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karaya

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Everything posted by karaya

  1. An sich nix. Doch. Ist noch. Bei Gesetzen am besten immer von vorne mit dem Lesen anfangen. Also: §1 Abs. 4 WaffG (neue Fassung): "Die Begriffe der Waffen und Munition, sowie die Einstufung von Gegenständen(...), die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige Waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt." Hhhhmmmm. "Begriffe der Arten des Umgangs". Könnte damit vielleicht "Besitz" und "Führen" etc. gemeint sein? Werfen wir mal einen Blick in die ominöse Anlage 1. Bingo! Da findet sich doch tatsächlich -zugegeben reichlich versteckt- in "Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe" folgende Definition: "Im Sinne dieses Gesetzes (...) führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt" Folge: Wenn der Rasen innerhalb des "eigenen befriedeten Besitztums" liegt, darf man ihn getrost mit dem 1911-Clon im IPSC- Holster mähen. Das ist nämlich dann kein "Führen". Wenn die Nachbarn aber dann die Jungs mit den weißen Kitteln holen: Nicht bei mir beschweren.
  2. Soweit ich mich erinnern kann (es stand in VISIER) vor ca. einem halben Jahr. Keine Ahnung, wann der Film erstmals erschienen ist.
  3. Text: § 32 StGB (Strafgesetzbuch) lautet: Abs.1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Abs.2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Erläuterungen: A) Allgemeines Die Notwehr geht auf vorstaatliches, übergesetzliches Recht zurück. Man könnte auch sagen sie ist Naturrecht. Daraus folgt, daß sie durch den Gesetzgeber nicht abgeschafft werden kann, er hat sie ja nicht geschaffen, sondern sozusagen nur vorgefunden und aufgeschrieben. Die Notwehr war früh anerkannt. schon die Überschrift vor Art. 139 der 1532 erschienen Carolina lautete: "Von rechter notweer, wie sie entschuldigt". die Vorrausetzungen im einzelnen I) Angriff Jede unmittelbar bevorstehende oder andauernde und noch nicht abgeschlossene Verletzung fremder Rechte oder Rechtsgüter durch einen Menschen (Tiere:§§34,35 StGB, 228 BGB). Rechtsgüter: z.B. Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre u.a. Rechte:z.B. Eigentum II) Rechtswidrig muß der Angriff sein. Rechtswidrig ist alles, was in objektivem Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Andere Formulierung: Jedes Verhalten, daß der Angegriffene nicht dulden muß. III) Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht oder andauert. Ein Angriff dauert an, solange sich der Angriffserfolg durch Zeitablauf erhöht. Daher ist Notwehr gegen den mit der Beute flüchtenden Dieb möglich. (Je weiter der wegrennt, desto sicherer hat er die Beute, der Angriffserfolg vergrößert sich also) IV) Von sich oder einem anderen muß man den Angriff abwenden. Von sich = Notwehr. Von einem anderen = Nothilfe. Es gelten jeweils diesselben Regeln. V) Verteidigung ist grundsätzlich gegeben, wenn man mit Verteidigungswillen handelt. Möglich ist sog. Schutzwehr (z.B. Abblocken eines Schlages) oder Trutzwehr (Zurückschlagen). Andere Motive neben dem Verteidigungswillen (Zorn, Rache etc.) sind unschädlich, solange der Verteidigungswille nicht völlig in den Hintergrund tritt. VI) Erforderlich Muß die Verteidigung sein. Zu beurteilen ist das nach den gesamten Umständen, nach der objektiven Sachlage, aus der zeitlichen Sicht des Angegriffenen. 1) Grundsätzlich darf man sich jeden Mittels bedienen, das gerade zur Hand ist. Auf Risiken für sich selbst muß man sich nicht einlassen, z.B. also nicht versuchen, den körperlich gleichstarken oder überlegenen Gegner durch bloße Körperkraft zu überwältigen. Nur wenn (nachweisbar!) mehrere gleich erfolgversprechende Mittel zur Verfügung stehen und genug Zeit zur Auswahl ist, muß man das mildeste wählen. 2) Schußwaffeneinsatz ist gegenüber unbewaffneten Angreifern anzudrohen, wenn das zeitlich möglich und erfolgversprechend ist. Warnschuß ist ratsam. 3) Verhältnismäßigkeit braucht nur zwischen Angriff und Abwehr gegeben zu sein, nicht zwischen angegriffenem Rechtsgut und möglichen Schäden für den Angreifer. Daher ist Notwehr mit gefährlichen Mitteln auch z.B. zum Schutz des Eigentums zulässig (Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen!), siehe aber unten! VII) Geboten muß die Verteidigung sein. Nicht geboten ist sie u.U. in folgenden Fallgruppen: 1) Gegenüber Kindern, Volltrunkenen, Geisteskranken. Hier ist möglicherweise Ausweichen zumutbar. 2) Bei unerträglichem Mißverhältnis zwischen angegriffenem Rechtsgut und der durch die Verteidigung herbeigeführten Verletzung (Schulbeispiel: Schuß auf Kinder, die Kirschen klauen). 3) Bei vorwerfbarer Herbeiführung der Notwehrlage durch den Angegriffenen selbst (im einzelnen strittig). 4) Wohl am wichtigsten: Wenn die Polizei rechtzeitig erreichbar ist und rechtzeitig kommen würde. Wenn also der Einbrecher im Keller rumort: Erstmal 110, falls dazu Zeit ist. Wenn er dann die Kellertreppe hochkommt: Tja. C) Tips I) First off all: Don't panic. II) Hat man jemand in Notwehr ernsthaft verletzt, ist erste Hilfe zu leisten, soweit ersichtlich ohne eigenene Gefährdung möglich. Andernfalls Notruf. III) Im Zweifel Polizei rufen. Dabei möglichst wenig sagen. Was man sagt wird festgehalten und in der Aufregung kann man viel Unsinn reden, aus dem sich nachher Schwierigkeiten ergeben können. IV) Jeder gute Polizist wird Verständnis dafür haben, daß man unter Schock steht und jetzt erst mal nichts sagen kann, wozu man auch nicht verpflichtet ist. Aussage am nächsten Tag mit Rechtsanwalt. ------------------------------------------------------------------------------ Literatur: Tröndle/Fischer, 50. Auflage Schönke/Schröder, 26. Auflage Leipziger Kommentar, 11. Auflage Kommentare, Fragen, Korrekturen, Ergänzungen wilkommen!
  4. Toller Text. Sollte man mal übersetzen und etwas auf hiesige Verhältnisse abändern.
  5. Jaaaiiiin. Kommt drauf an, was mit Verhältnismäßigkeit der Mittel gemeint ist. Hier gings ja zunächst mal um Pfefferspray und die Frage, ob man's notwehrmäßig gegen Menschen einsetzten darf, obwohl's nur zur Tierabwehr zugelassen ist und so bitte ich meine obige -zugegeben verkürzte Aussage- auch zu verstehen. Pefferspray wird gegenüber einem ernsthaften Angriff auf Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum etc. kaum jemals ein unverhältnismäßiges Mittel sein. Die Diskussion der Notwehr generell gehört aber eher in das Forum "Recht". Werde mal was dazu schreiben.
  6. Der Grundsatz, daß man (von Staats wegen) alles tun darf, was nicht ausdrücklich verboten ist, heißt auch allgemeine Handlungsfreiheit und ist Inhalt von Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz. Genau das ist der Punkt, an dem sich eine freiheitliche Gesellschaft von einer totalitären am meisten unterscheidet. In letzterer darf man nämlich nur das tun, was ausdrücklich erlaubt ist. Übrigens ist es bei uns -wie in allen anderen freiheitlichen Ländern- ausdrücklich verboten, andere im Straßenverkehr zu überfahren und das m.E. ganz zu Recht.
  7. Jo, tschüß, Mann. Obwohl ich's ziemlich feige finde, sich so vor der Erklärung zu Paintball zu drücken, die du mir wohl immer noch schuldest. Ist aber dein Problem. Ganz einfach: Ist alles eine Frage der Risikoabwägung. Beispiel: Nuklearwaffen in Privatbesitz sind ein großes Risiko für alle. Wenn ein Besitzer austickt, dann gute Nacht für 100 000 Menschen. Normale Feuerwaffen bedeuten für den einzelnen ein Risiko, das statistisch im allgemeinen Lebenrisiko völlig untergeht und viel geringer ist, als dasjenige, was von einem KfZ-Besitzer ausgeht. Durchschnittlich weden in Deutschland pro Jahr 16 Menschen vom Blitz erschlagen. Wieviele kommen wohl durch legale Feuerwaffen um? Bestimmt nicht mehr. Dem stehen 6000 -7000 Verkehrstote gegenüber. Und was zum Teufel hat die "Anti-Waffen-Lobby" damit zu tun? Glaubt hier wirklich jemand, daß die uns mehr mögen, wenn wir Paintballer verdammen? Letztere haben gehören nicht unbedingt zu uns, aber ethisch verwerflich ist nicht, was sie machen; und das zu verbieten, was sie tun, ist schlicht Schwachsinn.
  8. Steitberger hat m.E. überwiegend recht.
  9. Nachdem du sogar ein Fremdwörterbuch dein eigen nennst, kannst du mir bestimmt auch erklären, wieso es aus der "Verantwortung anderen gegenüber" unvertretbar sein soll, ebendiese andere, die darin eingewilligt haben, mit völlig unschädlichen Farbkugeln zu beschießen, du großer Philosoph.
  10. Ich hab' mal Paintball gespielt und fand's geil, obwohl's nicht mein Hobby geworden ist. Adrenalin pur. Ich würde aber nicht sagen, daß ich irgendwie "besser" als Paintballer bin, weil ich auf Scheiben schieße, dafür aber mit scharfer Munition. Und was die Ethik angeht, sollten wir doch mal ein bißchen vorsichtig sein, um hier keine begrifflichen Verwirrungen zu erzeugen. Die Frage nach der Ethik meines Handelns stellt sich nämlich erst dann, wenn ich mit meiner Umwelt in einer Weise in Kontakt trete, die anderen nützen oder schaden kann. Und das ist bei Paintball schlicht nicht der Fall. Es schadet niemandem, wenn ich andere -freiwillige- Mitspieler mit Farbkugeln beschieße. Punkt, aus, Ende. Unterscheiden muß man davon die Frage der Symbolik, und das ist genau die Ebene, auf der sich die Gutmenschen mit Vorliebe bewegen. Auf der Ebene kann man fast alles als verwerflich erklären und Anderen ein schlechtes Gewissen machen. Das ist letztlich völlig beliebig, eine reine Geschmackssache. Wenn manche Amis auf Fotos von Osama bin Laden ballern, kann man das geschmacklos finden oder nicht. Unethisch ist es sicher nicht, weil: ein Foto ist ein Foto ist ein Foto. Niemandem tut das weh, niemand nimmt Schaden dabei. Nachbemerkung: Ich würde nicht auf O.b.L. - Fotos schießen. Aber nur aus PR-Gründen und weil ich's geschmacklos finde; mit Ethik hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun.
  11. Die genaue rechtliche Begründung hab ich jetzt nicht parat. Hab' ich aber mal gelesen und überprüft. Es stimmt: Wenn du das Ding zum Einsatz gegen Menschen rumträgst, ist das wohl an sich nicht erlaubt. In einer Notwehrsituation darfst du aber alle verfügbaren Mittel einsetzen, um den Angriff abzuwehren, also Eisenstange, Kettensäge und eben auch dein Pfefferspray, das du zur Hundeabwehr mitgeführt hast. ("Seit ich als Kind mal gebissen wurde, habe ich panische Angst vor Hunden!")
  12. Wenn eine Notwehrlage wirklich gegeben war: Nix. Obwohl's vielleicht besser ist zu sagen, daß man das Peffer nur zur Hundeabwehr mitgeführt hat. Der zweckwidrige Einsatz ist dann durch Notwehr gedeckt. Schizo, aber so isses.
  13. Neues dazu: http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=visier2&Number=76204&page=0&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=1
  14. Stimmt. Und welcher Berufszweig hat seit den 70'ern den größten Zuwachs? Polizisten? Nein, weit gefehlt: "Sozialarbeiter". Bevor aber totale Paranoia ausbricht und der Abend in Mißlaune endet, ein kleiner Themawechsel: Political Correctness in der Sprache. Ein weites Feld! Kann sich jemand an die Zeiten erinnern, als es noch "Hilfsschulen" gab? Nein? "Sonderschulen" noch bekannt? Hielt sich auch nur ein paar Jahre, bevor es als zu diskriminierend empfunden wurde. Nächste Stufe: "Förderschule". Auch schon abgeschafft. Jetzt nennt man das Ding politisch korrekt (jedenfalls bei uns):"Schule zur individuellen Lernförderung". Klingt echt exclusiv, oder? Ich schätze, diese Bezeichnung wird sich solange halten, bis jeder weiß, was damit gemeint ist. Dann muß man sie ändern. Noch ein Beispiel gefällig? Bitte: Der Zigeuner. (Ich habe übrigens mal welche kennengelernt, die sich ganz selbstverständlich und unironisch selbst so bezeichnet haben, aber egal). Man wich auf "Sinti & Roma" aus. Böser Fehler, weil sich nun einige kleinere - nun wie soll man das nennen- Z.-Volksgruppen beschwert haben, die zwar Z. sind, aber weder Sinti noch Roma. Versuchsweise sollte "Euronomaden" eingeführt werden, was sich aber nie so recht durchsetzen konnte. Jetziger PC-Name: "mobile ethnische Minderheit". Hihihi! Kann man klasse als "MEM" abkürzen, hört sich fast so an wie "MEK". Was mich wundert, ist, daß sich das "Zigeunerschnitzel" so hartnäckig hält. Übrigens kenne ich ein Amt, wo ein Blinder die Pförtnerdienste verrichtet. Damit das offensichtlich selbst mehrheitlich blinde Publikum das auch checkt und nicht bei entsprechendem Anlaß "He, mach doch die Augen auf!!!" schreit, hängt über seinem Pförtnerkabuff ein Schild : Hier bedient sie ein Nichtsehender. (Letzeres Beispiel widme ich übrigens speziell Hollowpoint. Nein, nicht etwa, weil er selber blind wäre, wie man jetzt vielleicht mißverständlich annehmen könnte.) Wobei dazu anzumerken ist, daß "Nichtsehender" wegen des Wortbestandteils "nicht" eigentlich auch irgenwie zu negativ klingt. Vielleicht wäre "Andersichtiger" besser? oder passender: 8)
  15. @till: Hast du schon jemals erlebt, daß bei uns etwas, das einmal verboten wurde, wieder erlaubt wird? Na gut, Pornos, aber das zählt nicht, weil die schon immer verboten waren, bevor sie schließlich erlaubt wurden. Aber Ffm mag ich gerne. War mir schon immmer näher als M. Und nicht nur geographisch. @Hollowpoint: Mann, welche Karriere? R1 zu R2? Bringt netto so wenig, daß sich's weiß Gott nicht rendiert, dafür das Maul zu halten. Übrigens kenne ich ein paar RA's, die noch mehr fluchen als ich.
  16. Nee, Auswandern ist wohl nix. Dazu liebe ich auch meine Heimat zu sehr. Aber ich hab' mir schon ernsthaft überlegt, ob ich kündige, auf Stütze gehe, mich bei irgendeinem Anwalt in's Hinterzimmer setzte und schwarz ein bißchen Schriftsätze diktiere. Z.Zt. bin ich ja, glaub' ich, Besserverdiener und mithin sowieso Staatsfeind Nr.1. Eigentlich sollte man den Staat bescheißen, wo man kann, und sich auf ein Leben als Anspruchsteller einrichten. Das ist genau die Haltung, die in dieser Gesellschaft honoriert wird.
  17. Auf das geplante "Antidiskriminierungsgesetz" habe ich schon in VO mal hingewiesen, allerdings ohne große Resonanz. Ist auch für Nichtjuristen schwer zu verstehen was das bedeutet: Nicht mehr und nicht weniger als die Aufhebung der Privatautonomie für einen größeren Teil der Rechtsgeschäfte, die der Bürger so abschließt. Da soll der einzelne durch Gesetz zum Gutsein verpflichtet werden. Der gesamtgesellschaftliche Machtanspruch von rot/grün ist nicht nur radikal, er hat durchaus Züge ins totalitäre. Der Spruch von der "Lufthoheit über den Kinderbetten" - der gut von Margot Honnecker stammen könnte - zeigt prima wo's langeh'n soll. Dabei kommt das ganze (was ich besonders übel finde) wohlmeinend - fürsorglich daher. Der Staat als lieber Papi, der halt bloß immer besser weiß, was für seine lebenslang unreifen und unmündigen Kinder -die er soooo gerne hat- gut ist und was nicht. Deswegen müssen die auch immerzu vor den Übeln der bösen Welt geschützt werden; vor bösen Spielen, bösen Bildern, bösen Worten, bösen Kapitalisten, bösen Waffen. Wär' alles halb so schlimm, wenn sich diese Haltung nicht schon weit bis hinein in das andere politische Lager ausgebreitet hätte. Auf Dauer befürchte ich das Schlimmste.
  18. Biathlon = Skilanglauf + statisches Schießen. Ist genau das gleiche, wie wenn du erst 5 km joggst und dann KK-Gewehr schießt. Das Joggen vorher macht's auch nicht dynamisch - und interessiert Herrn B. garantiert nicht.
  19. Ich auch, und zwar so wie sonst kaum was anderes. Mit den selben schwachsinnigen Argumenten könnte man auch Fechten, Speerwerfen, Völkerball und was weiß ich alles verbieten. Besonders schlimm ist, daß sich die Schwachköpfe, die sowas verbieten wollen, dabei tatsächlich moralisch gut finden. Genauso wie die, die Kindern ihre Spielzeugpistolen wegnehmen. :evil: :evil: :evil:
  20. Richtig. Soll der Mod halt einen schließen.
  21. Stimmt. Wenn du irgendeine brotlose Kunst studiert hast und nicht von der Stütze oder vom Taxifahren leben willst, kannst du nix besseres machen, als so einen Verein zu gründen und dich von der UNO finanzieren zu lassen. Zahlen wir auf Umwegen aber dann doch mit. :evil: In D gibts auch schon IANSA-Untergruppen. Gelegentlich werde ich mal die links raussuchen.
  22. Stimmt, clifford. 1) Ist mir's bis nächstes Frühjahr zu lang. 2) Ist Kassel sowieso ziemlich die geographische Mitte Deutschlands. Günstiger geht's kaum. Zusätzlich Messe: Optimal. Übrigens cress: Richtig, VISIER ist nach wie vor diesselbe Zeitschrift. Richtig auch, daß die User das VO-Forum ausgemacht haben. Deswegen hat's vielleicht auch einigen gestunken, daß es doch etwas -naja- überraschend geschlossen, verschoben, fusioniert oder wie du das immer auch nennen willst, wurde. Ich kehre jedenfalls niemand den Rücken, ich habe nur z.Zt. keine Lust bei WO zu posten. Vielleicht ändert sich das ja mal, ist kein ewigwährendes, ehernes Prinzip von mir.
  23. Soweit ich weiß, schießen die in "unlimited" alle mit so Contender-mäßigen Dingern. Und "Serie" bedeudet doch nicht, daß man zwischen den einzelnen Schüssen nicht nachladen darf.
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