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karaya

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  1. Zur Entfernung der Hackenkreuzgrafiken: So wie diese Symbole hier verwendet wurden, war das garantiert in Ordnung, weil §86 StGB bestimmt: Abs. 3 Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissens ... Hier: Staatsbürgerliche Aufklärung. Ich möchte nicht die Entscheidung des Admins kritisieren, immerhin ist Vorsicht in diesen Dingen die Mutter der Porzellankiste. Es ist aber m.E. ganz klar, daß eine Verwendung wie sie hier erfolgte, rechtlich unproblematisch ist. Es hat ja niemand Nazi-Propaganda betrieben - und nur das will die entsprechende gesetzliche Bestimmung verhindern - sondern es wurde über äußerst unpassende Verwendung der entsprechenden Symbole kritisch diskutiert. Sledge hat übrigens in ähnlichem Zusammenhang die gleiche Meinung vertreten, und, wenn ich das richtig verstanden habe, auch Till. http://web184.uranus.xtnoc.de/gunboard/viewtopic.php?p=3729&highlight=#3729 Der thread ist leider nur für Mods zugänglich.
  2. Wir sollten für 2003 mal die Idee eines Forumstreffens in der Schweiz gründlich ventilieren, das zeichnet sich deutlich ab.
  3. Ich bin nicht antiamerikanisch, aber jetzt muß ich doch mal (sinngemäß) aus einer deutschen juristischen Fachzeitschrift zitieren: Von "marodierenden amerikanischen Anwaltskollektiven" war da die Rede, die nach Freibeuterart um die Welt ziehen, um ihre horrenden Erfolgshonorare abzukassieren. Einem der Schlimmsten dieser Sorte hat man übrigens kürzlich in Österreich die Ausübung seines Gewerbes wegen "Winkelschreiberei" untersagt. Hihihi, schöner Ausdruck!
  4. Ach so, ein sprachliches Mißverständnis. Übrigens gefällt mir Deine Fahne auch und ich wollte mich auch in keiner Weise darüber lustig machen; ganz im Gegenteil, ich wollte zum Ausdruck bringen, daß ich euch um euer wohl meist ungebrochenes Verhältnis zur Nation beneide. Und H.P.: Die braungebrannten Herren kämen mir gerade recht, hihihi.
  5. Tja, ihr hättet eine Straftat begangen, wenn ihr das verkauft hättet, der Journalist wird aber sagen, daß er gar nicht erwerben wollte. In der Form ist das für den eher unproblematisch. So bleibt ja auch der V-Mann straflos, der im Auftrag der Polizei einen Drogenhändler zum Verkauf von 1 KG Koks anstiftet, damit der bei der Übergabe festgenommen werden kann.
  6. Ach dynamite, jetzt seh' ich's erst, du hast ja Deine schöne Schweizer Fahne wieder. Ist viel besser als der grüne Lappen.
  7. Wie...was...an der Seite der Schweiz im WK II gekämpft? Die Schweiz war doch neutral, oder? :?: :?: :?:
  8. Das O.A.-Teil ist die Zivilversion (oder besser halbautomatische Version) der AR 15 (=M16) Direkt von Colt habe ich das noch nirgends in D gesehen.
  9. Kommt auf die Version an, würde ich sagen. Wenn Du mit AR 15 das Ding von Oberland Arms meinst, ist die Version mit farbigem Schichtholz - Lochschaft und Stainless - Teilen wohl in fast allen Bundesländern erlaubt. Die böse, schwarze, mit Pistolengriff nur in Bayern (bin ich jetzt doch mal froh, daß ich als Franke da dazu gehöre) und noch einem Bundesland, hab jetzt vergessen welches.
  10. Leute, jetzt hab' ich ein richtig schlechtes Gewissen, daß ich bisher nichts dazu geschrieben habe. Der Grund ist einfach, daß ich die Sendung nicht gesehen und deswegen auch nicht in den thread geschaut habe, außerdem hab' ich z.Zt. tierisch Streß. Meine Meinung: 1) Der Messeveranstalter könnte gegen den Sender Ansprüche auf Gegendarstellung u.ä. haben, evt. auch der Standbetreiber mit der Dekohandgranate, wenn er bzw. sein Stand zu erkennen war. 2) Daß jemand wegen der Dekohandgranaten die Polizei geholt hat, ist für den Denunzianten kein Problem. Der kann ja immer sagen, er hätte gedacht, daß die Dinger doch scharf oder auch unscharf verboten sind. 3) Meines Wissens ist es keine Straftat, wenn ein Kind eine scharfe Schußwaffe in die Hand nimmt oder das geduldet wird. Folglich ist's auch keine Anstiftung zu einer Straftat, wenn sog. Journalisten versuchen ein Kind zu sowas vorzuschicken, um es dabei zu filmen. 4) Versuchter Erwerb von Schußwaffen durch sog. Journalisten ohne WBK ist auch unproblematisch für diese. Die werden nämlich einfach sagen, sie hätten gar nicht wirklich erwerben wollen, sondern nur Verkaufsverhandlung und Übergabe filmen und das Ding dann zurückgeben wollen. Das ist kein Versuch, weil ja die Vollendung der Tat, nämlich der tatsächliche Besitzübergang gar nicht gewollt war. Schwer zu wiederlegen, eine solche Geschichte. Am besten wäre wahrscheinlich noch eine Beschwerde an den Presserat oder wie das Ding heißt, aber ihr habt ja gesehen was passiert ist, als U.E. das mal gemacht hat. Im übrigen habe ich den Film immer noch nicht gesehen und mit einem 56k Modem werde ich ihn mir auch nicht aus dem Netz laden.
  11. Würde ich vorsichtshalber so handhaben. Im Prinzip gerne, wann denn ungefähr? Bei mir wohl erst nach Neujahr möglich. Näheres besser per pn.
  12. Tja, glückliche Schweiz und glückliche Schweizer - daß ihr euch über sowas noch (ganz zu Recht übrigens, objektiv betrachtet) aufregen könnt. Als Deutscher bin ich gewohnt, daß mich etwa 2/3 der Menschen auf der Welt spontan und sofort mit dem ganzen Nazi-Scheiß in Verbindung bringen, obwohl ich natürlich viel zu jung bin, um als Person etwas damit zu tun zu haben. Das geht in den Niederlanden an. In GB hat der 2. Weltkrieg bis heute nicht aufgehört, teilweise auch in den USA. Von Arabern und vielen Asiaten bekommt man allerdings oft sehr positive Rückmeldungen, so in der Art von "Hitler war der größte Staatsmann des 20. Jahrhunderts", was natürlich auch recht unangenehm ist. Weltweit ist scheinbar die Überzeugung verbreitet, daß es eine Art deutsches Nazi-Gen gibt, das erblich ist. Ihr habt's gut, Leute!
  13. Ähem, dazu zwei Anmerkungen (und bitte nicht böse mit mir sein): 1) Die Strafanzeige gegen Schröder ("Kanzlerklage") ist Quatsch. Damit gibt sich der Initiator eher der Lächerlichkeit preis. Jeder aus dem Gewerbe weiß, daß bei den zuständigen Staatsanwaltschaften ständig irgendwelche Strafanzeigen gegen Politiker wegen allem möglichen eingehen. Ein typischer Tummelplatz für Querulanten, den ich tunlichst meiden würde. 2) Gegen Medienberichte, die einem nicht passen ("Report"), kann man in den seltensten Fällen juristisch was unternehmen. Voraussetzung ist mindestens, daß Tatsachen behauptet werden (nicht bloße Wertungen verbreitet), und das man selbst und persönlich betroffen ist, nicht bloß als Mitglied eines unbestimmten Kollektives ("Legalwaffenbesitzer", "Waffenlobby"). Tja, so ist das. Und ich finde es -ehrlich gesagt- gar nicht schlecht, daß es so ist. Andernfalls hätten wir nämlich keine Demokratie, sondern eine Diktatur der Richter und Staatsanwälte. Wobei ich mich schon immer frage, woher das scheinbar grenzenlose Vertauen weiter Kreise der Bevölkerung in diese Berufsstände kommt. Sind das per se bessere Menschen? Selbst die Politiker delegieren viele Enscheidungen letztlich an das Bundesverfassungsgericht, dessen Mitglieder nicht mal ordentlich gewählt sind - m.E. eine fragwürdige Gewohnheit.
  14. Frage: Nicht vereinbar mit wessen Menschenwürde? - Mit der der Spieler? Aber müssen die das nicht selbst am besten wissen? Woher nimmt jemand das Recht, zu entscheiden, was mit der Menschenwürde eines anderen Erwachsenen, der sowas freiwillig macht, vereinbar ist oder nicht? - Mit der Menschenwürde der Politiker, die solche Enscheidungen treffen? Aber die spielen doch gar nicht mit! - Oder sollte es gar eine Art Menschenwürde geben, die von jedem konkreten Menschen losgelöst ist und sozusagen frei über den Wassern schwebt?
  15. Klar geht's darum. Wenn einzelne Länderbehörden die M3 als Anscheinswaffe nach §37 Abs.1 Nr.1 e) WaffG einstufen, ist das eben falsch und es gilt den Rechtsweg dagegen zu beschreiten. Dafür wurde ja u.a. jetzt die E.L.F. gegründet.
  16. Aaah ja. Das kann man vielleicht so verstehen, HP. Mir fällt es immer schwer, solche threads von vorne bis hinten durchzulesen. "Versuchte Diffamierung" ist jedenfalls eine wirklich geniale Begründung für eine Sperrung. Ist so ähnlich wie "versuchte Beleidigung". Da darf auch jeder juristische Laie mal grübeln, ob es so etwas überhaupt geben kann. Ansonsten: Realsatire, das Ganze. Schlicht unglaublich. Da wird sich die "Achse des Guten", angeführt von dem nun schon legendären und sprichwörtlichen "B. aus B." aber freuen. Ich würde mich auch kranklachen, wenn letzteres nicht so wäre, wie's nun eben ist.
  17. Deutschlandfahne mit Geier ist kein Problem, solange man damit nicht vorgibt, irgendwie hoheitlich tätig zu sein. Ansonsten gebe ich D.H. grundsätzlich recht, so wie er das hier formuliert hat. Allerdings würde ich dafür optieren, daß die Zuverlässigkeit eines angehenden Waffenbesitzers auch in einem -utopischen- waffenfreundlichen Zukunftsstaat weiterhin vor Erwerb behördlich überprüft werden muß. Dagegen ist die Prüfung eines Bedürfnisses für den Waffenerwerb Quatsch und wurde im übrigen erst von den Nationalsozialisten eingeführt.
  18. Wobei man ehrlicherweise sagen muß, daß das, was F.G. in dem thread so von sich gegeben hat, auch nicht unbedingt maximal erleuchtet war. So hat er u.a. die Schließung "aller anonymen Foren" gefordert, weil ihn ein User unter Nickname etwas angezweifelt hat. Da möchte man dem BDS-Präsi auch etwas mehr Souveränität wünschen. Ein Grund für eine Komplettsperrung ist das aber sicher nicht. Äääh...hollowpoint....hast Du eigentlich eine Quelle dafür, daß F.G. bei WO gesperrt wurde? Ich will jetzt nicht an Deinen Worten Zweifeln, aber in dem von dir verlinkten thread hab ich das nicht gefunden. :?:
  19. Wow! So sieht das also bei Nacht aus. Ich hab' mir das schon so gedacht, aber in der Praxis: äußerst beeindruckend.
  20. Ist schon klar, daß das nur mit Kompensator so erträglich ist. Trotzdem...interessant live zu erleben, wie gut die Mündungsbremse offensichtlich wirkt. Wenn man seitlich hintendransteht und zuguckt wie jemand schießt, ist auch die Druckwelle und der Knall viel infernalischer, als wenn man dahinterliegt und selber abdrückt. Der Rückstoß selber kommt fast, naja weich, auch wenn das jetzt komisch klingt.
  21. Danke megashooter. Ich hätt's mir denken können. Danke nochmals.
  22. Meines Erachtens gibt's keinerlei Rechtsgrundlage eine M3 nicht zu verkaufen oder einzutragen. Wenn sowas nicht gemacht wird ist es auf Seiten des Händlers vorauseilender Gehorsam und auf Seiten der Verwaltung reine Willkür. Pistolengriff mit Hinterschaft ist bei Flinten kein Problem. Anscheinwaffe kann's nicht sein, weil Flinten keine Kriegswaffen sind. Und selbst aus Laiensicht glaube ich nicht, daß sie mit einem Sturmgewehr zu verwechseln sind.
  23. He, wer hat meine Frankenfahne animiert? Viiielen herzlichen Dank jedenfalls, dem unbekannten Wohltäter!! Mit freundlichsten Grüßen, karaya.
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