der_tomte
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vor einer Stunde, Whitestar sagte:
Zu deiner Nr. 1: WaffG §15. 1. 7b.
einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und
Also ein persönliches Schiessbuch. Nix Kladde! Denn meine Nachweise wären dann ja über zig Stände verteilt!
ZitatZu deiner. Nr 2: DSVGO Art.2. 2. d.
- durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Ein Schießstand ist also eine behördliche Einrichtung? Und der Besuch des Schießstandes muss also zur Abwehr von Gefahren dokumentiert werden....??
Da du ja intellektuell nicht in der Lage bist Grundlagenrecherche zu betreiben habe ich das mal für dich übernommen.
Danke, aber leider sind die Antworten wie immer zu diesem Thema schlicht falsch! Oder vielleicht reicht mein Intellekt auch nicht zum lesen des gesamten Gesetzestextes
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vor einer Stunde, Whitestar sagte:
Nicht schlecht, erst 5 Beiträge und schon als Troll geoutet.
ja und bis auf eine Antwort war es bisher Tollig. Auf meine Frage hab ich leider keine Antwort bekommen.
Also kannst Du das ja sicherlich:
1. welches Gesetz, welche geichwertige Regelung verlangt das führen einer Standkladde?
2. wie verhält sich das mit der DSGVO, Datensparsamkeit, Datensicherheit und Persönlichkeitsrechte?
Kannst Du mir das bitte in Deinem 2722 Beitrag genau erklären?
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vor 18 Stunden, Whitestar sagte:
Eine elektronische "Kladde" wird auch geführt, wenn ich mich mit meinem Token ins Fitnessstudio einlogge. Na und?
Diese Antwort zeigt den geistigen Reifezustand des Verfassers.
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vor 9 Stunden, xhbkx sagte:
Da die Vereine eine Schießkladde führen müssen ja.
Wo steht denn das eine Kladde geführt werden muss? Wie ist das mit der DSGVO in Einklang zu bringen?
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vor 17 Stunden, earl66 sagte:
Ich hab meinen Lower eintragen lassen...., nu iss safe...., ging fix ....
Hab ich bereits im März versucht. Meine Behörde weiß nicht wie sie das machen soll ....... Werd diese Woche aber noch einen schnellen versuch starten.
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Wie ist die derzeitige Sachlage bei derzeit freien Teilen z.B. AR15 Lower. Brauche ich für den Altbesitz dann ein Bedürfnis oder werden diese einfach nur eingetragen?
Änderungen im Waffenrecht ab 1. September
in Lawcorner
Posted
Wir sind also von gesetzlich vorgeschrieben und von Dir zitierten § bei "wenn Du das nicht machst bekommst du kein Bedürfnis mehr" gelandet. Fragt sich, welcher Verband neben dem persönlichen Schießbuch jemals eine Kladde eingefordert und auch bekommen hat (hier muss der Standbetreiber nämlich alle Namen von Dritten schwärzen).....
Das Behörden Zugriff bekommen (sofern eine Kladde existiert) ist ok, nur ob ein Verein/Betreiber diese Daten überhaupt erheben darf (Gebot der Datensparsamkeit) stelle ich mal in Frage. Es gibt keine rechtliche Grundlage für das Führen solcher Bücher.
Oder?
Ich lass das mal, Du hast Deine Meinung, ich hab meine Kenntnisse und alle Anderen denken vielleicht einmal nach.