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karaya

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Posts posted by karaya

  1. In den Grundzügen gebe ich dir recht nur:

    1; Distanzieren wir uns vor Rechtsradikalen Gruppen oder Nazitum

    siehe hier: http://www.waffenboard.de/viewtopic.php?t=747

    2; Dienen unsere Beiträge zur Information.

    Wenn man es genau nimmt dürften Sender die Beiträge zur Nazizeit aussenden ( History Cannel usw. ) keine Beiträge zum 3 Reich senden da man dort auch Hakenkreuze und Nazisymbole sehen kann.

    Ich denke es wird Zeit das die Nation mal Erwachsen wird, was war ist geschehen, keiner von uns war bei der Judenverfolgung dabei, keiner wird je diesen Abschnitt der Geschichte für gut heißen, aber man kann die Geschichte nicht zurückdrehen.

    Ich denke doch das einige Beiträge dazu dienen werden um der Jugend zu zeigen wie es damals wirklich war.

  2. § 86 und § 86a StGB - 'Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen' sagen darüber aus:

    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes Kennzeichen einer der in §86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien und Vereinigungen verbreitet oder öffentlich in einer Versammlung oder in von ihm vebreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet.

    2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält oder in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt.

    Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

    Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

    Soweit der Gesetzestext, der jedoch die endgültige Frage weiterhin offen läßt. Auf eine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal/Pfalz erhielt ich am 7.07.1999 folgenden Brief:

    Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

    Und genau das ist es hier, reine Info über das Geschichtliche.

  3. Die Gutmenschen schnallen einfach nicht, daß nur der Mensch tötet und nicht die Waffe.

    Richtig, nur wenn man das wieder mal vor Gericht als Plädoyer vorbringt, dann bekommt man wieder zu hören. " Wenn es keine Waffen gäbe, käme man auch erst gar nicht in Versuchung eine Waffe zu benutzen ".

    Nur, gäbe es keine Schusswaffen, naja dann würde eben mit Messern, Schraubenziehern oder dem gleichen Taten begannen werden.

    OK, einen Waffenladen neben dem Schulhof muss nicht gerade sein, nur wenn der Händler sein Geschäft ordentlich führt, sollte nichts dagegen sprechen, Waffen sehen die Kids jeden Tag im TV oder in einschlägigen Heften, da sollte man sich wegen einem Waffengeschäft nicht so aufregen.

  4. Das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden hat die Berliner Polizei vor einer neuartigen Schusswaffe gewarnt, die aussieht wie ein Handy. Sie kann wie ein normales Funktelefon in einer Hülle am Gürtel getragen werden. In dem so genannten Schieß-Handy stecken vier Patronen, Kaliber 5,6 Millimeter. Mehrere solcher umgebauten Handys, die aus Kroatien stammten, wurden im vergangenen Jahr von der slowenischen Grenzpolizei sichergestellt. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis solche Waffen auch in Berlin auftauchten, sagte ein Polizist. Die Warnung des BKA ging an alle Länderpolizeien.

    Künftig müssen Berliner Polizisten also auch aufpassen, ob ein Verdächtiger bei Kontrollen zum Handy greift. In der Vergangenheit achteten die Beamten hauptsächlich auf Pistolen, Gewehre oder Springmesser. Nach einer Polizeistatistik von 1999 trugen in 2 800 Fällen Verdächtige bei ihrer Festnahme unerlaubt Schusswaffen bei sich. 1998 waren es rund 300 Fälle weniger.

    Die Waffen kommen meist über Verbindungsleute aus Osteuropa nach Berlin. Die Schwarzmarktpreise sind seit Jahren stabil, sagen Polizisten. Eine fabrikneue Maschinenpistole der Marke Kalaschnikow mit 30 Schuss Munition kostet rund 2 500 Mark. Eine gebrauchte Makarow-Pistole ist ab 1 500 Mark zu haben. Die illegalen Waffen stammen zumeist aus Tschechien, Polen und den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, aber auch aus den Niederlanden. Holländische Pistolen sind beliebt, sie gelten als sehr zuverlässig.

    Seit Jahresbeginn wurden in der Hauptstadt schon fünf Menschen erschossen. In Neukölln starben am 1. Januar drei Männer und eine Frau durch Schüsse. In Charlottenburg wurde ein TV-Prediger getötet. Am Donnerstag abend wurde in Neukölln eine Frau niedergeschossen. Kurz vor Weihnachten hatte ein Rentner mit einem Gewehr auf Kinder geschossen; der Mann durfte die Waffe nicht besitzen. Das Auto des ehemaligen Regierenden Bürgermeisters Walter Momper wurde vor einer Woche von einem Querschläger getroffen. Man müsse über die wachsende Bewaffnung in der Gesellschaft nachdenken, sagte Momper. Offenbar könne man sich nirgends mehr sicher fühlen.

    Aber nicht nur Kriminelle rüsten auf. Experten der Polizei gehen davon aus, dass jeder vierte Berliner - vom Schüler bis zum Rentner - eine Waffe besitzt. Darunter sind umgebaute Schreckschusswaffen, aufgebohrte Gasrevolver, scharf gemachte Schießkugelschreiber. Zudem steigt jedes Jahr die Zahl der genehmigungspflichtigen Waffenbesitzkarten (WBK) - Voraussetzung, um eine scharfe Waffen haben zu dürfen - um etwa 700 Karten. Vor allem Sportschützen, Waffensammler und Jäger unterziehen sich den WBK-Prüfungen.

    Waffenscheine werden dagegen selten ausgegeben. In Berlin haben nur 498 Privatpersonen eine solche Genehmigung. Sie gilt drei Jahre und berechtigt zum Tragen der Waffe am Körper in der Öffentlichkeit. Privatpersonen müssen ihr Sicherheitsbedürfnis nachweisen. Zu 98 Prozent haben Unternehmen, die Geld- und Wertsachen transportieren, diese Genehmigung, außerdem Personen- und Objektschützer. Insgesamt sind in Berlin rund 44 800 Schusswaffen offiziell registriert.

    Alliiertes Recht // Unter alliiertem Recht war bis zum 3. Oktober 1990 jeglicher privater Erwerb und Besitz scharfer Waffen verboten. Bis zum 2. April 1991 konnten illegal erworbene Waffen straffrei angemeldet werden. Schützenvereine hatten spezielle Lizenzen zum Besitz und zur Lagerung von Waffen.

    Beim Transport einer Waffe auf den Transitstrecken durch die DDR war eine spezielle Transportlizenz nötig, die Wochen vor der Fahrt beantragt werden musste. Um diese Lizenz zu umgehen, meldeten beispielsweise Jäger aus West-Berlin im Bundesgebiet einen Zweitwohnsitz an und lagerten dort ihre Waffen.

    Quelle = berlinonline.de

  5. Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften

    Der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS -Leverkusen) erhielt vom Bundesverwaltungsamt in Köln nach über zweijähriger Überprüfung die Anerkennung als offizieller Schießsportverband.

    Aufgrund der einschneidenden Veränderungen des Waffengesetzes von 2003 war dieses strenge Anerkennungsverfahren nach den Vorgaben des Bundesinnenministeriums und des Bundesverwaltungsamtes (BVA) eine zwingende Notwendigkeit, die bislang erst sieben Schießsport treibende Dachverbände wie eben der BHDS mit seinen rund 400.000 Einzelmitgliedern erlangt haben. Nach Ansicht des zuständigen BVA-Referatsleiters Franz Albert Groß werden zukünftig nach der aktuellen Anerkennung des BHDS kaum noch weitere Anerkennung ausgesprochen. BHDS-Bundesschützenmeister Heinzgerd Dewies wirkte bei der Übergabe der Anerkennungsurkunde in Köln durch den BVA-Gruppenleiter Hermann-Josef Weber entsprechend erfreut: ?Diese wichtige Anerkennung ist eine zukunftsweisende Basis für die vielen Sportschützen in unseren über 1.300 Bruderschaften.?

    Die bisher vom BVA anerkannten Schießsportverbände sind der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr, Kyffhäuserbund, Deutsche Schießsportunion, Bund der Militär- und Polizeischützen, Bund Deutscher Sportschützen, Deutscher Schützenbund sowie der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften.

    http://www.bund-bruderschaften.de/

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