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karaya

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Everything posted by karaya

  1. Tja, das weiß ich auch nicht und ich habe auch nicht gesagt, daß er bis 25 warten soll, sondern nur die Rechtslage erläutert, soweit das mein bescheidenes Wissen und der Text des WaffG hergibt.
  2. Legal werden: Praktisch gar nicht, vgl. §58 Abs. 7 WaffG (neu). Ausnahmegenehmigung des BKA nach §40 Abs. 4 WaffG (neu) wird's kaum geben. 2 mm würde ich glatt abschleifen. Sollen legal bleiben, wie man gehört hat. Angeblich soll die Bescheinigung gesundheitlicher Unbenklichkeit erteilt werden. Weshalb nicht? Die fallen m.E. nicht unter Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2. Die entsprechende Formulierung hat sich nicht geändert. Nein, kein Zielpunktprojektor. Gemeint sind hier eindeutig Vorichtungen, die einen Zielpunkt auf das Ziel, nicht in das Auge des Schützen projezieren. Aimpoint = Reflexvisier, wie der Jagdflieger sagen würde. §58 Abs. 1 WaffG(neu): Bisher erteilte Erlaubnisse gelten grundsätzlich fort. §36 Abs.1WaffG (neu): Es sind die erforderlichen Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Verwendung durch Dritte zu treffen. Gem. §36 Abs.2 WaffG (neu) ist für erlaubnisfreie Waffen keine besondere Aufbewahrung im Tresor vorgesehen. Nein. Besondere Aufbewahrungspflichten gelten eh nur für Schusswaffen, vgl §36 WaffG (neu). Ins Wohnzimmer an die Wand, wer's mag. Nix Tresor. Gem. Anlage 1 Abschnitt 1.1 sind das keine Schußwaffen. Das ist im einzelnen noch unklar. Ich würde sagen: §58 Abs. 1 Satz 1 WaffG(neu) -> Bisher erteilte Erlaubnisse gelten fort. Puh, Leute, das war viel Arbeit. Ohne Gewähr, ich bin nicht unfehlbar und lasse mich gerne korrigieren, aber bitte vorher selbst nachlesen, nicht "ich habe aber im Verein gehört, daß..."
  3. 1) Es gibt kein Verkaufsverbot. §6 Abs.3 WaffG(neu) bestimmt vielmehr: Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 (also das vorherige, Anmerkung von mir) gilt nicht für (...) Schusswaffen im Sinne von §14 Abs.1 Satz 2. 2) Also schaun wir mal, was in §14 Abs.1 Satz 2 WaffG(neu) steht: Da sind aufgeführt: - Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6mm lfB(.22l.r.) - Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen... Da fällt also schon mal nicht drunter, was Fischback kaufen will. Also wird ein Psychotest erforderlich sein. 3) Nützt es was, die 98k schon jetzt zu kaufen? Antwort: Im Hinblick auf den Psychotest ein klares Nein, No, Njet. §58 Abs. 9 bestimmt: Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr volllendet hat, am 01. April 2003 (...) ein Schusswaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten der zuständigen Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach §6 Abs. 3 vorzulegen. Satz 1 (also das vorherige, Anmerkung von mir) gilt nicht für (...) Schusswaffen im Sinne von §14 Abs. 1 Satz 2 (siehe oben, Anmerkung von mir) und in den Fällen des §13 Abs. 2 Satz 1 (betrifft Jäger, Anmerkung von mir). Alles klar?
  4. AM Fischer schließt deutsche Zustimmung zu evt. Irak - Krieg im UN-Sicherheitsrat nicht mehr aus. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,228808,00.html Das ist nun tatsächlich eine ziemliche Kehrtwendung. Vor einiger Zeit hat die Regierung ja schon festgestellt, daß es keine "aktive" Beteiligung ist, wenn deutsche Offiziere in den AWACS-Flugzeugen während eines Krieges den irakischen Luftraum überwachen und helfen, die amerikanisch/britischen Kampfflugzeuge zu dirigieren. Ebensowenig ist logistische Unterstützung "aktive" Beteiligung. Dagegen bleibt es dabei: Keine deutsche Infanterie im Irak! Das hätte allerdings auch garantiert niemand verlangt. Was für eine verlogene Bande. Wie muß das den Leuten stinken, die Rot/Grün wegen ihrer ohne uns-Sprüche gewählt haben!
  5. Nee, die verwechselst Du jetzt mit Bullterriern. Warum willst'e denn für Pudel nur 22er empfehlen? Doch nicht etwa weil die so tuntig ausschauen? Dikriminierung!!! Und ich dachte, nach Deinem coming out wird alles besser, D.H.!
  6. So ähnliche Erlebnisse hatte ich auch schon öfters. Wobei es auch dann eine Unverschämtheit sondergleichen ist, solche Köter frei rumlaufen zu lassen, wenn sie nix tun sondern nur die Leute ein bißchen zu Tode erschrecken. Ich hab' nichts gegen Hunde, obwohl ich mir selbst keinen halten würde. Wenn andere sich welche halten, ist das selbstverständlich o.k. Aber eines muß doch wohl klar sein: Je größer das Viech ist, umso besser muß es erzogen sein, sonst wird's gemeingefährlich. Und einen Hund so zu erziehen, daß er wirklich zuverlässig pariert, kostet wohl viiiiel Zeit und Arbeit, außerdem braucht man eine Menge Sachverstand, alles Voraussetzungen die m.E. die wenigsten Pitbull-Rotweiler-usw.-Halter mitbringen. Ich würde mal sagen, wer solche Riesentiere frei und ohne Maulkorb in der Öffentlichkeit rumlaufen lassen will, sollte wenigstens eine entsprechende Sachkundeprüfung ablegen, wie auch jeder Schütze, der nur 'ne 22er kaufen will. Wobei ich noch nicht gehört habe, daß sich eine Waffe selbständig gemacht und von alleine ein Kind erschossen hat.
  7. Meistens auch falsches Geschlecht, schätz ich mal. Frauen sind zwar aufgrund erheblich höherer Lebenserwartung in der Mehrheit (ca. 51%), müssen aber nach Vorstellung der Gutmenschen als Minderheit behandelt werden, sozusagen eine Minderheit ehrenhalber.
  8. Keine Ahnung, was die andern sagen, ich sag Assoziale, wenn ich Assoziale meine. Und Leute, die ihre Monsterköter ohne Maulkorb und Leine rumlaufen lassen wollen, halt ich nicht für besonders sozial. Ganz abgesehen davon, daß es eh' meist eine bestimmte Sorte von Menschen ist, die solche Hunde hält.
  9. Siehe dazu: http://web184.uranus.xtnoc.de/gunboard/viewtopic.php?t=482 Da wird noch manchem das Lachen vergehen.
  10. Da fällt mir spontan eine Marktlücke auf: Für die sicherheits- und, ääh, busenbewußte Frau Silikonimplantate mit zusätzlicher Umhüllung aus Kevlargewebe.
  11. Oder, ganz klassisch: Wiederholen :?: Ignorieren :?: Abbrechen :?:
  12. Ich würde sagen, das ist die sprachlich mißglückte Formulierung der alten Weisheit, daß man nie mit etwas drohen soll, wenn man nicht bereit ist, die Drohung gegebenenfalls auch umzusetzen. Ist so gesehen eigentlich o.k., finde ich. Ich würde jedenfalls niemals eine Schußwaffe ziehen, wenn ich nicht finster entschlossen wäre, auch zu schießen, falls die bloße Drohung nicht wirkt. Bin ich das nicht, ist's bloß ein Bluff, der leicht in die Hose gehen kann.
  13. karaya

    Vorschlag!

    Echt Max, war das bei Dir jetzt Ironie? Dann biste aber bei 'nem fortschrittlichen Verein!
  14. O.K., danke Mann. Hoffe, das klappt bei mir mit dem Kurzurlaub.
  15. Kann mir vielleicht jemand den Mist auf VHS oder DVD schicken? Ich möchte das jetzt auch endlich mal anschauen und nicht nur drüber lesen. Und wie gesagt, mit 56k- Modem ist runterladen grausam. Erkläre ehrenwörtlich Übernahme aller Kosten u. sichere Rücksendung zu.
  16. Stimmt haargenau. In entsprechenden (juristischen) Fachzeitschriften kann man auch schon seit Jahren lesen, daß es keinerlei, wie immer auch gearteten Beleg für die Behauptung gibt, der Konsum von Gewaltdarstellungen in Medien führe zu Gewalt im wirklichen Leben. Das hat aber natürlich den Medienbeauftragten der ev. Kirche, Dr. theol. Johannes Guth-Mänsch auch noch nie daran gehindert, im Fernsehen exakt das Gegenteil zu behaupten, wider besseres Wissen, nehme ich mal an. Wobei die elektronischen Medien sicher am lautesten aufheulen würden, wenn es tatsächlich zum Verbot von Action-Filmen etc. käme. Davon leben die doch zum größten Teil. Von daher würde es mich nicht wundern, wenn man sich jetzt dort auf die Wahrheit besinnt. Fraglich ist bloß, ob der Legalwaffenbesitzer da was davon hat. Den wird man nämlich seitens RTL, Sat, Pro 7 & Konsorten sicher nicht solidarisch behandeln. Bewährte Abwehrstrategie ist doch allemal, mit dem Finger auf andere zu zeigen, um von sich selbst abzulenken. Siehe auch hier: http://web184.uranus.xtnoc.de/gunboard/viewtopic.php?t=632
  17. karaya

    Das "BWT"-Ufo

    Und zum anderen? Ne, Spaß beiseite, ich war gerade auf der website der Firma, da ist nix zum Angucken, wie sehen denn die Dinger aus? Muß ich in Kassel glatt übersehen haben. Ist das BWT 5-A "Geradezuggwehr" in 9 Para etwa eine entsprechend umgebaute MP 5 von H&K, die im Aussehen fast vollkommen dem Original gleicht und die irgendwo mal in einer Anzeige zu bewundern war? Gibt's da nicht auch eine halbautomatische Version? Dann war's in der Tat jetzt ein schlechter Zeitpunkt, sowas auf den Markt zu bringen.
  18. 1) Das deutsche Volk ist eine Ansammlung von Minderheiten, die sich gegenseitig vorgebliche Privilegien neiden, eine ganz alte Weisheit. 2) Wenn ich mit meinem MTB in Wü am Mainufer entlangfahre, kann ich wetten, daß mindestens einmal ein größerer Köter bellend hinterherrennt. Meistens heißen die komischerweise "Dertutnix", obwohl sie aussehen als wäre ihr Name "Derbeißtgleich". 3) Richtiggehende Kampfhunde sind nach meiner persönlichen Wahrnehmung in aller Regel (Ausnahmen gibt's sicher wie überall) mit Typen unterwegs, die ich schlicht für Assoziale halten würde.
  19. Kein Zweifel: Es war richtig, Anzeige zu erstatten, schon aus Prinzip. Nur wird nicht viel dabei rauskommen, darüber muß man sich auch klar sein. Der Veranstalter (= Inhaber des Hausrechts) hätte auch Anzeige erstatten sollen, und zwar wegen Hausfriedensbruchs. Hat eigentlich sonst noch jemand was über den Herrn Reutter rausgefunden? Würde mich freuen, was per pn zu hören.
  20. Na, kommt das jemand bekannt vor? Die haben eine Rechtsabteilung, die von unseren Fernseh(zwangs)gebühren finanziert ist und schrecken vor nichts zurück. Mag sein, daß aufgrund diverser Strafanzeigen Herr R. zur Vernehmung vorgeladen wird. Dann wird die Rechtsabteilung schreiben, daß er nicht kommt und man stattdessen eine schriftliche Stellungnahme abgibt. Inhalt dieser Stellungnahme: Siehe weiter oben im thread. Das war's dann. Quelle für obige Textauszüge: http://taz.de/pt/2001/05/17/a0120.nf/text.ges,1
  21. Mag sei, und ich kann die Entscheidung zur Entfernung auch nachvollziehen. Andererseits darf man aber auch nicht zu ängstlich sein, sonst geht's in Richtung Selbstzensur. In jeder Doku-Sendung im TV über WK II und die Nazi-Zeit sind massenweise Swastikas zu sehen. Was die dürfen, dürfen wir auch, solange es der kritischen Auseinandersetzung mit diesen Symbolen oder der dahinterstehenden "Weltanschauung" dient, was hier zweifellos der Fall war.
  22. Hab' ich auch vor ein paar Wochen mal mit geschossen. Also mehr Rumms als eine 22er hat es schon. Der Rückstoß geht aber - jedenfalls mit Zweibein - völlig gerade nach hinten. Schießt wie auf Schienen, für mich perfekt. Nachteil: Wie seit Vietnam bekannt, ist das System sehr anfällig. Mein Bekannter, dem das Ding gehört, hatte anfangs jede Menge Ladehemmungen und mußte das Teil erst noch mal zu O.A. schicken. Jetzt funktioniert's aber prima, jedenfalls wenn es immer sorgfältig geputzt und geölt wird.
  23. Im Prinzip ja. Allerdings gings bei den Verfolgungsjagden, von denen ich hier in den Akten gelesen habe, fast immer um irgendwelche 17-jährige, die ohne Führerschein unterwegs waren. Ob's sich deswegen rentiert, Leib und Leben von Unbeteiligten auf's Spiel zu setzen, ist diskutabel. Aber wir sind auch nicht in L.A.
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