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MasterOfEagels

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  1. jetzt bin ich total durcheinander!!! zwar will ich hier keine werbung machen aber in meinem schrank habe ich eine savage m10 stehen die bekanntlich durch eine überwurfmutter mit einem mg-lauf versehen wurde (vom werk her und alles wie es sein muß). dh also: ich habe eine kriegswaffe (mg-lauf) die aber durch den kauf vor dem 01.04. doch keine kriegswaffe ist? also ist in diesem fall wiederum ein datum und nicht (wie ich immer dachte) eine techische gegebenheit für die einstufung einer waffe verantwortlich! mal ganz ehrlich leute... das ist doch wohl sehr GAGA na ein glück wurde diese waffe einmal zum einzellader umgebaut. dann könnte ich ja noch ein wenig glück haben falls eines tages ein bka-team meine wohnung stürmt und ich mich vor gericht wieder finde. mal ein ganz kleiner vorschlag meinerseits: warum geht man vom gesetzgeber nicht bei und sag "jeder händler in deutschland darf auch nur waffen verkaufen/aushändigen die auch in deutschland verkauf/ausehändigt werden dürfen. nichterlaubte waffen dürfen nicht gehandelt werden." und schon wären sämtliche überlegungen über händlerx oder händler y vom tisch. jeder käufer wäre nicht mit der überlegung beschäfftigt " darf ich die haben oder bekomme ich da einen auf den sack?" weiterhin frage ich mich auch noch wo die ensprechenden ordnungsämter bleiben die ja die (fraglichen) waffen in die wbk`s eintragen...!?
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