Jump to content

Glock17

Members
  • Posts

    10998
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    4

Posts posted by Glock17

  1. Alleine die Beschreibung:

    "In Deutschland dürfen Waffen nur noch in zertifizierten Schränken und getrennt von der Munition aufbewahrt werden. Viele Waffenbesitzer empfinden dieses Gesetz als Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit. Die Waffenkontrolleure Martin Schmid und Sarah Viertel sind in Rottenburg für die Kontrollen zuständig. Immer wieder geraten sie in brenzlige Situationen mit Waffenbesitzern, die sich den Kontrollen widersetzen."

    Da bin ich ja doch mal gespannt...

  2. Der alte Herr hat lertze Woche mal auf dem Amt angerufen, interessanterweise wurde Ihm empfohlen nichts auf dem Pulverschein zu vermerken sondern eine Art Kaufvertrag zum Nachweis des Verbleibs zu schliessen mit der Begründung das der Erwerb von Privat nicht als Bedürfnisnachweis ausreichen würde.

  3. Im Sporthandbuch steht bis ins Detail (Kaliber,Gewicht,Abzug,Schäftung,Viserung etc) welche Waffen für welche Diszipline zugelassen sind, und genau nach diesem vom BVA genehmigten Handbuch wird auch geschossen. Ich empfehle Dir das Handbuch mal zu lesen und zumindest die Dizipline die Du schiessen möchtest zu kennen. Was in einem Internetforum steht ist beim Wettkampf später unerheblich.

  4. Wenn man es streng genommen nimmt, müsste man beim BDS ein Bedürfnis für die Tingle beantragen um sie auf die Grüne eintragen zu können.

    Ich habe auch schon Tingle auf der Grünen eingetragen gesehen. Besser wäre es, das WaffGesetz in dieser hinsicht zu entstauben, vor allem, da sich die Tingle, Andrews, Lindsay, der VestPocket Derringer usw. zig 100fach bis in die späten 90gern als frei verkauft wurden und die jetzigen Besitzer durch das zur Zeit gültige Gesetz kriminalisiert werden, was empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.

    Mir ist der Fall eines Rentners bekannt, der 1974 einen damals freien VL-Revolver in Bayern gekauft hat, später nach Norddeutschland umgezogen ist. Von der Gesetzesänderung hat er nie was mitbekommen. Er hat den Revolver jahrelang im Wohnzimmerschrank stehen gehabt. Irgendein Honk hat ihn dann angezeigt, so das er Besuch von den Blauen bekommen hat. Ergebnis: Waffe eingezogen und 3500€ Strafe

    Das wäre Top, ich weiss wo noch ein Vest Pocket Derringer im Laden verstaubt. :wub:

  5. Ich vermute auch das die Dame irgendwas durcheinander gewürfelt hat, die Waffe wurde übrigens nach der Frage trotzdem eingetragen falls das noch unklar war.

    Mir wurde auch mal durch die Blumen mitgeteilt das mein .454 Casull Revolver ja nun wirklich kein Sportrevolver wäre, eigentragen wurde er trotzdem. Vermutlich war es bei Ihm eine ähnliche überflüssige und unqualifizierte Bemerkung.

  6. Ein Kollege, wohnhaft in einer großen Hessischen Stadt, berichtete mir kürzlich das Er beim Eintragen seiner Marlin 1895 in die gelbe WBK von seiner Sachbearbeiterin nach der Lauflänge gefragt wurde, diese müsse über 40cm betragen. Habe ich da eine Änderung verpasst oder bisher immer nur zu lange Waffen gekauft? In meiner Erinnerung ist bei der gelben WBK nur die Gesamtlänge der Waffe von mindestens 60cm vorgeschrieben.

×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)