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petsom63

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  1. Das ist eine große Unverschämtheit, Überheblichkeit und Rücksichtslosigkeit des Petitionsausschusses den älteren Schützenkameraden gegenüber, die nicht alle Internet oder E-Mail haben und daher auch keine E-Mail Registrierung vornehmen können. Gerade sie sind von der neuen Regelung besonders betroffen. Die Weigerung des Petitionsausschusses sollte gerichtlich überprüft werden und ihnen dann hoffentlich die arroganten Flügel gestutzt werden. Immer wieder dasselbe mit Ämtern, Behörden, Institutionen, die eigentlich dem Bürgerinteresse dienen sollten, mit besonderer Betonung des „Dienens“.
  2. Stimmt: https://www.jagderleben.de/news/bundestag-stimmt-fuer-aenderung-bundesjagdgesetzes "So können Jagdausübungsberechtigte in Gebieten mit seuchenkranken, oder verdächtigen Tieren, zu einer verstärkten Bejagung verpflichtet werden." Das Problem muss also der Jagdausübungsberechtigte lösen und nicht alle diejenigen, die ein Bedürfnis für einen Jagdschein geltend machen oder gemacht haben. Ist hier aber nicht Thema für "Doppelbüchse im BDS", auch wenn sich damit eine ernsthafte Motivation als doch unproblematisch erweisen sollte.
  3. Aus meiner Sicht für den Drilling eben nicht, wegen des maximalen Durchmessers am Lauf von 26 mm, der beim Drilling deutlich überschritten wird. Übersehe ich da etwas?
  4. Ja sowieso - mit dem Jagdschein könnten einem aber in Zukunft eventuell aber auch Pflichten der Ausübung (z.B. Wildmonitoring, Mitwirkung bei der Bekämpfung von Seuchen ...) auferlegt werden, sodass man zwangsweise tätig werden muss und nicht einfach nur die Gebühren zahlen muss für die Verlängerung des Jagdscheins. Das sportliche Schießen verlangt so etwas nicht, da reicht die Teilnahme am sportlichen Schießen. Soviel zur Motivation, einen Platz für den Drilling in einer Sportordnung außerhalb der Jagdausübung zu suchen - mit all seinen Tücken und Problemen.
  5. Der dürfte nach dem BDS L 2.02.3 Disziplin „Jagdgewehr“ (JG) - Kennziffer 3103 und 3104 wohl mehr als 26mm Durchmesser , 10 cm vom Patronenlager weg gemessen, haben. Helfen diese Disziplin wirklich weiter, um Zweifel des SB rechtlich sicher ausräumen zu können? - DSB Liste B SC LP 2.03 Präzisionsgewehr - DSB Liste B SC LP 2.01 Großkaliberbüchse Zeit wäre auch hier 1 Schuss pro Minute.
  6. Nach der Sportordnung BDS hat man einen Schuss pro Minute: L 3.04 Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit Bei Deutschen Meisterschaften und Landesmeisterschaften werden 30 Schuss Präzision geschossen. Das Wettbewerbsprogramm besteht aus 3 Wertungsserien mit jeweils 10 Schuss innerhalb von jeweils 10 Minuten. Unterhalb der Landesmeisterschaften kann das Programm halbiert werden. Dann sind 15 Schuss innerhalb von 15 Minuten abzugeben. Reicht diese Zeit bei einem Drilling nicht, um das Klettern in einem erträglichen Rahmen (bis zu 20mm) zu halten?
  7. Das sollte aber so nicht sein, denn in einem Rechtsstaat in einer Demokratie kommt es auf das ordnungsgemäße Handeln an, nicht auf die Meinung oder Gesinnung. Solange man nach den Regeln des Rechtsstaates handelt, kann man denken und meinen, was man will. Als legaler Waffenbesitzer haben wir ja durch vielfaches Handeln nach den Regeln nachgewiesen, dass wir die Regeln befolgen, wieder und wieder - und wenn wir eine andere Meinung zu einigen Regeln haben, befolgen wir die Regel trotzdem (Beispiel: die gesetzlich vorgesehene Meldefrist von zwei Wochen kann manchmal kurz werden und ich bin der Meinung, dass es ruhig auch 1 Monat oder sogar mehr sein könnte, trotzdem halte ich mich daran). Mit ProLegal wird nach den Regeln des Rechtsstaates gehandelt, um eigenen Interessen Gehör zu verschaffen, aber die Grenze der eigenen Freiheit ist die Freiheit der anderen. Die sachliche Auseinandersetzung ist nicht der einzige Weg zur Lösung von Problemen, aber solange wir keine Friedensdemonstration der über eine Million friedlicher, legaler Waffenbesitzer auf die Beine stellen können, organisiert von den großen Schützenverbänden und Jagdverbänden, ist es jedenfalls nicht verkehrt, diese Auseinandersetzung zu führen. Daher wünsche ich den Beteiligten an der Kommentierung des Entwurfs viel Kraft!
  8. Deine Meinung in Ehren, Gunfire, aber der (vermeintliche?) Schutz der einen ist der Schaden der anderen, da geht es weniger um Macht und um ein absichtliches "schaden wollen", mehr um Ideologie. Ärgerlich ist, dass in Deutschland stärker in den Waffenbesitz eingegriffen werden soll, als es nach EU-Recht erforderlich wäre - die Absicht ist klar rechtspolitisch motiviert, das kann man aber nur auf rechtskonformen Wegen zu ändern versuchen - und genau damit beschäftigt sich dieses Thema. Wir haben alle das Interesse, dass die Ausübung des Schießsports mit interessanten Waffen nicht unnötig eingeschränkt wird - der UHR in Pistolenmunition kann weiter genutzt werden!
  9. Sehe ich auch so - DAS ist unser Trick! Den Aufbau des Gesetzes verstehen und die Spielräume nicht noch enger machen. Das Gesetz ist aber wirklich unübersichtlich.
  10. Doch, das ist gemeint, aber zum Glück gibt es : 1.7 jede der folgenden halbautomatischen Zentralfeuerwaffen: ... Ziffer 1.7.2 Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in diese Feuerwaffe eingebaut ist oder eine abnehmbare Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird ALSO: gilt nur für halbautomatische Zentralfeuerwaffen, nicht für Repetierer (und damit auch nicht für UHR).
  11. Hmm, beim nochmaligen Lesen bin ich mir nicht mehr so sicher, ob das "Nachladen" nicht doch das Befüllen der Waffe mit Patronen meint ...
  12. Nein, siehe Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen Abschnitt 3: Einteilung der Schusswaffen oder Munition in die Kategorien A bis C nach der Waffenrichtlinie Ziffer 1.7.2 Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in diese Feuerwaffe eingebaut ist oder eine abnehmbare Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird ... die sind verboten! Der UHR fällt nicht darunter, denn man muss (von Hand) nachladen, d.h. nach meinem Verständnis durch eine Handbewegung eine neue Patrone ins Patronenlager befördern.
  13. Super Arbeitshilfe! Ganz große Anerkennung dafür an alle Beteiligten. Das Gesetz war schon vorher unübersichtlich, der Entwurf macht es nicht einfacher. Die rückwirkende Verbotswirkung ab dem 13. Juni 2017 führt zu einer Enteignung und zu der Gefahr des strafbaren Handelns, aber das war schon früher im Waffenrecht so (z.B. Wechseltrommeln, Wechselsysteme, Aufbewahrungsvorschriften ...) und damit muss man immer rechnen und sich informiert halten. Mir selbst ist unklar geblieben, was mit Vorderladerwaffen nach historischem Vorbild aus heutiger Fertigung zu geschehen hat, also ob eine Anzeige beim Amt wirklich erforderlich ist und dann aber auch ausreicht.
  14. Woraus liest Du das? Die 10+1 betrifft meiner Meinung nach nur halbautomatische Langwaffen mit Wechselmagazin, keine (Hand-)Repetierer mit einem fest eingebauten Magazin(körper).
  15. Hallo, bin neu hier, mache gerade den Jagdschein und bin Sportschütze, hat der Erwerb einer BF oder eines Drillings geklappt? Bin auch daran interessiert.
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