Es müssen nach meiner Kenntnis nur die Teile der Sportordnung vom BVA genehmigt werden, die waffenrechtlich relevant sind. Und nur für die genehmigten Teile dürfen Befürwortungen ausgestellt werden.
Abweichend von den genehmigten Sportordnungen darf trotzdem geschossen werden, das heißst dann "sonstiges Schießen", das ist erlaubt und auch versichert sofern es den Regeln und Statuten des Sportverbände entspricht. Beispiele sind die Trainingsprogramme, diverse Pokalschießen und die vielen Übungen für das Jugendschießen. Nur "verbotenes Schießen" nach WaffG ist verboten und nicht versichert.
Der BDS hat beschlossen, zukünftig nach aktuellem Sportbuch 2010 zu schießen, auch wenn das BVA die Änderungen nicht genehmigt hat.:gulp: