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karaya

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Everything posted by karaya

  1. Vorgestern habe ich wieder mal NZZ Format gesehen. Es ging um das Thema "Milch ist gesund", die Schweiz, die Milchbauern, den Käse und das alles. Echt klasse. Es gibt keine besseren Reportagen. Lange Einstellungen, langsames Tempo, genaue Beobachtungen - dabei witzig und absolut unterhaltsam. Sie haben einen Schweizer High-Tech-Milchbetrieb gezeigt. Die Kühe latschen in ihrem Stall, wo sie frei überall rumlaufen können, aus eigenem Antrieb zu ihrem Melkroboter - weil sie da eine extra Futterration kriegen. (Natürlich geht das nicht unbegrenzt oft. Die haben einen Chip am Halsband und wenn sie zu oft kommen, jagt sie der Roboter weg.) Dort säubert der Roboter das Euter, setzt die Melkmaschine an und nimmt sie wieder ab. Alles vollautomatisch, computergesteuert mit Laserkameras und überhaupt. Wow. NZZ Format ist das coolste überhaupt zum Entspannen. Mein genereller und allgemeingültiger Medientip.
  2. Ach was - die, die ich bisher kennengelernt habe - und das waren einige - waren weit überwiegend ziemlich feige und überaus dumm. Allenfalls notorische Schläger haben eine primitive Art von körperlichem Mut, allerdings auch nur, solange das Opfer unterlegen ist. Am schlauesten sind noch die größeren Drogenhändler, aber die überfallen auch niemand auf der Straße.
  3. Was für eine miese Propaganda. Bei den "gun death rates" sind wahrscheinlich die Suizidfälle mitgezählt. Klar, wo es mehr Schußwaffen gibt, bringen sich auch mehr Leute damit um. Die hätten sich aber sonst auch umgebracht, nur halt anders. Mit 'nem Strick zum Beispiel. Man müßte mal die "rope death rates" für Großbritannien ermitteln.
  4. 1) Ein gebräuchliches Tränengas. 2) Counterstrike, ein Egoshooter (=Computerspiel wo Du sozusagen mit "subjektiver Kamera", also in "erster Person" durch die Szene läufst). Berüchtigt, da angeblich Lieblingsspiel des Erfurter Amokläufers. Ich als Skeletti bin natürlich eher Fan des Klassikers "Quake" (I). :mrgreen: :mrgreen:
  5. Wow, Impulse. Du weißt ganz offensichtlich, wovon Du redest. Maximum Respect. Drei Chinesen, sozusagen. :china: Sowas ist für mich als Juristen immer wie ein Ausflug in den Zauberwald.
  6. Ohne jetzt böse sein zu wollen: Liegst Du da weit darüber? An sich ist es ja keine Schande, jung zu sein. Nur haben die Alten halt oft ein Problem, mit dem, was sie als "vorlaut" empfinden. Aber das war vielleicht schon immer so und gehört zur Natur des Menschen.
  7. Vielen Dank für den Link auf diesen informativen Artikel.
  8. Ähem, nein. Im Gesetz steht dazu gar nichts und in der AWaffVO steht in §4 Abs 1a lediglich, daß sich das Vorliegen der Sachkunde des Gutachters nach den berufständischen Regeln bemißt. Sollte aber ein Berufsverband (nach §4 Abs. 1a AWaffVO dürfen sehr viel mehr Leute als nur Psychologen Gutachten erstellen) Empfehlungen über die Gestaltung von Gutachten herausgeben, wird dies sicher großen praktischen Einfluß haben. Die Behörden werden GAs entsprechend solcher Empfehlungen nämlich sicher leichter anerkennen, als in schöpferischer Freiheit erstellte und natürlich ist auch jeder Gutachter froh, wenn er Anhaltspunkte hat, wie sowas geht.
  9. Des Rätsels Lösung findet sich in §58 Abs.9 WaffG selbst: "Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, am 1. April 2003 (...) eine Schußwaffe, so hat sie binnen eines Jahres (...) ein amts- oder fachärztliches Zeugnis (...) nach §6 Abs.3 vorzulegen.
  10. Derlei fand' ich grundsätzlich auch mal gut. Dann habe ich irgendwann im Fernsehen einen Bericht über linksradikalen Chaoten genossen, die sich stolz damit brüsteten, nur "Gewalt gegen Sachen" zu üben und -z.B.- Autos auf der Straße anzuzünden. Fragen, die sich mir dazu aufdrängten: Haben die denn die Rechtsgutinhaber um ihre Meinung gebeten? Vielleicht wäre es den Autobesitzern ja lieber, eine Ohrfeige zu erhalten, als ihr Lieblingsstück für 30.000 Euro abgefackelt zu sehen? Weitere Fragen zum konkreten Problem: Wie kommt denn das Schweizer BG zu seiner Rechtsgüterhierarchie? Wie kommt es dazu, so eine "dann-halte-auch-die rechte-Wange-hin-Haltung" für allgemeinverbindlich zu erklären? Sind wir von Rechts wegen zum Gutsein verpflichtet? Was für eine Hybris.
  11. Diese Sicht ist mir unverständlich. Sie läßt völlig außer acht, daß im Falle der Notwehr nicht irgendwelche Rechte oder Rechtsgüter abgewogen werden, die einander "einfach so" gegenüberstehen, sondern diejenigen eines rechtswidrig Angreifenden gegen diejenigen eines Verteidigers. Niemand wird ja dazu gezwungen Andere z. B. zu berauben oder zu bestehlen; jeder Räuber oder Dieb kann sich auch gegen dies Optionen entscheiden. Das Opfer kann das dagegen nicht: Es kann sich nicht aussuchen ob es überfallen und beraubt wird. In einer solchen unfreiwilligen Situation vom Opfer eines rechtswidrigen Angriffes zu verlangen, daß es die Rechte des Angreifers achtet, steht der staatlichen Rechtsordnung regelmäßig -d.h. außer in ganz krassen Ausnahmefällen- nicht zu. Da werden dann so langsam die Konsequenzen dieser abwegigen Auffassung deutlich. Zur Abwehr eines (schwerwiegenden) Angriffes auf das Eigentum ist also wohl nur die "einfache" Körperverletzung gerechtfertigt, ein Schlag, ein Stoß etc., also nichts mit irgendwelchen Werkzeugen oder Waffen. Konsequenz 1): Wer eine Figur hat wie Schwarzenegger, kann in der Schweiz getrost Passanten überfallen und ihres Bargeldes berauben. Man darf ihn ja nur mittels "einfacher Körperverletzung" abwehren, also hat er -wegen seines athletischen Körperbaus eben - nix zu befürchten. Konsequenz 2): Eine 1,60 cm/55 kg-Frau ist rein faktisch sowieso von jeder Notwehr ausgeschlossen, solange es "nur" um ihr Eigentum geht, denn nur mit "einfacher Körperverletzung" kann sie sich kaum wehren, effektive Möglichkeiten sind ihr von Rechts wegen verboten. Wie gesagt, mir ist das unverständlich. Es verstößt eklatant gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ich frage mich auch, ob das mit der Rechtsgüterabwägung jemals zu Ende gedacht wurde. Könnte man nicht beispielsweise sagen, daß das Leben als Rechtsgut einen höheren Rang hat als die sexuelle Selbstbestimmung? Müßte demnach etwa nach Meinung des Schweizer Bundesgerichts eine Frau ihre Vergewaltigung dulden, wenn die einzige Möglichkeit der Abwehr - z.B. Schußwaffengebrauch - (potentiell) tödlich für den Angreifer wäre? Das kann ja wohl nicht sein.
  12. Zum Fliegenabschuß soll eine alte Lupi mit grobem Salz gut sein. Zuerst ein bißchen Papier in den Lauf stopfen, dann von vorne Salz drauf. Das hab' ich jedenfalls gelesen. Hat jemand Erfahrung damit? Wahrscheinlich müßte der Lauf glatt sein.
  13. Hey, wenn der Richter schlecht gefrühstückt hat, wird's übel! Und wenn Personenschäden auftreten wird's allerübelst! Also lass es lieber sein.
  14. Genau. Das gilt allerdings nur, soweit nicht Waffen an eine Einparteien-Diktatur wie China verkauft werden, die damit bei Bedarf ein paar demokratische Provokateure umbringen.
  15. Das ist echt nett, wenn auch nicht ganz billig. Wer's noch nie gemacht hat, kann sich gar nicht vorstellen, wie schnell 50 Schuß .308 durch sind. :mrgreen:
  16. Hagen hat Recht: Reservistenkameradschaften sind wirklich cool. Samstag ist bei uns wieder Weihnachtsschießen ( ) Da kommt die BW mit einem LKW voll mit nettem Spielzeug. G 36, MG 3, UZI, volles Programm. Alles full auto. Wo gibt's das sonst? Mun muß man aber selber kaufen, das wird wieder teuer.
  17. Tja, 3 Miezen tot, 3 schwerverletzt, würde ich da mal sagen.
  18. Nö, also hier hat sich clifford nicht als Gutmensch geoutet. Tatsächlich ist das alles nicht ganz einfach zu durchschauen, was der BGH da schreibt, und wenn clifford meint, daß er das Ersturteil versteht, aber auch dessen Aufhebung durch den BGH nachvollziehen kann, ist das schon o.k. Vielleicht muß man das Ganze noch mal ganz grundsätzlich aufziehen: Laßt uns einfach bei den Bedingungen der Strafbarkeit beginnen. Das sind: (nach der klassischen Auffassung, aber die anderen kommen zu gleichen Ergebnissen) 1) Tatbestandsmäßigkeit. 2) Rechtswidrigkeit. 3) Schuld. Gehen wir also mal davon aus, daß jemand, der einem anderen die Kehle durchschneidet, den Tatbestand des Totschlages (oder Mordes, je nachdem) verwirklicht, weil er vorsätzlich einen anderen Menschen tötet. Bedingung 1) ist also erfüllt. Bedingung 3) auch, wenn er nicht schuldunfähig war (wegen Dachschaden, Volltrunkenheit etc.) Es kommt also auf Bedingung 2) an. Grundsätzlich ist es rechtswidrig, einen anderen zu töten. Etwas anderes gilt nur ausnahmsweise, wenn z.B. Rechtfertigungsgründe eingreifen. Ein solcher Rechtfertigungsgrund ist die Notwehr. Es geht nicht darum, ob ein Straftäter noch Rechte hat (hat er natürlich) oder ob es moralisch ist, einem anderen wegen 5000 Euro die Kehle durchzuschneiden (darüber kann man streiten), sondern einzig und alleine darum, ob die Rechtsordnung von einem Beraubten verlangen kann, sich widerstandlos berauben zu lassen. Mit anderen Worten: Darf die Rechtsordnung sagen "Wenn Du gerade um 5000 Euro beraubt wirst und Deine einzige sichere Abwehrmöglichkeit die Tötung des Angreifers ist, mußt Du dich berauben lassen, sonst wirst Du selbst bestraft!" Und genau das darf die Rechtsordnung nicht verlangen, sagt der BGH. Ich finde das richtig.
  19. Tja, wo clifford Recht hat, hat er Recht. Aber lasset jetzt und in Zukumpft dieses Dinge gut damit sein. cheeers! Oder wie sagte doch E. Mielke mal so schön: Aber Genossen! Ich liebe Euch doch! Ich liebe Euch doch alle!
  20. Was Panzerbüchsen etc. angeht kann ich nur folgendes sagen: Wir leben in einer demokratischen Gesellschaft, in der wie in allen modernen Demokratien die Medien einen großen Einfluß haben. Folglich müssen wir immer darauf achten, ob das was wir tun, irgendwie vermittelbar ist. Technische Argumente, die außer den Eingeweihten niemand versteht (XY ist doch auch nicht gefährlicher als YZ), greifen da oft zu kurz, so richtig sie auch sein mögen. Zu den "Militaria-Ständen" ist aus meiner Sicht anzumerken, daß das Sammeln derartiger Gegenstände aus historischem Interesse durchaus in Ordnung sein mag. Leider drängt sich bei näherer Betrachtung der Gegenstände und ihrer Liebhaber oft der Verdacht auf, daß es hier nicht um historisches Interesse, sondern um eine ausgeprägte Verherrlichung der NS-Zeit geht. Was das überhaupt mit Waffen zu tun hat, ist mir sowieso schleierhaft. Scheinbar scheint sich diese ungute Nachbarschaft aber irgendwie eingebügert zu haben, was man ja auch an der einen oder anderen Waffenzeitschrift sieht. Erst kürzlich habe ich wiedermal in einer solchen Zeitschrift Anzeigen gesehen, in denen "Kanzlerbüsten" angeboten wurden. Gemeint sind hier natürlich Büsten des "Reichskanzlers" Adolf Hitler. Wozu soll sowas dienen, wen nicht zur Verschönerung des Nazi-Skin-Partykellers? Ich bleibe dabei: Diese Nachbarschaft, egal ob in unseren Zeitschriften oder auf unseren Börsen, ist denkbar ungut.
  21. bopper, ich hoffe Du weißt, daß ich Dich schätze. Aber da darf ich doch mal lachen, oder? Klar machen die das mit. Das eine hat zwar mit dem anderen einen Scheiß zu tun und ich halte "Völkerrecht" für ausgemachten Blödsinn, aber ich erklär's dir jetzt noch mal ganz langsam: Der Kosovo-Krieg, den Rot/Grün (mit)geführt hat, war nach meinem Dafürhalten richtig. Er widersprach aber leider dem "Völkerrecht". Genau auf dieses "Völkerrecht" hat man sich kurz darauf besonnen, als es um den Irak ging; und das ist schlicht verlogen. Die Lieferung von Waffen an eine Diktatur -China- , wie sie jetzt durch Rot/Grün geplant ist, hat mit Völkerrecht sowieso nix zu tun. Das ist allenfalls unethisch. Ich würde darauf aber nie rumreiten, wenn das nicht ausgerechnet diejenigen - die linken Gutmenschen nämlich - machen würden, die sich sonst als die Obermoralisten aufspielen. Vor allem wenn's darum geht, an welche unappetitlichen Figuren die USA Waffen liefern. Klar, die haben sie gezwungen. Mit Geld, wahrscheinlich. :lol:
  22. Danke Markus. Schaun wir uns das mal an. Vielleicht können wir ja dann wirklich mal drangehen, die Arbeit zu verteilen - die am Kommentar, versteht sich.
  23. Es ist einfach so, wir sollten einsehen, daß irgendwann mal Schluß ist. Das ist letztlich überall so. Mit Formel 1- Autos darf man nicht auf der Straße fahren und die Gesellschaft wird es weder verstehen noch akzeptieren, daß wir Geschütze haben, von denen man auch wirklich aufgeschlossenen Mitbürgern nicht mehr erzählen kann, daß sie zu irgendeinem legitimen Zweck taugen (außer eben zum Krieg führen). O.K., ich weiß: Das mit dem Bedürfnis im Waffenrecht ist eigentlich systemfremd. Das gibt es sonst nirgendwo und F1-Autos kann man immerhin kaufen, wenn auch nicht auf der Autobahn fahren. Stimmt an sich alles. Wer aber das waffenrechtliche Bedürfnis weghaben will, soll das politisch versuchen, nicht über abenteuerliche Ausdehnungen und Auslegungen der bestehenden Rechtslage.
  24. Findest Du? Die Frage ist hier in aller Schärfe folgende: Muß man es sich gefallen lassen, um 5000 Euro beraubt zu werden, wenn die einzige Möglichkeit zur Verteidigung die Tötung des Angreifers ist? Ich denke nicht. Das ganze kann man letztlich als Frage der Risiko,- oder Freiheitsverteilung sehen. Jede andere Entscheidung würde in der Konsequenz bedeuten, daß der Angegriffene das Risiko der Abwehr trägt und der Räuber demzufolge die Freiheit hat zu rauben, ohne daß er tödliche Abwehr befürchten muß. Das kann aber auch nach meinem Rechtsempfinden nicht sein. Keinesfalls geht es hier im übrigen um die Frage, ob ein Menschenleben 5000 Euro wert ist, sondern darum, ob (wie der BGH ganz richtig sagt) das Recht dem Unrecht weichen muß oder nicht. Nein, es geht im Prinzip darum, ob man auch einen Dieb um das gestohlene Gut im Rechtsinne bestehlen kann. Man kann, was aber eigentlich selbstverständlich ist.
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