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Halling

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Posts posted by Halling

  1. vor 22 Minuten, Der Reservist sagte:

    Dieses Niveu wird maßgeblich von ALLEN Usern geprägt. Mir gefällt manchmal auch die Art und der Inhalt der Beiträge nicht. Entweder spreche ich dann das an, was mir mißfällt oder höre einfach auf, in dem Thread zu schreiben. Und so komisch es klingt, manchmal muß ich ertragen, daß meine Meinung nicht die Richtige ist; im Laufe der Zeit habe ich zudem gelernt, daß ich nicht immer "das letzte Wort" haben muß. Ich gönne es dann meinem "Kontrahenten".

     

    Bin ich bei Dir.

  2. vor 2 Stunden, Der Reservist sagte:

    Gut - nehmen wir doch mal dieses Beispiel und KAWAKAWA (der nach eigenen Aussagen gehbehindert ist). Und gehen wir ruhig einmal davon aus, das KAWAKAWA eine scharfe Schußwaffe trägt. Er trifft jetzt beim Spaziergang mit seiner attraktiven Frau auf 3 "hier lebende Personen", die es mit unserem Recht nicht so genau nehmen und Frauen - nun sagen wir mal - "als Gebrauchsgegenstand" sehen. Einer dieser Gruppe hat einen soliden Knüppel a la Baseballschläger dabei (kein kleines "Apfelbäumchenzweigchen"). Und gehen wir weiter einmal davon, daß sie ihre Absichten sehr deutlich kundtun. Und jetzt überlege ich die ganze Zeit, wie KAWAKAWA so auf die Schnelle ein milderes Verteidigungsmittel als seine - evtl. sogar illegale - Schußwaffe findet

    Der Fall den Du skizzierst zeigt eben allemal, wie vielschichtig das Thema Notwehr am Tagesende ist. Ich hatte im Faden weiter oben ja bereits geschrieben, das ein Mensch mit Behinderung,in diesem Fall Einschränkung der Bewegungsfreiheit, vor Gericht wohl immer Recht bekommen  wird. Zumindest schon mal in Deinem beschriebenen Fall. 

    Wir könnten uns die ganze Juristerei in dieser Sache ersparen, wenn es einen Katalog mit allen erdenklichen Varianten gäbe, aus dem man sich nur die richtige Situation aussuchen muss und alles wäre gelöst. Wie der Jägermeister mit Hörensagen und Bauchgefühl nicht ganz falsch liegt. Das Hörensagen ersetzt durch Präzedenzfälle, die in der Jägerschaft oder generell in Haushalten mit Waffen vorgekommen sind und Schlagzeilen gemacht haben. Was das Bauchgefühl betrifft, dürfte  es deutlich über dem der normalen Ratio liegen, sollte es zu einer Notwehrsituation kommen.

    Hier mal ein Link zu einem Fall, der sich Ende 2016 zugetragen und zu umfangreichen Diskussionen geführt hat. Sehr interessant das Statement der Staatsanwaltschaft:

    Grundsatz der Notwehr verpflichtet nicht, Risiko bei Verteidigung einzugehen"

    http://www.focus.de/panorama/trotz-verstoss-gegen-waffengesetz-fluechtling-bei-einbruch-erschossen-staatsanwaltschaft-stellt-verfahren-gegen-jaeger-ein_id_6411326.html

    Das Gericht hat die Sachlage wieder erwartend völlig anders bewertet. Wir hatten seinerzeit in der Jagdrechtsausbildung einen Amtsrichter der alten Schule. Der alte Knabe hatte einen diebischen Spaß daran Fälle zu Notwehr bis in die späten Abende zu diskutieren. Er lies aber auch immer wieder durchblicken, es ist und bleibt in vielen Fällen auch Ermessenssache des Richters. In dem genannten Fall, ist der Einbruchsfall erschwerend vom Richter bewertet worden. Ob das Urteil das gleiche wäre, hätte sich das Ganze draußen auf der Straße oder im Wald abgespielt ist schwer zu sagen.Allzu grau ist jede Theorie, wie es so schön heißt. 

     

  3. Wenn dem so ist, was Dein Profil verrät, bist Du Jagdscheininhaber, was ja nicht Jäger bedeutet. Ein nicht unwesentlicher Bestandteil dieser Ausbildung ist Jagd- und Waffenrecht. Unabhängig davon wie bereits lang die Ausbildung zurück liegt, ist jeder JS - Inhaber verpflichtet, sich auf dem laufenden zu halten. Wenn dem so ist, solltest Du wissen, das diese Bereiche in extremen Grauzonen liegen und auch im Ermessensspielraum Juristischer Auslegung. Wenn Du mit mir eine Diskussion auf Augenhöhe möchtest, mach das, aber nicht in diesem Schreckschussrevolver Tröt. Wenn nur trafic relevant, sei es drum. Shit sell's

  4. vor 1 Stunde, Der Reservist sagte:

    Nur mal so - - mich würde mal ein Beispiel interressieren, wie in einem Notwehrfall  die "Auswahl des mildesten Mittels" aussehen könnte.

    Versuche mal, ein solches Beispiel zu konstruieren - den Kirschendieb und die Schrotflinte als Kombination hatten wir ja schon.

    Kirschendieb und Schrotflinte sind ja keine Notwehrsituation.

    Einfachstes Bsp ist der Angriff mit einem Holzknüppel und gezielter Schusswaffeneinsatz. Bsp wie dieses werden auch als Exempel zum Jagdrecht angeführt. 

    Um Haarspaltereien zu vermeiden hab ich die Abwehr eines Messerangriffs aussen vor gelassen. 

  5. vor 49 Minuten, Der Reservist sagte:

    DAS ist der wichtige Teil -  ich nehme das, was daa ist - und sei es eine "schwarze scharfe Schußwaffe". Das wäre dann das "mildeste Mittel, was zur Verfügung stand"; z. B. gegen ein Messer.

    Unsere Gesetze sind fast immer nur im Volltext zu verstehen und die Erklärungen dazu sind noch schlimmer.

    Notwehr > verhältnismäßigkeit der angewendeten Mittel beachten. Sonst geht das mit der Notwehr in die Hose .

    • Sad 1
  6. Na ja, Notwehr ist im Paragraphen ziemlich detailliert dargestellt, Notstand und die Abwendung von Gefahr anderer ebenfalls. Bei allen anderen gilt Gewalt gegen dritte mit Körperverletung, fahrlässiger Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässig in kauf genommene Tötung, tötung im Affekt, tötung mit Vorsatz. Letzteres könnte einem dann auch je nach Prognose die Sicherungsverwahrung einbringen. Das dir als körperlich eingeschränktem Menschen bei einem Angriff durch jemandem ohne Einschränkung richterliches Ungemach drohnt ist sehr unwahrscheinlich. 

    Aber wenn Du Dich tatsächlich bedroht fühlst, würde ich auf eine alberne Waffe mit CS Reizgas verzichten. Besorge Dir Tierabwehrspay, was die Polizei auch verwendet. Hoch wirksam und Du kannst das weite suchen. Im übrigen im Einsatz auf Menschen nicht zugelassen, ....;))

  7. vor einer Stunde, Der Reservist sagte:

    Es zeigt sich wieder einmal - das Bedürfnisprinzip gehört endlich abgeschafft.

    Das seh ich auch so. Bin mir nicht mal sicher, ob der Waffenbesitz für Jäger auch in anderen Eu Ländern als Bedürfnisgrundlage zum Waffenbesitz an das lösen von JS gebunden ist? Wenn dem nicht so ist, könnten wir uns der EU angleichen. Wären 74 Mio weniger Verwaltungseinnahmen in 3 Jahren. 

    Dann kommt doch eher das Tempolimit auf Autobahnen, haben allen anderen EU Staaten ja auch :tease:

  8. Mit dem Jagdschein hat ein Jäger per se ein Bedürfnis. Auch das ruhen kann behördlicherseits geduldet werden, manche übersehen es auch schlicht.

    Aber mal Hand aufs Herz, mit 200 €uronen für einen 3 Jahresjagdschein wäre das Thema erledigt. Es verlangt ja nicht mal jemand das er noch jagen geht, benötigt den JS aber als Bedürfnisgrundlage. Sollte aber alles hinlänglich bekannt sein.

    • Like 1
  9. vor 3 Stunden, Jägermeister sagte:

    Diese Aussage ist physikalisch nicht richtig. Die Energie ist exakt die gleiche bei gleichen Rahmenbedingungen. Beschusstest zeigen zudem, dass sowohl ein VM als auch ein TM die gleichen Blechstärken durchschlagen.

    Einzig und allein eine Wundkaverne kann anders aussehen. Da kann aber je nach VM-Konstruktion auch dieses die Nase vorn haben!

    Der smiley fehlt im Zitat und es sind zwei unterschiedliche Aussagen. Erste bezieht sich auf TM Geschosse mit entsprechender Ernergieabgabe im Wildkörper. Wobei der Begriff tödlich kein wissenschaftlicher Begriff ist. Der letztere Teil bezieht sich auf VM Geschosse mit hoher Durchschlagskraft, aber geringer Ernergieeffizienz. 

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