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dragnut

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Posts posted by dragnut

  1. vor 18 Minuten, Jägermeister sagte:

    Da bist Du nicht mehr ganz auf der Höhe, siehe Dein Anhang. Magazin mit Wechselmöglichkeit >10 Patronen fällt weg. Visierbegrenzung war mal. Bajonett ist ein Thema und die Entwicklung für militärische Zwecke. Bajo ab, nur noch ein Merkmal-> legal.

    Das VZ 52 ist unter Nr.29 explizit aufgeführt und die fehlende 300m Visierbegrenzung und das Bajonett machen es sehr wohl zur Kriegswaffe.

    Man braucht zur Bearbeitung d.h. Entfernung der Visiersperre und Bajonetthalterung eine Genehmigung zur Bearbeitung einer Kriegswaffe und diese Genehmigung gibt es nicht für den Rückbau für Waffen nach 1945

    SWT, Ljungmann, SKS = Ja

    VZ52/57 = Nein

    Magazinabänderung ist 5 Schuss, das Magazin und der Verschluss sind mechanisch abgeändert so das kein 10er oder anderer Verschluss-träger austauschbar sind. Ist das Bajonett ab, wird es legal, aber die Aufnahme ist zugeschweisst......

    Meldest du das Angebot bei egun ist es weg, das ist aber nicht meine Sache.

  2. vor 57 Minuten, Der Reservist sagte:

    Wenn zudem mehrere negative "Auslegungsfälle" auftreten, kann man wohl von Rechtsbeugung auszugehen.

    Ich frage mich allerdings, warum es bei den anscheinend so vielen Fällen noch kein derartiges Urteil gibt.

    Man kann davon ausgehen das es um 00:00 Uhr draussen dunkel ist und kann dies auch beweisen. Eine Rechtsbeugung zu beweisen ist fast unmöglich

    Es gibt noch kein Urteil, weil er erst jetzt so richtig aktiv wird und die Klage im ersten Rechtszug schon mal 2 Jahre dauert und viele kneifen aus Angst und Kosten usw.

    Hier im Forum mal schnell einen raushauen, sich aufblasen kann jeder, aber zur Tat schreiten machen wenige. Es ist auch eine Belastung in der Familie mit viel schlechter Stimmung und einem scheiss Gefühl. Viele um einen herum wissen dann auch noch alles besser.

  3. Das ist genau das Problem wie weist man dem Mann nach das er es wissen muss was er da macht. Dummheit ist nicht strafbar und auch nicht als amtliche Handlung durch diese Person.

    Damit ist Rechtsbeugung nicht zu beweisen. Er hat es so ausgelegt und handelt danach. Erst durch ein Urteil kann eine Änderung erfolgen und wenn er dann trotzdem weiter wie vor dem Urteil handelt, dann ist er fällig. Nur so blöd ist selbst der nicht. Er sucht sich dann ein neues Feld das er nach seinem Gusto bearbeitet.

    Das ist Recht...

  4. vor einer Stunde, Antonius Recker sagte:

    Dem sollte mal jemand gewaltig einheizen. Letzendlich ist der auch käuflich, wenn man ihn wählen läßt das Waffengesetz vernünftig umzusetzen oder kein Gehalt und keine Rente mehr zu beziehen. So ein Subjekt gehört wegen Amtsmißbrauch in den Knast.

    Der nicht. Der Reichsbürgerjäger ist unbelehrbar und unterwegs in seiner Mission.

  5. vor einer Stunde, Antonius Recker sagte:

    Dem sollte mal jemand gewaltig einheizen. Letzendlich ist der auch käuflich, wenn man ihn wählen läßt das Waffengesetz vernünftig umzusetzen oder kein Gehalt und keine Rente mehr zu beziehen. So ein Subjekt gehört wegen Amtsmißbrauch in den Knast.

    Amtsmißbrauch ist kein Straftatbestand. Hat der GröFaZ 1938 aus dem StGB entfernt

    Ein Beamter bekommt weder Gehalt noch Rente.

  6. Das neueste ist das Besitzer von gelben WBK angeschrieben werden das sie 3 Jahre keine Waffe erworben hätten und deshalb die WBK ungültig ware und man diese an den PP zurückschicken solle...

    Begründung ist Wegfall des Bedürfnisses, §§44 und 45 WaffG

    Dr.Scholzen vom VDW ist bereits dran.

    Das ist alles kein Scherz, sondern bitterer Ernst eines Beamten der sein eigenes WaffG macht.

    Eine gelbe WBK läuft nicht ab...Ist die Karte voll, wird diese mit einer neuen fortgesetzt, er verlangt eine neue Befürwortung......

    • Haha 1
  7. Gerade bei RTL: Das Massaker von Hungerford in England. Seitdem sind dort halbautomatische Gewehre verboten und Flinten auf 3 Schuss begrenzt.

    Zitat: Wozu brauchen Zivilisten militärische Sturmgewehre....

    Es war 1987 und 16Tote...

    Der Täter hatte die Waffen legal und schon ist der Vorwurf wieder da....

    Ich könnte kot.....

  8. vor einer Stunde, Califax sagte:

    Das Verfahren würde jeder Provinz-Scheidungsanwalt mit Vierer-Staatsexamen gewinnen, wenn die Infos korrekt und vollständig sind.

    Der Händler ist ziemlich sauer und hat die Waffen zurückgenommen.

    Ich hoffe der Schütze geht gegen die Behörde vor, leider kuschen viel zu viele....

  9. vor 6 Stunden, Medizinmann sagte:

    Die haben nicht mehr alle Latten am Zaun

    Genau das ist es. Da ist einer der macht sich sein eigenes Waffengesetz und ist übrigens schon in Essen und Düsseldorf aufgefallen.

    Es gibt nur eines: klagen,klagen bis selbst das VG sagt was ist denn da los in dieser Behörde.

  10. vor 8 Minuten, Medizinmann sagte:

    Das ginge wohl nur über einen Straftatbestand. ....

    Zollbeamte können sich gegen fiskalische Irrtümer versichern und nur die können persönlich haften. Der Beamte heisst so, weil er ein Amt verliehen bekommen hat und für das übt er die Dienstgeschäfte aus. Er haftet nicht persönlich

  11. vor 20 Minuten, Medizinmann sagte:

    Hmmmm mm man könnte es auf den Rechtsbruch der Behörde ankommen lassen. Wenn es funktioniert könnte es für die Behörde teuer werden......

    Es muss dem Entscheider persönlich teuer werden dem ist die Behörde schnuppe...

  12. vor 5 Minuten, Jägermeister sagte:

    Das ist wichtig, weil die Behörde da den oder die Gründe der Ablehnung anführen muss.

    Nö das steht in dem Bescheid und nicht in der Rechtmittelbelehrung.

    Da steht in welcher Zeit und in welcher Form das Rechtsmittel eingelegt werden muss....

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