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D.T.

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Everything posted by D.T.

  1. Ich gehe jetzt maldavon aus, dass sich "... aber was hat das zu bedeuten ? Oder ist das "Normal"?" auf den Erhalt des Schreibens bzw. die Sinnlosigkeit hinter "wir hatten da einen Verdacht, der hat sich aber nicht bestätigt, alles gut" bezieht und nicht darauf, dass die Behörde dich im Abstand von 3 Jahren (ohne dein Zutun und normal auch ohne das Du es mitbekommst) hinsichtlich deiner Zuverlässigkeit überprüft. Was mir auch unlogisch erscheint ist, dass dir die Behörde nun mitteilt, man habe (im BZR, im staatsanwaltichen Verfahrensregister, bei der Polizei) zwar erste Hinweise auf eine mögliche Unzuverlässigkeit bekommen, diese haben sich aber bei den weiteren Nachforschungen (Einsicht in die Verfahrensakten) zerschlagen... das hat was von "Ha, das war knapp, aber wehe Du bist nicht brav!" Normalerweise sollte man als "unbescholtener Bürger" wissen wenn man dermaßen ins Klo gegriffen hat, dass es einen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kosten könnte. Außer man wird verdeckt vom Staatsschutz observiert weil man Kontakt zu komischen Gruppen pflegt... dann weiß man nichts über die observierung, aber um die Leute mit denen man sich umgibt...
  2. Wenn Herr Khan als Person des öfentlichen Lebens aufgrund einer Bedrohungslage im Besitz eines Waffenscheins war... ist doch alles schick... dann ist die Drohung mit einer Schusswaffe gegenüber einem Agressor durchaus gerechtfertigt. Ansonsten... ist er unabhängig von seiner politischen oder religiösen Einstellung wegen unerlaubtem Waffenbesitz zu belangen, so wie jeder Andere aus der Situation heraus auch.
  3. Stimmt tatsächlich, sorry, mein Fehler. Ich habe mich auch etwas durch die Vermengung zweier Begriffe "Regelprüfung" (§ 4 III WaffG) und "Fortbestandsprüfung" (§ 4 IV 1 oder 3 WaffG) verwirren lassen. Wobei ich zu zweiterem die Formulare des BDS-LV4 auch recht selbsterklärend finde...
  4. Die meisten Fragen rund um das Thema (extra für BDS-Mitglieder aus NRW) hat der LV4 ja für seine Mitglieder hier zusammengestellt... daher verkneife ich mir einfach das bloße Zitieren der dort gemachten Erklärungen, oder des Inhaltes der BDS-LV4-Formulare...
  5. "...in Begleitung zweier junger Damen." müsste eigentlich auch "hatte zwei junge Mädchen aus dem Ostblock dabei, die in Deutschland zur Prostitution gezwungen werden." heißen.
  6. Bei dem sich dahinter verbergenden Anbieter (WSAN) habe ich Anfang des Jahres meine WSK (warum wird in diesem Thread eigentlich immer von "WBK" gesprochen?!?) gemacht. Sehr angenehme Truppe die auch auf Sonderfragen eingeht und viel Wert auf Sicherheit legt. Kann ich nur empfehlen!
  7. B-W gehört doch zu den Ländern, die bisher keine Nachfolgeregelung zur WaffKostV erlassen haben, oder? Dann dürften dort ab dem 15.08.2018 Gebühren nach dem LGebG B-W erhoben werden... Niedersachsen hat da ja bisher auch nichts an den Start gebracht...
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