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ritoboc

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  1. Danke für die schnelle Antwort. Die Bedingungen für die Lagerung der Waffen sind bei mir erfüllt und wurden auch schon von der Ordnungsbehörde überprüft. Was mir jetzt Kopfzerbrechen bereitet, ist die Situation bei vorhandener Munition. Hier scheint sich einiges zum Negativen verändert zu haben.
  2. Jägermeister zitierte eingangs des Threads: " Wer Waffen besitzen will, der braucht dafür eine Erlaubnis. Aber auch Munition kann man nicht so einfach bei sich lagern, auch für diesen Besitz braucht es eine Genehmigung." Ich bin sozusagen Uralt-Legalwaffenbesitzer. Früher, vor der verschärften Waffengesetzgebung brauchte man keine Genehmigung für den Besitz von Munition, für die man eine passende Waffe hatte. Ja, man konnte dafür sogar neue Munition erwerben. Tempi passati! Neue Munition will ich mir keine mehr anschaffen, aber die alte möchte ich auch nicht wegschmeißen/entladen. Kann mir jemand in kurzen Worten klarmachen, wie die Situation sich heute rechtlich darstellt.
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