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ritoboc

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Posts posted by ritoboc

  1. Das Thema gleitet jetzt langsam in eine neue Richtung. Ich bitte um Nachsicht, aber ich möchte nochmal nachhaken. Mir geht es ausschließlich um den Waffenerhalt. Wenn ich jetzt z.B. im BDS Landesverband 1 – Berlin-Brandenburg e.V. – Einzelmitglied würde, zum Jahresbeitrag von 80 € und mit Aufnahmegebühr von 75 €, habe ich dann die Angelegenheit mit dem Bedürfnis aus der Perspektive meines Ordnungsamtes gelöst oder werfe ich nur Geld zum Fenster hinaus? Zusatz: Geht diese Spiegelfechterei vielleicht auch noch preiswerter?

  2. vor 13 Stunden, Jägermeister sagte:

    Gibt es bei der DSU auch: http://www.d-s-u.de/fileadmin/Downloads/Mitglieder/Antrag_Einzelmitglieder_2016.pdf

    Ob das tatsächlich zielführend ist? Wenn ich Knarren habe, will ich die auch mal in ihr natürliches Habitat ausführen.

    Das wäre für mich de facto das Ziel: reiner Waffenerhalt. Wenn ihr in jüngeren Jahren so viel geschossen hättet (u.a. Rundenwettkämpfe ohne Ende und Lust, sogar mit der Luftpistole), würdet ihr vielleicht mehr Verständnis für meine Haltung aufbringen. Aber auf meinen "Schrott" - wie es Sponsor Greenhawker so sinnig ausdrückt - möchte ich genausowenig wie auf ... gerne verzichten. Die Frage ist allerdings, ob mein Ordnungsamt diese "virtuelle Mitgliedschaft" (nach meiner Erfahrung sehr kleinlich und oberbürokratisch) auch akzeptiert.

  3. vor 9 Stunden, TorstenM sagte:

    Ich vermute und könnte mir vorstellen, daß man als "Mitbesitzer" ggfs durch das Raster fallen könnte, wenn vom Haupt WBK Inhaber weiterhin das Bedürfnis sichergestellt ist.

    "..., aber es ist festgelegt, daß [Ergänzung "durch"] die Verbände eben die Austritte von Sportschützen gemeldet werden."

    Funzt aber nur, wenn die Mitgliedschaft nicht vor längerer Zeit (z.B. vor dem Umzug in den Wirkungsbereich des neuen Ordnungsamts) beendet wurde.

  4. Ich bin leider beim Waffenrecht nicht mehr so "up to date" und habe auch über die Suchfunktion nichts passendes gefunden.

    Einem  gestrigen DPA-Artikel mit dem reißerischen Titel "Mehr Extremisten mit Waffen, Behörden verzeichnen 2020 einen deutlichen Anstieg"  in meiner Regionalzeitung - einem üblen linksgrün- und gewerkschaftsorienten Provinzblatt - zufolge "sieht das neue Waffenrecht vor, dass bei der Beantragung der waffenrechtlichen Erlaubnis und danach alle drei Jahre geprüft wird, ob jemand die dafür notwendige >>Zuverlässigkeit und persönliche Eignung>> besitzt ...".

    Dazu zwei Fragen:

    1. Entspricht diese Aussage der derzeitigen Rechtslage?

    2. Was bedeutet das möglicherweise für "Alt-Waffenbesitzer"?

    Vielen Dank für Eure Mühe und Antworten.

    Grüße, ritoboc

  5. Ich wollte das obige Video löschen, weil es nicht in den Thread passt. Es gelingt mir nicht. Stattdessen kommt es unten nochmals. Ich hab's schon erfolglos mit Strg + A probiert.

    Was mache ich falsch? Bin ich zu blöd oder stimmt etwas mit meinem PC nicht. Ist evtl. was mit der Forums-SW nicht ok? Bei meinen alten Beiträgen erscheint auch kein "Bearbeiten"-Link. Bei neuen Beiträgen ist das Alte meist noch gespeichert und muss entfernt werden.

    Oder bin ich schon wegen Bedienungsunfähigkeit gesperrt? :-)

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