Das stimmt so nicht ganz. Ich persönlich kenne etwa ein halbes Dutzend Frauen die einen Waffenpaß besitzen. Jägerinnen, Personenschützerinnen, etc. In Österreich berechtigt dieser zum Führen 24/7. Esgibt einige Gegenden wo das Gesetz sehr restriktiv ausgelegt wird und in anderen nicht. Seltsamerweise ist die Vergabepraxis im roten Burgenland sehr bürgerfreundlich, im tiefschwarzen Vorarlberg dagegen möglicherweise schon im Bereich des Gesetzesbruchs.
Zur Abgabe bei Gericht: Dies ist korrekt. Daher muß sich an jeder Kontrollstelle ein Mitarbeiter mit waffenrechtlichem Dokument befinden, damit er die Waffen übernehmen darf.