@Moser
Der Schwere des Delikts, denn es könnte ja zu Beihilfe zum sechsfachen Mord ergeben, sollte man dabei im Auge behalten. Da ich die genauen Umstände nicht kenne, kann ich nicht sagen, ob sie mit der Flucht per se eine OWi begangen hat, oder ob zB ein Polzistst zur Seite springen mußte, was mindestens Widerstand gäbe, womit wir wieder im StGB wären.
Wenn ich vergleiche bei welchen Delikten hier in Deutschland, teilweise jahrelange U-Haft verhängt wurde (Sächsische Separatisten, Ballhaus) sehe ich doch eine beträchtliche Schieflage.
Dann gleiches Recht für alle und nicht nur für Frau Scholz.
Ich würde, da ich im betreffenden Bundeslandlebe und so manches sehe, auch Roten Filz nicht ausschließen. Es gibt derzeit mindestens zwei anhängige Skandale im Zusammenhang mit der niedersächsischen SPD und da rechne ich den gegenständlichen Fall nicht mal mit ein.