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karaya

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Everything posted by karaya

  1. Das hat er wo und wann getan? Muß mir entgangen sein, aber Du kannst es bestimmt belegen.
  2. Genau so ist es. Leute, die eine ganze Sammlung von Eisen ihr eigen nennen, aber ansonsten ihr Maul halten, gibt's genug.
  3. Nein. Er macht Holster. Aber keine schlechten.
  4. Den Streit um den Avatar Canaris habe ich abgeteilt. Wer dazu was schreiben möchte, möge das bitte unter "off topic" im entsprechenden Thread tun.
  5. Wenn man mit Kränkungen und Niederlagen schwer umgehen kann, nennt das der Psychologe Persönlichkeitsstörung. Andere nennen sowas auch Charakterfehler. Auf jeden Fall ist es keine Entschuldigung dafür, eine ganze Familie auszulöschen.
  6. Hmm, mag sein. Eine Verschlechterung der Sicherheit wäre damit aber bestimmt auch nicht verbunden, wenn man die Zuverlässigkeit der Leute, denen man sowas gibt, sorgfältig prüft. Unter den Umständen fragt sich halt, inwieweit ein freiheitlicher Staat den Leuten, die eine CCW wollen (weil sie sich halt damit sicherer fühlen) diese verweigern sollte. Hierzulande machen jedenfalls auffallend Viele, die etwas Ähnliches bekommen können, (Polizisten, Staatsanwälte, Richter in erster Linie, private Waffenscheine kann man mit der Lupe suchen) von dieser Möglichkeit auch Gebrauch.
  7. Ein schönes Beispiel dafür, daß die Rate von Tötungsdelikten nichts mit dem Vorhandensein von Waffen zu tun hat, sondern mit dem Zustand einer Gesellschaft. Wäre das anders, müßte es ja in der Schweiz, wo es viel mehr Waffen in der Bevölkerung gibt, als bei uns, auch mehr Tötungsdelikte geben. Straftaten und Suizide in einen Topf zu werfen ist Unsinn. Tatsache ist, daß Suizide mit legalen Waffen vorkommen, hier wie anderswo. Straftaten mit legalen "scharfen" Waffen sind hierzulande tatsächlich extrem selten. Die häufigsten Fälle sind noch die, daß sich Jäger - verfeindete Reviernachbarn - gegenseitig anzeigen, weil angeblich über die Reviergrenze geschossen wurde etc.
  8. Du stellst aber auch niemals nicht undumme Fragen. Allerdings unhäufig - in dem Fall aber doch - an kognitiv nicht übermittelte User. Das war jetzt eine fünfache Verneinung. :lol: Na gut, in zwei Sätzen, also kein neuer Rekord.
  9. karaya

    boshaft

    Tss..tss...tss... Auch ohne Latinum: Wahrlich, wahrlich ich sage Dir, es heißt "de gustibus non disputandum."
  10. Ich bin zwar nicht gefragt, aber ich darf mal raten, gell? AR 15?
  11. Das ist doch völlig exotisch. Ich habe noch nie gesehen, daß darüber diskutiert wurde. Bei der Frage ob sich die Mun in die Lager laden läßt, kommt es auch nicht darauf an, ob die Waffe auseinanderfliegt. Deswegen glaube ich auch, daß .45 ACP, .38 Special etc. erfasst sind. Der Witz ist, daß man den Text wie folgt geändert hat: Im alten WaffG und der 3.WaffV war die Rede davon, ob die Patronen "zum Verfeuern aus erlaubnisfreien Waffen geeignet" sind. Jetzt geht es nur noch darum, ob man sie in die Lager von erlaubnisfreien Waffen stopfen kann. Und das wird bei vielen der Fall sein.
  12. .22 Schrot ist doch wohl in jedem Fall in Patronenlager des Kalibers .22 lang Knall zu laden.
  13. Kann sein, daß Du recht hast. In meiner Ausgabe des Steindorf hört die Nummerierung der Tabellen ausgerechnet bei 4 auf. 9 mm Flobert-Schrot und .22 Schrot falllen aber auf jeden Fall darunter würde ich sagen.
  14. Nachdem in einem anderen Thread http://www.gunboard.de/gb3/viewtopic.php?t=4489&start=45 die Frage aufgekommen war, wie sog. Kleinschrotpatronen einzuordnen sind, hier nochmal das Ergebnis meiner Nachforschungen: Kleinschrotpatronen sind definitiv verbotene Gegenstände gem. der Anlage 2 zu §2 Abs. 2-4 WaffG, Abschnitt 1 Nr. 1.5.6. Unter die zitierte Vorschrift fällt: "Kleinschrotmunition, die in [Patronen]Lagern nach Tabelle 5 der Maßtafeln mit einem Durchmesser (P1) bis 12,5mm geladen werden kann" Wie und wo P1 gemessen wird, ergibt sich aus der untenstehenden Grafik. Die Werte für P1 für verschiedene Kaliber unterstelle ich mal als bekannt, nachdem das Einscannen der endlosen Tabellen ziemlich mühsam ist Der Kommentar Apel/Bushart WaffR, 2.Band, 3. Auflage meint dazu: "Nr. 1.5.6 entspricht §17 Abs. 2 Nr.3 der 3. WaffV, stellt allerdings nicht mehr auf die Eignung ab, in erlaubnisfreien Waffen verschossen zu werden, sondern auf die Maße für das Patronen- oder Kartuschenlager. Das Ziel ist identisch: Es soll verhindert werden, daß zumindest teilweise erlaubnisfreie Waffen legal mit Kleinschrot geladen und damit "scharf" gemacht werden können." Aus dem oben Dargestellten ergibt sich eindeutig, daß sämtliche der diskutierten "Kleinschrotpatronen" bis einschließlich .45 ACP verbotene Gegenstände sind, weil P1 kleiner als 12,5 mm ist. Eine "Kleinschrotpatrone" im Kaliber .50 AE wäre dagegen wohl erlaubt, analog alle in .50er Revolverkalibern und darüber.
  15. Mein Bruder hat eine Python aus den 70ern. Da ist, wie ich finde die Verarbeitung erstklassig, besonders der Schloßgang ist seeehr weich, gerade im DA-Modus. Ist schon eine edle Waffe. Zu neueren Modellen kann ich nichts sagen.
  16. Nun, es kann ntürlich sein, daß die zitierte "Maßtafel" was anderes sagt oder irgendwo noch was anderes steht und ich hab's bloß nicht gefunden. Schau halt selbst, das WaffG und die AWaffVO ist überall online.
  17. Das müßte sich aus dem Text der Vorschrift doch ergeben. Tut es aber nicht.
  18. Die oben von mir zitierte Vorschrift Anlage 2 zu §1 Abs 4 WaffG, Abschnitt 1, Nr. 1.5.6 lautet: [Verboten ist]"Kleinschrotmunition, die in [Patronen]Lagern nach Tabelle 5 der Maßtafeln mit einem Durchmesser (P1) bis 12,5mm geladen werden kann" Die Zusätze in eckigen Klammern sind von mir. Diese Maßtafeln habe ich jetzt nicht da, aber ich gehe davon aus, daß auch die von HP erwähnten Schrotpatronen erfasst sind.
  19. Nein. Nach dem Tierschutzgesetz darf man Wirbeltiere nicht "ohne vernünftigen Grund" töten. Schädlingsbekämpfung ist aber schon ein "vernünftiger Grund", sonst dürfte man ja auch keine Rattenfallen mehr aufstellen.
  20. Fiese Viecher. Wollen einfach nicht einsehen, daß jeder mal sterben muß. :lol:
  21. Nee, dem Jagdrecht unterliegt nur jagdbares Wild, wozu die "Wasserratte" (Bisam?) nicht gehört. Jagdrechtlich gesehen darf man die auf dem eigenen Grundstück wohl schon schießen. Nach dem WaffG aber nicht mit der .22Z, weil die weit mehr als 7,5 J bringt. Ein 7,5 J Druckluftgewehr andererseits ist mit Sicherheit nicht ausreichend, um den relativ großen Bisam schnell und sicher zu töten, so daß hier nicht nur eine üble Tierquälerei, sondern als Folge davon auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorläge. Also Finger weg davon. Daten zur .22 Z 9mm Flobertschrot und .22 Schrot sind seit dem 01.04.2003 verbotene Gegenstände, vgl. Anlage 2 zu §1 Abs 4 WaffG, Abschnitt 1, Nr. 1.5.6 Selbst der Besitz dieser Munition ist verboten!
  22. Das glaube ich nicht. Quelle?
  23. Auch das ist nach deutschem Recht mit allem, was mehr als 7,5 Joule bringt, definitiv verboten. Nur zur Klarstellung. Ansonsten ist natürlich Dein Rat sicher vernünftig.
  24. Alles was mehr als 7,5 Joule bringt ist für das Schießen im Garten definitiv verboten. Ich_bins hat wohl die Rechtslage nach dem alten WaffG gemeint.
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