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Posts posted by Glock17
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Nette Geräte. :cool:
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Deshalb Zentrallagerung nur in weit abgelegen Schützenhäusern im Wald, da finden die Diebe bestimmt nicht hin.
Deswegen werden die nachts auch extra nicht beleuchtet.
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Würde sich der Weg von Nürnberg da hoch lohnen? Die Waffenbörse in Nürnberg soll ja ned sooooo der Bringer sein. Und die beiden werden doch vom selben Veranstalter veranstaltet, oder?
gruß DausO
Bei deiner Anfahrt wohl eher nicht, villeicht komme ich aber mal auf die IWA nächstes Jahr.
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Ich habe heute mal den Film angeschaut. Selten habe ich sowas langweiliges gesehen, hätte ich den gestern abend angeschaut wäre ich schnell eingeschlafen.
Am besten fand ich den Kontrolleur der wissentlich Hausfriedensbruch begeht und das bei laufender Kamera.
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Alleine die Beschreibung:
"In Deutschland dürfen Waffen nur noch in zertifizierten Schränken und getrennt von der Munition aufbewahrt werden. Viele Waffenbesitzer empfinden dieses Gesetz als Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit. Die Waffenkontrolleure Martin Schmid und Sarah Viertel sind in Rottenburg für die Kontrollen zuständig. Immer wieder geraten sie in brenzlige Situationen mit Waffenbesitzern, die sich den Kontrollen widersetzen."
Da bin ich ja doch mal gespannt...
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Alleine weil der Hardy seinen Senf dazu geben darf ist der Film schon nicht mehr Sachlich.
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Eigentlich schliesst schon der Name Super Magnum die .44 Mag aus.
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Hinkucker?
naja , bei uns wärst der Lacher!
In der Tat.
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Meine Frankonia Karte habe ich mit Zugang der gänderten AGB geschreddert. Da bekomme ich ohne Nachfrage mehr Rabatt bei meinem Stammhändler.
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Ich sehe da auch keinen Sinn drin, nach meinem Verständnis muss alles in den Schein was in meinem Besitz gelangt. Ich habe auch nichts gefunden was definiert wo das Pulver erworben werden muss damit es für das Bedürfnis zählt.
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Der alte Herr hat lertze Woche mal auf dem Amt angerufen, interessanterweise wurde Ihm empfohlen nichts auf dem Pulverschein zu vermerken sondern eine Art Kaufvertrag zum Nachweis des Verbleibs zu schliessen mit der Begründung das der Erwerb von Privat nicht als Bedürfnisnachweis ausreichen würde.
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Im Sporthandbuch steht bis ins Detail (Kaliber,Gewicht,Abzug,Schäftung,Viserung etc) welche Waffen für welche Diszipline zugelassen sind, und genau nach diesem vom BVA genehmigten Handbuch wird auch geschossen. Ich empfehle Dir das Handbuch mal zu lesen und zumindest die Dizipline die Du schiessen möchtest zu kennen. Was in einem Internetforum steht ist beim Wettkampf später unerheblich.
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Liess einfach mal die Disziplin Beschreibung und die Technischen Spezifikationen. Ich glaube nicht das hier jemand Lust hat das SHB zu zitieren.
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Villeicht solltest Du mal ein Blick in das Sporthandbuch deines Verbandes werfen. Schiessen kannst Du damit alle Diszipline wo es aus technischen Gründen (UHR) nicht ausgeschlossen ist.
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Erinnert mich irgendwie an Bioshock.
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Wenn man es streng genommen nimmt, müsste man beim BDS ein Bedürfnis für die Tingle beantragen um sie auf die Grüne eintragen zu können.
Ich habe auch schon Tingle auf der Grünen eingetragen gesehen. Besser wäre es, das WaffGesetz in dieser hinsicht zu entstauben, vor allem, da sich die Tingle, Andrews, Lindsay, der VestPocket Derringer usw. zig 100fach bis in die späten 90gern als frei verkauft wurden und die jetzigen Besitzer durch das zur Zeit gültige Gesetz kriminalisiert werden, was empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.
Mir ist der Fall eines Rentners bekannt, der 1974 einen damals freien VL-Revolver in Bayern gekauft hat, später nach Norddeutschland umgezogen ist. Von der Gesetzesänderung hat er nie was mitbekommen. Er hat den Revolver jahrelang im Wohnzimmerschrank stehen gehabt. Irgendein Honk hat ihn dann angezeigt, so das er Besuch von den Blauen bekommen hat. Ergebnis: Waffe eingezogen und 3500€ Strafe
Das wäre Top, ich weiss wo noch ein Vest Pocket Derringer im Laden verstaubt.
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Steckt da kein Magazin drin oder haben die auch 10 Schuss Magazine für Zivilisten?
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Ich vermute auch das die Dame irgendwas durcheinander gewürfelt hat, die Waffe wurde übrigens nach der Frage trotzdem eingetragen falls das noch unklar war.
Mir wurde auch mal durch die Blumen mitgeteilt das mein .454 Casull Revolver ja nun wirklich kein Sportrevolver wäre, eigentragen wurde er trotzdem. Vermutlich war es bei Ihm eine ähnliche überflüssige und unqualifizierte Bemerkung.
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Beim BDS dürfte das aber keine Problem sein, beim Fallscheiben schiessen könnte man sich höchstens selbst benachteiligen wegen geringer Magazinkapazität.
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Ein Kollege, wohnhaft in einer großen Hessischen Stadt, berichtete mir kürzlich das Er beim Eintragen seiner Marlin 1895 in die gelbe WBK von seiner Sachbearbeiterin nach der Lauflänge gefragt wurde, diese müsse über 40cm betragen. Habe ich da eine Änderung verpasst oder bisher immer nur zu lange Waffen gekauft? In meiner Erinnerung ist bei der gelben WBK nur die Gesamtlänge der Waffe von mindestens 60cm vorgeschrieben.
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Ich erkenne da keinen Amoklauf, es könnte doch auch sein das sich die Tat gezielt gegen den Lehrer gerichtet hat.
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Böser Bub, eine Woche Killerspiel Verbot.
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Mal eine Verständnisfrage als Laie. Was ist das Ziel der Klage?
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Da war ich am Montag auch noch.....
Zum Glück bist Du bei solch dramatischen Zuständen heil nachhause gekommen. Essen scheint fast so gefährlich wie Mogadischu zu sein.
Bedürfnisfortbestand
in Allgemeines
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Wozu hat man Waffen wenn man nicht damit schiesst? Wozu ist man Mitglied in einem Schützenverein wenn man kein Interesse am schiessen hat? Wer es nicht wenigstens 1x im Monat auf den Schiesstand schafft hat sich vermutlich das falsche Hobby ausgesucht.