die Produktion, sofern nicht abgeschlossen, keine fertige Waffe beinhalten kann - und diese ja dann eingestuft würde.

    Der nachträgliche Einbau von Kriegswaffenteilen wäre dann ein Merkmal für Kriegswaffen, aber das entstammen aus einer Produktionslinie nicht, da der Lauf ja zuvor nur ein Lauf war, der sowohl als auch und für ganz andere Dinge verwendet werden könnte.

    Bei Unbrauchbarmachung verliert er ja auch genau definiert seinen Status, nur wann er ihn gewinnt, das finde ich nirgends...

  16. Und wie ist das, wenn die Waffe nun ausschließlich für den Zivilmarkt gebaut wurde, wie das PE 90?

    Die Rohre waren doch dann nie für Kriegswaffen bestimmt, lagen ja schon im Werk in ganz anderen Regalen. Somit sollten die doch dann auch bei baugleichheit zivil sein, oder?

    Genau das meine ich ja, wie definiert sich das "für"?

    Geeignetheit, Ähnlichkeit oder Baugleichheit?

    Gibt es hier schon Kommentare?

    Danke für die bisherigen Hinweise!

  17. Bei manchen Waffen auf dem Markt ist ja gerade die große Diskussion entbrannt, ob zivil oder Kriegswaffe.

    Nur kapiere ich nicht, wie eine von vornherein für den Zivilmarkt gefertigte Waffe als Halbautomat nun eine Kriegswaffe sein sollte?

    Die Bestimmung ist klar und im Werk wurden Rohlinge eingebaut, die dadurch einwandfrei zivil sind.

    Wie soll sowas dann plötzlich eine Kriegswaffe sein können, wenn identische Modelle mit betreffenden Teilen hier zugelassen sind?

    Welcher Jurist kann mir das mal plausibel erklären, woraus sich die Unterschiede in der Definition ergeben sollen?

  18. Ich denke auch, dass uns solche Filme mit übertriebener Gewaltdarstellung eher schaden, wenn es um unser Ansehen in der Öffentlichkeit geht.

    Wobei DH-Filme im Vergleich zu den "wilden Engeln", "Cobra" oder dem "Clown" noch relativ harmlos ist. Das solche Serien in Deutschland überhaupt gesendet werden, ist an Peinlichkeit wohl kaum noch zu überbieten... :aua:

  19. Ich spreche mich ja nicht für übertriebene Strafen aus, aber das Strafprinzip beruht ja nicht allein Auf Resozialisierung sondern auch auf den Gedanken der Sühne und des Schutzes der Geselschaft vor einem Täter.

    Natürlich muss man die Umstände in der Persönlichkeit eines Angeklagten berücksichtigen, und bei geringeren Delikten oder Ersttätern sollten diese in jedem Falle die Chance auf Wiedereingleiderung in unsere Gesellschaft erhalten.

    Nur sehe ich bei manchen Tätern in diesem Bezug die obigen Probleme.

    @Karaya

    Habs eben mal geprüft, gibt dabei tatsächlich ein Gefälle.

    Danke für den Hinweis mit den Schöffen, werd mich mal schlau machen, wie man hier positiv einwirken kann.

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