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Whitestar

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Posts posted by Whitestar

  1. vor 56 Minuten, Jägermeister sagte:

    Erklärt aber nicht das Problem.

    Stimmt. Deshalb:

    Zitat

    Offensichtlich steckt aber viel mehr hinter der "doppelten Durchsuchung". Wie das WOCHENBLATT jetzt aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle erfuhr, soll ein Mitarbeiter der Gemeinde "Schuld" daran sein, dass die erste Durchsuchung am 9. September ergebnislos verlief. Bereits da sollen die Fahnder nämlich auf die Waffen gestoßen sein und dann bei der Gemeinde nach einer Genehmigung gefragt haben. "Alles in Ordnung", soll es von dort geheißen haben. Allerdings soll sich dann am 11. September herausgestellt haben, dass die Aussage nicht stimmte und Waffenbesitzer und Sachbearbeiter befreundet wären. Daraufhin sei es zur Sicherstellung der Schusswaffen gekommen.
    Mit diesen Vorwürfen konfrontiert, wollen aber weder die Ermittlungsbehörden noch die Gemeinde Seevetal selbst Stellung nehmen. Ein Dementi hört sich deutlich anders an.

    Zitat aus Wochenblatt vom 23.9.2020

  2. vor einer Stunde, DirtyHarriett sagte:

    das kann er nicht. Menschen, die anderer Meinung sind als er, wirft er vor, psychische Probleme zu haben uns schlägt ihnen vor, doch ihre Pillen zu nehmen.

    Auf der Ignorierliste findet er gut Platz. Er gehört auch zu den Personen, mit denen ich nicht auf einem Schießstand oder in einem Raum sein will.

    Und die gute Harriet hält jeden, der nicht ihren Meinung ist für einen Schergen und Denunzianten. Naja, bei ihren Problemen....

  3. vor einer Stunde, der_tomte sagte:

    einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und

    Also ein persönliches Schiessbuch. Nix Kladde! Denn meine Nachweise wären dann ja über zig Stände verteilt!

    • durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

    Ein Schießstand ist also eine behördliche Einrichtung? Und der Besuch des Schießstandes muss also zur Abwehr von Gefahren dokumentiert werden....??

    Da du ja intellektuell nicht in der Lage bist Grundlagenrecherche zu betreiben habe ich das mal für dich übernommen.

    Danke, aber leider sind die Antworten wie immer zu diesem Thema schlicht falsch! Oder vielleicht reicht mein Intellekt auch nicht zum lesen des gesamten Gesetzestextes :-)

    Du hast es immer noch nicht verstanden, also schreibe ich es mal gaaanz langsam:

    Der Verband ist Träger des Bedürfnisnachweises und nur er kann das mit der Kladde bestätigen. Dein Schießbüchlein ist irrelevant und auch nirgends gefordert. Allerdings führ ich zur eigenen Kontrolle selber eins. 

    Waffenbesitz ist in Deutschland kein Recht sondern ein Privileg. Zum Beispiel für Sportschützen. Um dies zu kontrollieren haben Behörden Zugriff auf die Daten in der Kladde und sind somit nicht an die DSGVO gebunden. 

  4. vor 5 Minuten, Hollowpoint sagte:

    90% ist jetzt nicht sooooo schlecht....

    Normal nicht, aber unser Stand ist in West-Ost Richtung gebaut, morgens schaust du direkt in die Sonne und der Zielraum ist dunkel wie im Ne...Bärenarsch. Selbst wenn ich bei meinem LE das Parker Hale 6hole eyepiece auf die größte Diopteröffnung drehe sehe ich die Scheiben nicht mehr. 

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