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karaya

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Everything posted by karaya

  1. Aus den Beratungen ergibt sich der Wille des Gesetzgebers eindeutig, wie das nicht nur das VG Würzburg feststellte, sondern wie es auch im Kommentar zum neuen WaffG steht und wie jeder selber nachlesen kann. Die entgegenstehende Meinung einiger Verwaltungen und des BdMP-Präsi ist unvertretbar. Daß es irgenwo ein anderslautendes VG-Urteil gibt, glaube ich auch erst, wenn ich es gesehen habe.
  2. Radie Eriwan Antwortet: Im Prinzip ja. Du unterschätzt allerdings die Neigung der Gerichte voneinander abzuschreiben. Abgesehen davon ist die Rechtslage auch so ziemlich klar.
  3. He Fremder, wo immer Du auch herkommst: Wir schließen hier nicht ständig Threads. Wir lassen die einfach sterben.
  4. Dazu gibt es eine Menge Argumente hin und her. Ich denke, das was Du sagst, hat viel für sich. Aus dem GG kann man nicht unbedingt entnehmen, daß die "Menschenwürde" den Grundrechten übergeordnet wäre. Man kann nur feststellen, daß die Menschenwürde kein Grundrecht ist. Was sie denn sonst sein soll, ist nicht so ganz klar. Die Praxis legt jedenfalls nahe, daß die "Menschenwürde" immer dann in Stellung gebracht wird, wenn es um Täter geht. Den Opfern steht scheinbar keine Menschenwürde zu. Oder ist es denn etwa menschenwürdig, in irgendeinem Erdloch als Opfer eines Entführers langsam und qualvoll zu ersticken, zu verdursten oder zu verhungern? Ist das keine Folter? Ich denke, daß es im Daschner-Fall auch gar nicht um die Abwägung Leben gegen Menschenwürde, sondern um die Abwägung Menschenwürde gegen Menschenwürde ging. Und da muß die des Täters zurückstehen.
  5. Tja, die Wertungswidersprüche, die Till da aufzeigt, sind heftig. Ein gutes Zeichen dafür, daß die Sache keineswegs ausgekocht ist.
  6. Weil es nach Ansicht der Rechtsprechung zu Daschner dem PAG und anderen für die Polizei gültigen Rechtvorschriften entspricht? Wer selber nicht foltern darf, darf auch andere nicht foltern lassen. Wobei der Begriff der "Folter" in diesem Zusammenhang sowieso albern ist. Das hat allerdings Daschner selbst provoziert, mit seinen formellen Ankündigungen und dem Gedanken noch einen Arzt beizuziehen. Hätte er nach Art von Schimanski Graefgen einfach am Kragen gepackt und gesagt "ich hau dir jetzt alle Zähne ein, wenn du nicht sagst, wo das Kind ist!", kein Mensch hätte von Folter gesprochen.
  7. Weil Rechtfertigungsgründe nicht greifen. §34 StGB greift wohl nicht ein, wenn die Eltern gewaltsam gegen die Polizei vorgehen, also z.B. das Polizeirevier im Stil von T1 stürmen.
  8. Klar dürfen sie das. Eindeutiger Fall von entschuldigendem Notstand, §35 StGB: "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von (...) einem Angehörigen (...) abzuwenden, handelt ohne Schuld."
  9. karaya

    Freiheit!

    Ja Mensch, Sledgie, Du wieder hier! Hast Dir aber eine Menge Arbeit gemacht mit Deinen Zitaten. Vielen Dank auch. Allerdings ist unschwer zu erkennen, daß die Texte von Arndt hier in selbstironischer Absicht zitiert wurden und sich natürlich niemand das fragwürdige Pathos unreflektiert zu eigen machen wollte. Insofern leigt diese Belehrung etwas neben der Sache.
  10. Stimmt genau. Der General wurde nur leicht verletzt. Das war ein Attentat der RAF gegen US-General Kroesen. Damals gab es noch ein Foto, daß den Einschuß aus der Nähe zeigte, ich kann mich noch genau erinnern. Ich hab's aber nirgends gefunden. Hat das vielleicht jemand?
  11. Pfefferspray ist von seinem Einsatzzweck her eine Alternative zur sog. "einfachen körperlichen Gewalt", nicht zum Schußwaffengebrauch. Wenn eine Situation so eskaliert ist, daß Schußwaffengebrauch gegen eine Person in Frage kommt, ist das Spray von seiner Wirkung her eigentlich zu unsicher.
  12. Das sind jedenfalls mal bemerkenswert klare Aussagen.
  13. Vielleicht war das so, wie Du vermutest, ich_bins. Nur möchte ich nicht derjenige sein, der einem Verrückten mit einer Katana auf 3-4m mit gegenübersteht, ein Fläschchen Pfefferspray in der Hand (weiter sprüht das Zeug nämlich nicht), während mein Kollege "sichert". Da muß der Kollege schon schnell und wirklich gut sein, ich schätze nämlich in weniger als einer Sekunde ist die Rübe ab.
  14. Daß das mit dem Schwertmann mit Pfefferspray erledigt werden konnte, beweist gar nichts, außer daß da ein paar Polizisten Glück hatten. Genausogut könnten sie heute auch einen Kopf kürzer sein.
  15. Bis Pfefferspray wirkt, dauert es oft einige Sekunden. Manchmal -allerdings selten- wirkt es auch gar nicht. Das hängt stark vom Besprühten ab. Auch ein Risiko, das man bei einem ernsthaften Angriff mit einem Messer wohl eher nicht eingehen muß. Jedenfalls ist es nicht so, daß Pfefferspray eine Wunderwaffe ist, die jeden Angreifer sofort stopt. Und auf sofort kommt es bei einem Messerangriff wohl an.
  16. Man kann's mit der leeren Hand versuchen, aber selbst wenn man den 7.Dan im hinterchinesischen Kung-Fu hat, besteht dabei ein großes Risiko, selbst schwer verletzt oder getötet zu werden. Dieses Risiko muß nach Gesetzeslage niemand in Kauf nehmen, um das Leben des Angreifers zu schonen.
  17. Antisemitismus -falls Du das meinst- hat mit Religion eigentlich wenig zu tun. Eher mit dem widerlichen Begriff der "Rasse". Wenn sich andere Leute anderswo, von dem was ich hier schreibe, auf den Schlips getreten fühlen, obwohl ich nichtmal deren Namen nenne, ist mir das egal. "Andere Foren" interessieren mich normalerweise soviel, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt.
  18. Ist Dir das passiert? Wenn's mit Beiträgen von mir passiert sein sollte, geht mir das gründlich am Arsch vorbei. :lol:
  19. Dafür gibt's "Off-Topic" bzw. "Medien und Allgemeines". Und da gehört das hier rein. Das war schon immer so, hat unser Board immer ausgemacht und Du wirst keine Chance haben, uns vom Gegenteil zu überzeugen.
  20. Nirgends. Du hast recht. Wenn aber nur Deine Frau zuhause ist, sieht das wieder anders aus. Außer sie ist auch zum Besitz berechtigt. WBKs lauten aber normalerweise nicht auf Ehepaare.
  21. Deswegen sagte ich ja auch: "...ist möglicherweise eine OWi."
  22. Das hat Bopper, glaube ich nicht gemeint. Das hat er, glaube ich, gemeint. Außerdem ist es möglicherweise eine OWi, wenn der Schrank offen ist.
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