Ich gehe jetzt maldavon aus, dass sich "... aber was hat das zu bedeuten ? Oder ist das "Normal"?" auf den Erhalt des Schreibens bzw. die Sinnlosigkeit hinter "wir hatten da einen Verdacht, der hat sich aber nicht bestätigt, alles gut" bezieht und nicht darauf, dass die Behörde dich im Abstand von 3 Jahren (ohne dein Zutun und normal auch ohne das Du es mitbekommst) hinsichtlich deiner Zuverlässigkeit überprüft.
Was mir auch unlogisch erscheint ist, dass dir die Behörde nun mitteilt, man habe (im BZR, im staatsanwaltichen Verfahrensregister, bei der Polizei) zwar erste Hinweise auf eine mögliche Unzuverlässigkeit bekommen, diese haben sich aber bei den weiteren Nachforschungen (Einsicht in die Verfahrensakten) zerschlagen... das hat was von "Ha, das war knapp, aber wehe Du bist nicht brav!"
Normalerweise sollte man als "unbescholtener Bürger" wissen wenn man dermaßen ins Klo gegriffen hat, dass es einen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kosten könnte. Außer man wird verdeckt vom Staatsschutz observiert weil man Kontakt zu komischen Gruppen pflegt... dann weiß man nichts über die observierung, aber um die Leute mit denen man sich umgibt...