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karaya

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  1. Das stimmt so nicht ganz. Nicht bei allen Verwaltungsakten ("Bescheiden") ist eine förmliche Zustellung vorgeschrieben. Wenn das der Fall ist, geht es wohl nicht per Fax. Andernfalls (Zustellung nicht vorgeschrieben oder angeordnet) genügt die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes und die kann sehr wohl per Fax erfolgen, wenn nur der Empfänger irgendwie erklärt hat, daß er Faxe empfangen kann und will. Eine solche Erklärung liegt z.B. in der Angabe einer Faxnummer auf dem Briefbogen, vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG-Kommentar, 8.Auflage 2003, § 41, Rn. 15.
  2. Es ist leider kein Witz, daß an dem Verbot wenigstens eines Teils der genannten Kaliber von verschiedenen Seiten gebastelt wird, wie man aus gewöhnlich gut informierten Kreisen hören konnte. Ob sich das allerdings durchsetzen kann, ist eine andere Frage. Die Figuren auf dem Bild haben z.Zt. viele andere Probleme.
  3. Ich werde mal versuchen, das rauszufinden und meine Ergebnisse bis Montag abend hier veröffentlichen. Der Bürger kann auf jeden Fall alles mögliche per Fax machen, Rechtsmittel einlegen z.B. Das ist schon lange ausgekocht.
  4. Heh, das gehört in "Allgemeines, Medien". :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
  5. Ich gehöre zum Bereich "Sicherheit" (Polizei und ähnliche). Der Besuch ist für mich dienstlich wichtig. Das habe ich mir selber bestätigt. Ansonsten muß ich die Karten kaufen.
  6. Ich muß dazu, glaube ich, sagen, daß ich dem republikanischen Gegenkanditaten auch nicht so die reine Sympathie entgegenbringen kann. Also manche Sachen waren schon arg heftig, die da bei ihm so gelaufen sind, selbst wenn man Politik etwas robuster und nicht unbedingt durch die Brille der Moral sieht.
  7. Diese "Reform" ist natürlich exakt das Gegenteil von Entbürokratisierung, das ist doch völlig klar. Hier wird geradezu beispiel,- und musterhaft die sozialistische Lösung für Probleme demonstriert und die heißt allemal: Mehr Staat, mehr Kontrolle, mehr Beamte, weniger Freiheit. Dabei könnte man die Schwarzarbeit ganz einfach dadurch bekämpfen, daß man die "Weißarbeit" billiger macht.
  8. Ganz genau. Deswegen hätte D.H. das Thema auch anders aufmachen sollen, nämlich im Original-B-Zeitungsstil: Zweite Chance für Bankräuber - erfolgreicher Manager bei S&W So sozial und vorurteilsfrei kann Amerika sein! Blablabla....
  9. Vielleicht solltest Du beim nächsten irren Irgendwas, den Du hier vorstellst, einfach mal versuchen, ob Du auf das überflüssige Bild-Zeitungs-Adjektiv "irre" verzichten kannst, dann klappts auch mit der Zeichenzahl.
  10. Richtig muß es natürlich heißen: ...aus Sportschützen,- Jäger,- oder Sammlerumfeld?". Oder besser: ...aus dem Umfeld von Sportschützen, Jägern oder Waffensammlern? Naja. Die Motive von solchen Leuten vermutet man allgemein darin, daß sie den Triumph über ein Tier erleben wollen, das allgemein als Symbol von Stärke und Eleganz gilt. Wahrscheinlich ist der Täter also ein armer Wicht, der zuhause und bei der Arbeit die Arschkarte gezogen hat.
  11. Ja klar. Ich habe keine Definition dafür, welcher Lauf und welcher Verschluß als für eine Kriegswaffe bestimmt anzusehen ist und welche Waffe daher legal ist und welche nicht. Und wenn ich denn eine erfunden hätte, dann würde ich sie hier garantiert nicht veröffentlichen. Denn meine Definition wäre letztlich nicht die maßgebliche. Wäre das BKA, die zuständige StA oder das zuständige Gericht anderer Ansicht, würden mir garantiert nicht nur die Leute Vorwürfe machen, die Schwierigkeiten bekamen, weil sie auf mich vertraut haben, sondern wahrscheinlich würdest Du mir's auch noch reindrücken. Sag doch selber was Du denkst oder schreib in Caliber daß sich die Leute ganz beruhigt XYZ-Waffen kaufen können (weil Du die gültige Zauberformel gefiunden hast), wenn Du dich traust. Nach alledem bleibt's für mich dabei: Ich empfehle jedem, im Bereich der StGW-Klone nur solche Waffen zu kaufen, deren Unbedenklichkeit das BKA festgestellt hat. Davon gibt's inzwischen jede Menge und damit ist man auf der sicheren Seite. Wenn ein Händler partout nicht willens oder in der Lage ist, die entsprechenden Bescheinigungen des BKA für seine Waffen beizubringen -und sich damit ganz erhebliche geschäftliche Vorteile entgehen läßt- dann wird das schon seine Gründe haben. Glaube ich jedenfalls. Aber vielleicht bin ich auch nur ein paranoider Depp. Oder eine schillernde Persönlichkeit.
  12. Nö, Mann, weit gefehlt: Regel Nr.1: 2 Juristen, 3 Meinungen Regel Nr.2: Vor Gericht und auf hoher See hilft dir nur Gott. Jedenfalls keine Schlaumeier wie ich, sonst jemand von Gunboard, irgendeinem Waffenforum oder irgendeiner Zeitschrift. Meiner Meinung nach steht das Kriegswaffen gleich. Wer anderer Ansicht ist, kann sich ja Waffen kaufen, wo sowas eingebaut ist. Aber nicht auf meine Verantwortung. Ich würde jedem (wie ich dies schon anderswo getan habe) raten, sich auf Waffen zu beschränken, deren Unbedenklichkeit das BKA bescheinigt hat. Andernfalls: Viel Glück. :lol: Und damit sollten wir diese zweifelhafte Diskussion dann vielleicht beenden.
  13. StGW 44? Nee, nee, soooo doof sind die Juristen beim BMI auch wieder nicht. Anlage 2 zum WaffG: Abschnitt 1 - Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: 1.1 Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506) oder deren Änderungen aufgeführt sind, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft; 1.2 Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die 1.2.1 Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 oder Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist, sind; Also: StGW 44 ist zwar keine Kriegswaffe mehr, nunmehr aber verbotene Waffe nach dem WaffG.
  14. Wie ich soeben von meinem Vertrauensmann aus der Red. erfahren habe, wird dazu morgen in "Blöd am Sonntag -online" stehen: IRRE DROGENSCHMUGGLER MACHEN HÄSCHEN ABHÄNGIG! Wir kriegen's dann bestimmt zusammen mit Kolumne Nr. 36 bei gunboard zum Frühstück serviert. Naja, wieder ein Beleg für meine anderswo geäußerte These, daß die meisten Straftäter kreuzdumm sind. Immerhin weiß doch jeder Anfänger, daß man 1) jede Menge schwarzen Humor braucht, wenn man mit Schwarzafrikanern Schwarzmarktgeschäfte über schwarzen Afghanen macht und 2) daß Karnickel nicht rauchen, erst recht keinen Stoff aus A'dam. Tss, tss, tss.
  15. Was Kriegswaffe ist, steht im KWKG, Anlage 1 zu §1 Abs. 1 (Kriegswaffenliste), hier Teil B: "V. Rohrwaffen 29. a) Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung, b) Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, c) vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, d) halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre..." und weiter... "34. Rohre für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32 35. Verschlüsse für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32" Auf das Aussehen kommt es bei der Frage der Kriegswaffeneigenschaft sicher nicht an und ist es auch nie angekommen.
  16. IRRE SNIPER ERSCHIESSEN HARMLOSE TIERE ! So ähnlich sieht das jedenfalls die Oldenburger Lokalausgabe der Nordwestdeutschen Zeitung irgendwo ganz weit hinten. Pffffffffffffffft. Das traurige Ende einer Ente. Eine Blöd-Ente, nachdem die Luft abgelassen wurde. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
  17. O.K., U.E., ich hab' Dirty Harry Filme im TV gesehen, aber ich bin kein Fan. Sei's drum.
  18. Deswegen halt ich's noch immer für 'ne Ente und Leute, die die "Bild" lesen - ganz egal, ob on- oder offline - für ziemlich minderbemittelt. Was soll denn das für ein "Sniper" sein, der sich nur durch Knallen bemerkbar macht? Lachhaft. Dieser Satz ist unverständlich. Du hast soviele Postings wie Du willst.
  19. Im Moment steht da: 204 Menschen wollten Opfer des Kannibalen werden Schluck. :shock: Naja, war wohl nix mit dem "irren Sniper". :mrgreen:
  20. Aus der Nähe schaut alles anders aus, als wenn man's in der Zeitung liest, in der Tat.
  21. Sie haben volles Mitspracherecht, also jeweils eine Stimme, ganz wie der/die Berufsrichter.
  22. 'tschuldige, aber das ist jetzt so allgemein, daß man wenig dazu sagen kann. Vielleicht nur soviel: 1) Es gibt da ein Süd-Nord-Gefälle 2) Seit etwa Anfang-Mitte der '90er werden die verhängten Strafen im Durchschnitt kontinuierlich härter. Man kann das statistisch einwandfrei nachweisen. 3) Alle ernsthafteren Straftaten werden vor Gerichten verhandelt, bei denen Laienrichter, die sog. Schöffen, gleichberechtigt mitrichten. In vielen städtischen Ballungsräumen erweist es sich als ausgesprochen schwierig, ausreichend Schöffen zu finden. Wer also mit der Arbeit der Strafjustiz unzufrieden und über 25 J alt ist, ist herzlich eingeladen, an ihrer Verbesserung mitzuwirken.
  23. Schreib' doch mal eine pn an unseren Mod Till oder unseren verdienten User Hagen - die können Dir garantiert weiterhelfen.
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