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Halling

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  1. Der Fall den Du skizzierst zeigt eben allemal, wie vielschichtig das Thema Notwehr am Tagesende ist. Ich hatte im Faden weiter oben ja bereits geschrieben, das ein Mensch mit Behinderung,in diesem Fall Einschränkung der Bewegungsfreiheit, vor Gericht wohl immer Recht bekommen wird. Zumindest schon mal in Deinem beschriebenen Fall. Wir könnten uns die ganze Juristerei in dieser Sache ersparen, wenn es einen Katalog mit allen erdenklichen Varianten gäbe, aus dem man sich nur die richtige Situation aussuchen muss und alles wäre gelöst. Wie der Jägermeister mit Hörensagen und Bauchgefühl nicht ganz falsch liegt. Das Hörensagen ersetzt durch Präzedenzfälle, die in der Jägerschaft oder generell in Haushalten mit Waffen vorgekommen sind und Schlagzeilen gemacht haben. Was das Bauchgefühl betrifft, dürfte es deutlich über dem der normalen Ratio liegen, sollte es zu einer Notwehrsituation kommen. Hier mal ein Link zu einem Fall, der sich Ende 2016 zugetragen und zu umfangreichen Diskussionen geführt hat. Sehr interessant das Statement der Staatsanwaltschaft: Grundsatz der Notwehr verpflichtet nicht, Risiko bei Verteidigung einzugehen" http://www.focus.de/panorama/trotz-verstoss-gegen-waffengesetz-fluechtling-bei-einbruch-erschossen-staatsanwaltschaft-stellt-verfahren-gegen-jaeger-ein_id_6411326.html Das Gericht hat die Sachlage wieder erwartend völlig anders bewertet. Wir hatten seinerzeit in der Jagdrechtsausbildung einen Amtsrichter der alten Schule. Der alte Knabe hatte einen diebischen Spaß daran Fälle zu Notwehr bis in die späten Abende zu diskutieren. Er lies aber auch immer wieder durchblicken, es ist und bleibt in vielen Fällen auch Ermessenssache des Richters. In dem genannten Fall, ist der Einbruchsfall erschwerend vom Richter bewertet worden. Ob das Urteil das gleiche wäre, hätte sich das Ganze draußen auf der Straße oder im Wald abgespielt ist schwer zu sagen.Allzu grau ist jede Theorie, wie es so schön heißt.
  2. Wenn dem so ist, was Dein Profil verrät, bist Du Jagdscheininhaber, was ja nicht Jäger bedeutet. Ein nicht unwesentlicher Bestandteil dieser Ausbildung ist Jagd- und Waffenrecht. Unabhängig davon wie bereits lang die Ausbildung zurück liegt, ist jeder JS - Inhaber verpflichtet, sich auf dem laufenden zu halten. Wenn dem so ist, solltest Du wissen, das diese Bereiche in extremen Grauzonen liegen und auch im Ermessensspielraum Juristischer Auslegung. Wenn Du mit mir eine Diskussion auf Augenhöhe möchtest, mach das, aber nicht in diesem Schreckschussrevolver Tröt. Wenn nur trafic relevant, sei es drum. Shit sell's
  3. In nicht wenigen Vereinen fehlt heute der Königsnachwuchs. Warum keine Königin? Angst um das selbst geschaffene Kleinprektoriat ?
  4. Oh Jesus, da bin ich raus. Und allgemein, unsere Justiz ist definitiv nicht von Vollidioten besetzt. Was ist das für ein Niveau hier ?
  5. Kirschendieb und Schrotflinte sind ja keine Notwehrsituation. Einfachstes Bsp ist der Angriff mit einem Holzknüppel und gezielter Schusswaffeneinsatz. Bsp wie dieses werden auch als Exempel zum Jagdrecht angeführt. Um Haarspaltereien zu vermeiden hab ich die Abwehr eines Messerangriffs aussen vor gelassen.
  6. Notwehr > verhältnismäßigkeit der angewendeten Mittel beachten. Sonst geht das mit der Notwehr in die Hose .
  7. Und Wölfe nicht zu vergessen, kommen hier bei uns jetzt auch vor. Natürliche Populationsentwicklung via Kofferraum. Es schütze sich wer kann ..
  8. Na ja, Notwehr ist im Paragraphen ziemlich detailliert dargestellt, Notstand und die Abwendung von Gefahr anderer ebenfalls. Bei allen anderen gilt Gewalt gegen dritte mit Körperverletung, fahrlässiger Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässig in kauf genommene Tötung, tötung im Affekt, tötung mit Vorsatz. Letzteres könnte einem dann auch je nach Prognose die Sicherungsverwahrung einbringen. Das dir als körperlich eingeschränktem Menschen bei einem Angriff durch jemandem ohne Einschränkung richterliches Ungemach drohnt ist sehr unwahrscheinlich. Aber wenn Du Dich tatsächlich bedroht fühlst, würde ich auf eine alberne Waffe mit CS Reizgas verzichten. Besorge Dir Tierabwehrspay, was die Polizei auch verwendet. Hoch wirksam und Du kannst das weite suchen. Im übrigen im Einsatz auf Menschen nicht zugelassen, ....
  9. Das seh ich auch so. Bin mir nicht mal sicher, ob der Waffenbesitz für Jäger auch in anderen Eu Ländern als Bedürfnisgrundlage zum Waffenbesitz an das lösen von JS gebunden ist? Wenn dem nicht so ist, könnten wir uns der EU angleichen. Wären 74 Mio weniger Verwaltungseinnahmen in 3 Jahren. Dann kommt doch eher das Tempolimit auf Autobahnen, haben allen anderen EU Staaten ja auch
  10. Mit dem Jagdschein hat ein Jäger per se ein Bedürfnis. Auch das ruhen kann behördlicherseits geduldet werden, manche übersehen es auch schlicht. Aber mal Hand aufs Herz, mit 200 €uronen für einen 3 Jahresjagdschein wäre das Thema erledigt. Es verlangt ja nicht mal jemand das er noch jagen geht, benötigt den JS aber als Bedürfnisgrundlage. Sollte aber alles hinlänglich bekannt sein.
  11. Der smiley fehlt im Zitat und es sind zwei unterschiedliche Aussagen. Erste bezieht sich auf TM Geschosse mit entsprechender Ernergieabgabe im Wildkörper. Wobei der Begriff tödlich kein wissenschaftlicher Begriff ist. Der letztere Teil bezieht sich auf VM Geschosse mit hoher Durchschlagskraft, aber geringer Ernergieeffizienz.
  12. Und warum Teilmantelgeschosse sind um längen tötlicher. Auf grund der Durchschlagskraft gibt es Beschränkungen auf Schiessständen .... Die Bleifreien Solids sind auch nicht ohne, von daher auch nicht auf allen Ständen zugelassen.
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