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karaya

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  1. Das ist so nicht richtig, das hat mit Tarnung nichts zu tun. Eine richtiggehende Enteignung löst immer eine Entschädigungspflicht aus. Häufiges Beispiel: Grundstücke werden für irgendwelche Infrastrukturprojekte enteignet, z.B. Straßenbau, Bahnlinie etc. Da kann letztlich ganz förmlich das Eigentum weggenommen werden. Andere Einschränkungen des Eigentums unterhalb der Stufe der Enteignung nennt man Sozialbindung (des Eigentums) und die sind nicht unbedingt entschädigungspflichtig. Sowas wäre z.B. gegeben, wenn ein Grundstück plötzlich in ein Naturschutzgebiet fällt, was zur Folge hat, daß man nie mehr darauf bauen kann. Wirtschaftlich können die Folgen hier auch gravierend sein, der Eigentümer bleibt aber Eigentümer. Entschädigung gibt's hier nur in bestimmten Fällen. Man sieht also, daß es hier tatsächliche Unterschiede gibt, das sind nicht bloß unterschiedliche Bezeichnungen. An eine Entschädigungspflicht für nunmehr verbotene, früher aber erlaubte Gegenstände glaube ich nicht.
  2. Genau. Nun wäre ich nicht dafür, daß bezüglich der Tiere ein ebenso bürokratisierter Vorschriftendschungel eingeführt wird, wie hinsichtlich der Waffen. Irgendein Nachweis der persönlichen Befähigung wäre ab einer bestimmten Größe und bei bestimmten Rassen aber sicher nicht schlecht. Natürlich ist Anlaßgesetzgebung bei irgendwelchen Vorfällen immer Schwachsinn und die diversen "Kampfhundeverordnungen" der Länder sind ja auch vor Gericht schon reihenweise gekippt.
  3. Tja, komisch daß ich bisher nur irgendwelche Zuhälter und Drogenhändler zu sehen bekam, die alle möglichen großen Hunde hatten, aber noch nie Zuhälter und Drogenhändler, die legal Waffen besaßen. Auch ansonsten hat mich legaler Waffenbesitz noch nie beruflich beschäftigt. Und diese Nicht-Erfahrung sagt mir schon was. Was hat das jetzt bitte mit den Türken zu tun? Hab' ich mich jemals negativ über die geäußert? Soweit ich mich erinnere, habe ich mich sogar dagegen ausgesprochen, als es andere taten. Bring hier doch bitte nicht alles durcheinander. Das hab' ich hier sicher nicht mit verbindlicher Wirkung zu entscheiden, ist doch eh selbstverständlich, also was soll das. Ich sage halt, was ich so denke. Und Du lebst doch wohl in HH. Da war ich auch schon das eine oder andere Mal, und die Gestalten, die da mit Pitbulls rumliefen, konnte ich für mich mühelos einordnen. In Ffm ist's das Gleiche und ebenso wahrscheinlich in vielen Großstädten. Du kannst jetzt klar sagen, daß es anders ist, ich halte das eben dann für fragwürdig, was aber keine weiteren Konsequenzen für Dich hat. Mein Vorschlag: Komm halt jetzt endlich wieder runter, es langt jetzt.
  4. Das ist eine Aussage, der ich mich zu 100% anschließen kann, was auch immer Du in deren Gästebuch geschrieben hast. Dabei bleib ich vollinhaltlich. Ich hab's ausdrücklich als "persönliche Wahrnehmung" bezeichnet und auf die Ausnahmen hingewiesen. Sag' jetzt bloß, daß Deine persönliche Wahrnehmung anders ist. Hätte ich jetzt nicht so geschrieben, finde ich aber auch nicht schlimm, wenn ich mal von deren website ausgehe. Naja. Dazu stehe ich. Das ist meine u.a. berufliche Erfahrung. Man beachte auch das "meist". Sag daß es nach Deiner Wahrnehmung anders ist, und Du lügst. Vielleicht hättest Du aber auch mal folgende Passagen zitieren sollen: (Zitat von mir) Oder: (till) Tja, so geht das halt manchmal zu auf der Welt. Kenn ich auch so ähnlich. Oder: (till) Was ist dagegen einzuwenden? Hört sich jedenfalls viel besser an, als "Waffen sind immer nur eine Gefahr" etc. pp. Und das meint ein offensichtlich verantwortungsvoller Hundebesitzer dazu: (Rusty) Richtig so!
  5. Jetzt weis mir bitte mal konkret nach, wo ich Vorurteile verbreitet habe. Tatsache ist nunmal, daß es da gewisse Unterschiede gibt. Ich bin bis jetzt jedenfalls noch nicht von Waffenbesitzern beim Radfahren gefährdet worden. Laß uns doch den Ball ein bißchen flacher halten.
  6. Na, also clifford, jetzt klingst Du aber echt beleidigt. Dein Ansatz war gut, aber er ist doch nicht für alle verpflichtend, oder? Wenn Du jemand konkret was vorzuwerfen hast, dann sag's halt und sag auch was. Ich bin nicht böse, ich schwör's.
  7. Ehrlich gesagt weiß ich jetzt nicht, was Du meinst und bin mir auch nicht sicher, ob wir uns verstanden haben. Ist aber so, da bin ich mir ziemlich sicher. Also das wäre mir zu exotisch. Warum soll außerdem mit 8,5 cm nicht gehen, was mit 9 cm geht?
  8. Das habe ich dazu bei WO im "v-forum" geschrieben und sehe das auch hier so.
  9. Klasse! Schade, daß man die Wirkung nicht sieht.
  10. Unglaublich! Jetzt auch noch Katzen? Ich war selber mal während der Semesterferien Hilfsbriefträger und Junge, Junge...was Du da mit Hunden so erleben kannst...obwohl man ihnen das nun sicher nicht übelnehmen kann, Revierverteidigung ist natürliches Verhalten.
  11. So isses, H.P., so isses. Andernfalls kriegst Du ein schlechtes Karma.
  12. Tja, clifford, so isses, da biste mal ein paar Tage auf Weihnachtsbesuch bei der Verwandtschaft, und schon wird hier die potentielle Einheitsfront zwischen Schützen und Kampfhundehaltern gefährdet. Tss, tss, tss. Häng's vielleicht nicht so hoch, denn: - Was Du anderen Leuten in Ihre Gästebücher schreibst ist Deine Sache und verpflichtet die anderen User keineswegs, Deiner Linie zu folgen. - Es haben sich durchaus viele User hier auch differenziert geäußert, ich hoffe mich eingeschlossen. Andererseits ist's einfach Tatsache, daß ich so meine Hundeerlebnisse hatte, nach denen mir vor Angst noch Minuten die Knie geschlottert haben, und das obwohl ich kein ängstlicher Mensch und mit Hunden aufgewachsen bin. Ich sehe auch nicht ein, wieso ich das verschweigen soll, zumal es ja anderen - durchaus vertrauenswürdigen Usern - offensichtlich genauso ging. - Die haben angefangen, und gegen den "Dummschwall" (so ganz richtig D.H.) auf deren Seite war dies hier allemal überwiegend harmlos. Übrigens: Nett, daß Du wieder da bist.
  13. Yep, Promillo hat Recht. Stimme allen Punkten zu. Wichtig wäre vor allem, daß Sicherheitsbedenken durch Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit Rechnung getragen wird, und die einem freiheitlichen Staat systemfremde Bedürfnisprüfung verschwindet. Um polizeilichen Bedenken Rechnung zu tragen, könnte ich evt. auch akzeptieren, daß Waffenbesitzer - wie Kfz-Besitzer - zentral registriert werden, damit die Polizei weiß, womit sie's eventuell zu tun kriegt, wenn sie zu einem Ehestreit mit betrunken randalierendem Mann gerufen wird.
  14. Das stimmt wohl. Allerdings muß man sich natürlich schon fragen, ob bloße Treue zu den eigenen Prinzipien an sich wertvoll ist. Das ist so ähnlich wie mit dem Papst: Der ist und bleibt konsequent gegen die Pille, auch wenn sich irgendwann 10 Milliarden Menschen auf der Welt gegenseitig auf die Füße treten und 1/3 davon verhungert. Irgendwie schon verlässlich und konsequent, andererseits aber auch ziemlich schwachsinnig. Dem kann ich nun ohne jeden Vorbehalt zustimmen, obwohl ich in den 80'ern selber bei Friedensdemos mitgelatscht bin. Tja, man wird halt schlauer, hoffentlich.
  15. Das kann man so generell m.E. zur Zt. nicht sagen. Die Ausgestaltung im einzelnen erfolgt erst noch durch Rechtsverordnung. Das muß nicht unbedingt so sein, wie in Österreich. Kann man z.Zt. noch schlicht nichts dazu sagen. Das funktioniert gem §45 Abs.1 i.V.m. §58 Abs. 9, 6 Abs. 2 WaffG. Tja, wenn das mal so einfach wird. Wie gesagt, die Rechtsverordnung, die die Einzelheiten regelt, steht noch aus. Die MPU für auffällige Kraftfahrer kann man jedenfalls nicht in beliebiger Zeit beliebig oft wiederholen, solange bis man endlich bestanden hat, soweit ich weiß.
  16. 1) Zur Millimeterfrage: Das ist dasselbe wie bei Geschwindigkeitsbegrenzungen. 100 km/h auf der Landstraße ist legal, 102 km/h nicht. Gut, da wird noch 3 km/h Meßtoleranz berücksichtigt, das ändert aber am Prinzip nichts. Irgendwo gibt's halt eine Grenze. Rein praktisch glaube ich aber nicht, daß Dir jemand wegen 2mm ernsthaft Schwierigkeiten macht 2) Zur Enteignung: Schon rein begrifflich ist das Verbot des Besitzes bestimmter Gegenstände keine Enteignung. Besitz ist was anderes als Eigentum. Du kannst ja z.B. den verbotenen Gegenstand Deiner Freundin Clean Sally zur Aufbewahrung geben, die irgendwo im Ausland lebt, wo der Gegenstand eben erlaubt ist. Dann bist Du weiterhin Eigentümer, Clean Sally ist Besitzerin und alles ist von der Gesetzeslage her paletti. Die Frage ist bloß, ob hier evt. etwas vorliegt, was früher enteignungsgleicher Eingriff hieß und jetzt -glaube ich- entschädigungspflichtige Sozialbindung genannt wird. Das denke ich aber eher nicht, und ankaufen muß die zuständige Behörde garantiert nicht. Wenn jemand übrigens einen verbotenen Gegenstand nach dem Inkrafttreten des Verbotes noch besitzt, kann der sowieso gem. §54 WaffG (neu) entschädigunslos eingezogen werden.
  17. Oh, danke! Wie sollte es denn Deiner Meinung nach sein? Hast Du ein paar Ideen?
  18. Nun, das stimmt wohl. Allerdings ist Ströbele gegen jeden Krieg, ob mit oder ohne Mandat. Wobei er für mich in seiner unerträglich selbstgewissen und betroffenheitsgetränkten Art ein echtes Brechmittel ist. Andererseits ist er insoweit auch authentisch und weicht keinen Millimeter von seiner Linie ab, mag da geschehen was will.
  19. Nun, laß mich nachdenken...*grübel, grübel*...ich hab's: Das ist wie bei der Vereinigung von Materie und Antimaterie. Es gilt die berühmte Gleichung E=mc^2. Die beiden gegensätzlichen MPU's, die ein und diesselbe Person, dazu die beiden beteiligten Psychologen und das ganze WaffG verwandeln sich in reine Energie und hinterlassen nichts als einen grellen Lichtblitz. Eigentlich gar nicht so schlecht. Wer stellt sich freiwillig zur Verfügung?
  20. Daraus darf man folgern, daß die Fälle, in denen Katzen Jogger oder Radfahrer jagen, wirklich extrem selten sind. Anständig erzogene Hunde machen das zwar auch nicht, manche tun's aber doch und wecken damit offensichtlich das Bedürfnis nach Gegenwehr. Daß es gleich so martialisch wird, liegt daran, daß die Veranstaltung hier "gun-board" heißt. Was ist da anderes zu erwarten, wenn sich die üblichen Verdächtigen treffen?
  21. Nee, nee, das müssen wir nicht erörtern. Das ist voneinander völlig verschieden. Bei der flugmedizininischen Untersuchung werden auch fast auschließlich körperliche Parameter geprüft, d.h. Sehen, Hören, Gleichgewichtssinn, Herz, Kreislauf etc. Mit der Untersuchung auf die geistige Eignung im Sinne von §6 Abs. 3 WaffG (neu) hat das nichts zu tun. Flugmedizinisch ungeeignet ist schon, wer farbenblind ist. Ebensowenig ist die Untersuchung nach §6 Abs. 3 WaffG eine "MPU" (die es bisher für auffällige Kraftfahrer gibt) , wie das immer verkürzend genannt wird. Obwohl's wahrscheinlich am ehesten auf sowas ähnliches rausläuft.
  22. karaya

    Vorschlag!

    Meine eigene erfahrung mit mir persönlich bekannten Schützen ist eher, daß die nur eine vage Vorstellung haben, was Internet so ist ("Ist da nicht alles voller Kinderpornos?"). Wenn also die meisten in Deinem Verein wissen, was da so abgeht, ist's für mich wirklich ein fortschrittlicher Verein.
  23. Ohne Zweifel ist das ganze enorm ärgerlich; man hat auch das Gefühl, mit einem Generalverdacht belastet zu sein.
  24. Echt keine Ahnung, es kommt alles darauf an, wie das im einzelnen ausgestaltet wird. Gem. §6 Abs. 4 WaffG (neu) ist das BMI ermächtigt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zur Ausgestaltung des Psychotestes im einzelnen zu erlassen. Denkbar ist, daß sich einzelne Psychologen, Psychiater u/o Mediziner bereiterklären, derartige Untersuchungen/Begutachtungen vorzunehmen, die dann auch amtlich anerkannt werden. Sowas ähnliches gibt es z.B. bei den Ärzten für Flugmedizin/Flugärztliche Untersuchungsstellen (mit denen habe ich keine schlechten Erfahrungen gemacht). Wenn das so kommt, werden sich möglicherweise eher Ärzte/Psychologen/Psychiater interessieren, die der Sache aufgeschlossen gegenüberstehen, den anderen fehlt es ja auch an eigener Sachkunde. So läuft das z.B. bei den Flugmedizinern, die fliegen fast alle selber. Vielleicht kommt's aber auch ganz anders. Dann würde ich, wenn ich 24 wäre, eher abwarten. Insgesamt: Schwer zu sagen z. Zt. Wenn ich mich jetzt mal selbst zitieren darf, möchte ich im übrigen auf meine Ausführungen in untem verlinkten thread verweisen, die zwar satirisch formuliert sind, aber etwa wiedergeben, was ich so erwarten würde. http://web184.uranus.xtnoc.de/gunboard/viewtopic.php?p=1415#1415
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