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dragnut

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Everything posted by dragnut

  1. Das VZ 52 ist unter Nr.29 explizit aufgeführt und die fehlende 300m Visierbegrenzung und das Bajonett machen es sehr wohl zur Kriegswaffe. Man braucht zur Bearbeitung d.h. Entfernung der Visiersperre und Bajonetthalterung eine Genehmigung zur Bearbeitung einer Kriegswaffe und diese Genehmigung gibt es nicht für den Rückbau für Waffen nach 1945 SWT, Ljungmann, SKS = Ja VZ52/57 = Nein Magazinabänderung ist 5 Schuss, das Magazin und der Verschluss sind mechanisch abgeändert so das kein 10er oder anderer Verschluss-träger austauschbar sind. Ist das Bajonett ab, wird es legal, aber die Aufnahme ist zugeschweisst...... Meldest du das Angebot bei egun ist es weg, das ist aber nicht meine Sache.
  2. Der BDS bietet auch Rechtschutz an.... Ich habe mit dem VDW die besten und schnellsten Erfahrungen gemacht
  3. Gerade wieder mal eine Kriegswaffe im Angebot: http://www.egun.de/market/item.php?id=6740093 erl_kwl.pdf Nr.29 Magazin >5Schuss, keine Visierbegrenzung 300m, Bajonett
  4. Man kann davon ausgehen das es um 00:00 Uhr draussen dunkel ist und kann dies auch beweisen. Eine Rechtsbeugung zu beweisen ist fast unmöglich Es gibt noch kein Urteil, weil er erst jetzt so richtig aktiv wird und die Klage im ersten Rechtszug schon mal 2 Jahre dauert und viele kneifen aus Angst und Kosten usw. Hier im Forum mal schnell einen raushauen, sich aufblasen kann jeder, aber zur Tat schreiten machen wenige. Es ist auch eine Belastung in der Familie mit viel schlechter Stimmung und einem scheiss Gefühl. Viele um einen herum wissen dann auch noch alles besser.
  5. Das ist genau das Problem wie weist man dem Mann nach das er es wissen muss was er da macht. Dummheit ist nicht strafbar und auch nicht als amtliche Handlung durch diese Person. Damit ist Rechtsbeugung nicht zu beweisen. Er hat es so ausgelegt und handelt danach. Erst durch ein Urteil kann eine Änderung erfolgen und wenn er dann trotzdem weiter wie vor dem Urteil handelt, dann ist er fällig. Nur so blöd ist selbst der nicht. Er sucht sich dann ein neues Feld das er nach seinem Gusto bearbeitet. Das ist Recht...
  6. Nö der ist Verwaltungsbeamter in A11 und stellv. Abteilungsleiter. Ich hoffe das viele Hunde des Hasen Tod bedeuten werden. Wie geschrieben der Widerstand bei Schützen, Jägern und Händlern formiert sich.
  7. Der nicht. Der Reichsbürgerjäger ist unbelehrbar und unterwegs in seiner Mission.
  8. Amtsmißbrauch ist kein Straftatbestand. Hat der GröFaZ 1938 aus dem StGB entfernt Ein Beamter bekommt weder Gehalt noch Rente.
  9. Es regt sich Widerstand und auch ein Waffenhändler beginnt zu mucken. Ich kann nur raten in den VDW einzutreten. Der anwaltliche Beistand ist super und der Jahresbeitrag lächerlich dagegen.
  10. Das neueste ist das Besitzer von gelben WBK angeschrieben werden das sie 3 Jahre keine Waffe erworben hätten und deshalb die WBK ungültig ware und man diese an den PP zurückschicken solle... Begründung ist Wegfall des Bedürfnisses, §§44 und 45 WaffG Dr.Scholzen vom VDW ist bereits dran. Das ist alles kein Scherz, sondern bitterer Ernst eines Beamten der sein eigenes WaffG macht. Eine gelbe WBK läuft nicht ab...Ist die Karte voll, wird diese mit einer neuen fortgesetzt, er verlangt eine neue Befürwortung......
  11. Gerade bei RTL: Das Massaker von Hungerford in England. Seitdem sind dort halbautomatische Gewehre verboten und Flinten auf 3 Schuss begrenzt. Zitat: Wozu brauchen Zivilisten militärische Sturmgewehre.... Es war 1987 und 16Tote... Der Täter hatte die Waffen legal und schon ist der Vorwurf wieder da.... Ich könnte kot.....
  12. Ja hatten wir. War das ein Reichsbürger ? Sorry, aber ich versteh wirklich nicht den Zusammenhang...
  13. Schuppen viele, aber alle mit Harke und Schüppe nix mit Knarren. [emoji41][emoji41][emoji41]
  14. Hallo Deckard, das was du schreibst versteh ich nicht. Gruss
  15. Mir geht die Hetzjagd auf diese Rechtsverweigerer schwer auf die Nerven. Würden bestehende Gesetze einfach konsequent angewandt werden wären diese Spinner keine Zeile wert.
  16. Der Händler ist ziemlich sauer und hat die Waffen zurückgenommen. Ich hoffe der Schütze geht gegen die Behörde vor, leider kuschen viel zu viele....
  17. Genau das ist es. Da ist einer der macht sich sein eigenes Waffengesetz und ist übrigens schon in Essen und Düsseldorf aufgefallen. Es gibt nur eines: klagen,klagen bis selbst das VG sagt was ist denn da los in dieser Behörde.
  18. Ich habe noch mal nachgefragt: Es handelte sich um eine gelbe WBK auf der bereits mehrere Waffen eingetragen waren. Der letzte Waffenkauf war 4 Jahre her.
  19. Zollbeamte können sich gegen fiskalische Irrtümer versichern und nur die können persönlich haften. Der Beamte heisst so, weil er ein Amt verliehen bekommen hat und für das übt er die Dienstgeschäfte aus. Er haftet nicht persönlich
  20. Es muss dem Entscheider persönlich teuer werden dem ist die Behörde schnuppe...
  21. Nö das steht in dem Bescheid und nicht in der Rechtmittelbelehrung. Da steht in welcher Zeit und in welcher Form das Rechtsmittel eingelegt werden muss....
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